Ertragslage der Lebensversicherer und geplante Reform der Betriebsrente
der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Die niedrigen Zinsen stellen […] eine zunehmende Belastung für die deutschen Lebensversicherer dar.“ – Zu diesem Schluss gelangt der Ausschuss für Finanzstabilität auch in seinem diesjährigen „Dritten Bericht“ (Bundestagsdrucksache 18/9015, S. 5). Bei den Lebensversicherungsunternehmen wachse die Gefahr, „dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den oftmals langfristigen Verpflichtungen nachzukommen“. Auch Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) sind von den niedrigen Zinsen betroffen, heißt es in dem Bericht (Bundestagsdrucksache 18/9015, ebd.).
Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde im Jahr 2014 bereits eine weitreichende Reform vollzogen. Die Bundesregierung erhoffte sich damit, „die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland zu sichern“ (Bundesministerium der Finanzen, „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)“, Pressemitteilung, 6. August 2014, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2014/06/2014-06-04-PM26.html; jsessionid=A6350872464A55E78A680675CEF16FB0). Erlaubt ist den Versicherungsunternehmen seitdem die Beteiligung der Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven zugunsten eines eigenen „Sicherungsbedarfs“ zu mindern und im Unternehmen einzubehalten. Die Absenkung des Garantiezinses (Höchstrechnungszinses) auf 0,9 Prozent für ab 2017 neu abgeschlossene Lebensversicherungen ist ein weiterer Schritt des Bundesministeriums der Finanzen zur Stabilisierung der Versicherungswirtschaft in Reaktion auf die anhaltend niedrigen Zinsen.
Allerdings hat sich innerhalb des Versichertenkollektivs längst eine „Zweiklassengesellschaft“ von Versicherten etabliert (Die Welt, 7. Dezember 2016, „Lebensversicherung ist so ungerecht wie nie“). Leidtragende der Entwicklung sind junge Kunden, die erst in den zurückliegenden zehn Jahren ihren Lebensversicherungsvertrag unterschrieben haben. Sie müssen auf immer mehr Überschüsse verzichten, damit die Garantien für die Altverträge mit hohen Garantiezinsen finanziert werden können. Exemplarisch hierfür steht eine spezielle Rückstellung, welche die Bundesregierung auf Anregung der Versicherer im Jahr 2011 in Form der sogenannten Zinszusatzreserve eingeführt hat. Ende 2015 betrugen diese Sonderreserven knapp 32 Mrd. Euro. Fast die gesamte Summe haben die Kunden der Lebensversicherer mit schlechten Garantiezinsen aufgebracht. Nur in wenigen Fällen haben die Eigner Geld eingeschossen (Süddeutsche Zeitung, 24. November 2016, „Lebensversicherung. Der Verlierer ist der Kunde“).
Insgesamt geht es im Jahr 2017 für die Kunden weiter abwärts mit der Gewinnbeteiligung. Die klassische Lebensversicherung ist nach Meinung vieler Experten ein Auslaufmodell (vgl. Der Tagesspiegel, „Bis zu einem Prozentpunkt weniger“, 20. Dezember 2016, www.tagesspiegel.de/wirtschaft/lebensversicherung-bis-zueinem-prozentpunkt-weniger/19158954.html). Einige Unternehmen stehen sogar auf wackeligen Füßen: Manchen fällt es schwer, ihren Kunden einmal gemachte großzügige Zinszusagen einzuhalten. Das Zurückhaltenmüssen hoher Reserven, was auch durch das europäische Versicherungsaufsichtsregime Solvency II verstärkt wird, kann ihre Substanz angreifen und sie letztlich instabil machen (vgl. Welt.de, „Diese Versicherer sind die größten Wackelkandidaten“, 26. Mai 2016, www.welt.de/finanzen/article155691442/Diese-Versicherer-sind-die-groessten-Wackelkandidaten.html).
In Anbetracht dieser enormen Schieflagen wirft das Vorgehen der Bundesregierung einige Fragen auf. Maßnahmen, die mehr Transparenz in das undurchsichtige System der Überschussbeteiligung bringen könnten, um Versicherten mehr Gewissheit in der privaten Altersvorsorge zu verschaffen, werden nicht ergriffen. Stattdessen ist die Politik der Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller in erster Linie darauf konzentriert, den Versicherungsunternehmen zur Seite zu stehen, ohne dass die entsprechenden Maßnahmen einer breiteren Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Jüngstes Beispiel ist die Verlängerung einer Übergangsregelung zum steuerlichen Höchstbetrag bei Rückstellungen für ungebundene Beitragsrückerstattungen (sog. freie RfB). Die Umsetzung erfolgte durch Anhängen eines Änderungsantrages an ein sachfremdes Gesetz. Dadurch wurde der Regelung vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und Auseinandersetzung zuteil (Bundestagsdrucksache 18/10506, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen, S. 3, 76, 88f.).
