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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich

Möglichkeiten und Perspektiven nach Neufassung, Fortsetzung und Weiterentwicklung von Hochschulpakt und Programmpauschale, Qualitätspakt Lehre sowie Professorinnenprogramm, Kooperationsausweitung zw. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie für Erhalt, Ausbau und Modernisierung der Wissensinfrastrukturen, Verhandlungen mit den Ländern zur Weiterentwicklung gemeinsamer Wissenschaftsförderung, Beratung einzelner Themenfelder von Forschung, Lehre, Infrastruktur, Transfer und Querschnittsthemen in der Staatssekretärsarbeitsgruppe zur Prüfung des neuen Artikels 91b<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

24.01.2017

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1080306.01.2017

Anwendungsmöglichkeiten des Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich

der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2015 sind erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen in Kraft getreten. Am 22. April 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Staatssekretärsarbeitsgruppe beauftragt, zukünftige Anwendungsmöglichkeiten des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) im Hochschulbereich zu prüfen. Über das Ergebnis soll die Arbeitsgruppe zur GWK-Frühjahrssitzung 2017 berichten.

Der Deutsche Bundestag wird am 25. Januar 2017 ebenfalls über die Anwendungsmöglichkeiten des neuen Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich im Rahmen eines Fachgesprächs im Ausschuss für Bildung, Forschung, Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages beraten.

Aus Sicht der Fragesteller ist es insbesondere erforderlich, den reformierten Grundgesetzartikel 91b für die dauerhafte Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens – also der Bauten und Ausstattung der Hochschulen – zu nutzen (siehe den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „In die Zukunft investieren – Ein Wissenschaftswunder initiieren“; Bundestagsdrucksache 18/5207). Ziel der Fragesteller ist es, gemeinsam mit den Ländern dauerhaft und zusätzlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche neuen Möglichkeiten und Perspektiven über Bisheriges hinaus ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes?

2

Welche davon sind aus Sicht der Bundesregierung vordringlich anzugehen?

3

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Hochschulpakt über das Jahr 2020 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für diesen Pakt, sowohl bezogen auf Förderinhalte und Förderhöhe als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/unbefristet) und eine Referenzgröße?

4

Welche Weiterentwicklung strebt die Bundesregierung für die 2. Förderlinie des Hochschulpaktes, die Programmpauschale, an?

5

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Qualitätspakt Lehre über das Jahr 2020 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für diesen Pakt, sowohl bezogen auf Förderinhalte und Förderhöhe als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/unbefristet)?

6

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das Professorinnenprogramm über das Jahr 2017 hinaus fortzusetzen, und welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für dieses Programm, sowohl bezogen auf Förderinhalte und Förderhöhe als auch bezogen auf die Förderzeiträume (befristet/unbefristet)?

7

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Förderung der Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auszuweiten?

8

Welche Entwicklungsmöglichkeiten in Form einer geregelten Kooperation auf Basis des Artikels 91b GG sieht die Bundesregierung für Erhalt, Ausbau und Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens – also Bauten und Ausstattung von Hochschulen – auch vor dem Hintergrund, dass die Unterstützung des Bundes in diesem Bereich laut Artikel 143c GG nur bis zum Jahr 2019 geregelt ist?

9

In welchem Zeitraum will die Bundesregierung in Verhandlungen mit den Ländern eintreten, um die Ausgestaltung der gemeinsamen Wissenschaftsförderung weiterzuentwickeln?

10

Welche einzelnen Themenfelder – Forschung, Lehre, Infrastruktur, Transfer und Querschnittsthemen – sind in die Staatssekretärsarbeitsgruppe, die die Anwendungsmöglichkeiten des neuen Grundgesetz-Artikels 91b im Hochschulbereich prüft, bereits beraten worden?

11

Welche einzelnen Themenfelder stehen noch aus?

12

Welche neuen Möglichkeiten sind vom Bund und den Ländern in die Staatssekretärsarbeitsgruppe hineingetragen worden?

13

Wird die Staatssekretärsarbeitsgruppe ihre Überprüfung wie geplant zeitlich so abschließen können, dass sie zur GWK-Frühjahrssitzung 2017 beraten werden kann?

14

Welche weiteren Schritte sind in der GWK nach der Beratung des Prüfergebnisses beabsichtigt?

Berlin, den 6. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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