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge stellt sich die Frage nach ihrer Sinnhaftigkeit angesichts der schwierigen Kapitalmarktlage. Dies gilt insbesondere für die gegenwärtig geplante Reform der Betriebsrente, durch die Geringverdienenden eine Betriebsrente möglich werden soll. Von der Reform dürften die größeren Versicherungsunternehmen profitieren. So soll dieses Modell neben gemeinsamen Vorsorgeeinrichtungen der Tarifparteien auch für die mittelbaren, d. h. versicherungsförmigen Durchführungswege wie Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung offen sein (Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Große Versicherer profitieren von Betriebsrentenreform“, 25. November 2016). Vereinbart wird dabei allerdings lediglich eine nicht näher definierte „Zielrente“. Diese kann sogar verfehlt werden, wenn die Marktbedingungen ungünstig sind. Dadurch, dass auf die Beschäftigten damit das volle Kapitalmarktrisiko übergewälzt wird und keinerlei Ansprüche entstehen, ist zweifelhaft, dass sich die Betriebsrente für die Beschäftigten überhaupt lohnt.
Die angesprochene „Enthaftung“ wird auch von der Versicherungswirtschaft kritisiert: Die Regierung würde mit der Zielrente „die Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können“, sagt Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Versicherungswirtschaft-heute, „Schwark kritisiert Garantieverbot des Nahles-Konzepts“, 30. November 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragseinnahmen und Jahresüberschüsse der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte für die einzelnen Unternehmen nach Jahren jeweils Beitragseinnahmen und Überschuss angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss jeweils im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen über diesen Zeitraum entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen (effektive Anlagerendite) der nach Marktanteil größten zehn Lebensversicherer seit 2010 entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Dividendenausschüttungen an Aktionäre der nach Marktanteil zehn größten Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte jeweils in absoluten Beträgen und anteilig in Prozent, zur Abbildung von Veränderungen zum Vorjahr angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Ende des Jahres 2016 die Zinszusatzreserven der Branche insgesamt, und wie hat sich die Zinszusatzreserve seit ihrer Einführung im Jahr 2011 entwickelt (bitte jährlich ausweisen)?
Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt die Notwendigkeit des Lebensversicherungsreformgesetzes und die damit vorgenommene „Anpassung der Überschussbeteiligung der Versichterten an das gegenwärtige Niedrigzinsumfeld“ abgeleitet, wenn ihr Angaben über die Erträge und Gewinne der größten Versicherungsunternehmen nicht vorgelegen haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. Juni 2014, Bundestagsdrucksache 18/1803, S. 6, Antwort auf Frage 7)?
Auf welcher Grundlage gelangen die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu ihren Erkenntnissen über die auf dem deutschen Markt agierenden Versicherungsunternehmen, und woher stammt das Zahlenmaterial, das die BaFin in der Erstversicherungsstatistik und die Deutsche Bundesbank im jährlichen Finanzstabilitätsbericht erfassen und auswerten?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes die geleisteten Schlussüberschüsse (Schlussüberschussanteilfonds) und die freien Rückstellungen für die Beitragsrückerstattungen sowie die gebundenen Rückstellungen für die Betragsrückerstattungen jeweils entwickelt, und wie haben sich diese drei Töpfe in den fünf Jahren vor Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Lebensversicherern seit Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes geleisteten Auszahlungsbeträge für die Beteiligung an den Bewertungsreserven, und wie haben sich diese Ausschüttungen an die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den Vorjahren, seit 2010, entwickelt (bitte jeweils einzeln für die Jahre ab 2010 angeben)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Klage des Bundes der Versicherten e. V. (BdV) gegen die Victoria Lebensversicherung und der Einschätzung, dass das Lebensversicherungsreformgesetz „verfassungswidrig“ ist, da „die 2014 gesetzlich vorgesehene Kürzung der Bewertungsreserven faktisch eine […] Enteignung darstellt“ und mit dem Gesetz, auf das sich fast alle Versicherungsunternehmen bei der Kürzung dieser Auszahlungen berufen, ein „legaler Betrug gegenüber den Versicherten zementiert wurde“ (Bund der Versicherten, zit. nach experten Report, 16. Februar 2016, „BdV klagt gegen das LVRG“)?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen und Gründe, dass die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz angestrebte Absenkung der Abschlusskosten bei langjährigen Verträgen zu Gunsten der Kunden nicht in dem Umfang wie angestrebt eingetreten ist und die bisherigen Ergebnisse bei den Abschlusskosten in der Lebensversicherung aus dem Jahr 2015 allenfalls „ernüchternd“ sind („Lebensversicherung – Abschlusskosten sind 2015 kaum gesunken“, Versicherungsbote 24. Oktober 2016)?
Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei den Abschlusskosten in der Lebensversicherung (d. h. im Einzelnen etwa bei den Vermittlungskosten des Versicherers, z. B. Provisionen, oder auch bei den weiteren Kosten wie Vertriebsorganisation, Marketing und Antragsbearbeitung), und wenn ja, wo, und durch welche konkreten Maßnahmen?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung damit überein, dass gerade hinsichtlich der Gewinnbeteiligung der Kunden klassische Lebensversicherungen ein Auslaufmodell sind?
Falls die Bundesregierung dem nicht zustimmt, was sind dann aus Sicht der Bundesregierung die fünf wichtigsten Gründe, die derzeit für den Abschluss einer klassischen Lebensversicherungspolice sprechen?
Inwieweit greifen aus Sicht der Bundesregierung die Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II die Substanz mancher deutschen Lebensversicherungsunternehmen an und macht sie zu „Wackelkandidaten“?
Wie bewertet diesbezüglich die Bundesregierung die Ergebnisse des letzten Stresstests der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA (https://eiopa.europa.eu/Publications/Surveys/EIOPA-BOS-16-302%20Insurance%20stress%20test%202016%20report.pdf)?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach diesem Stresstest europaweit die zehn größten Wackelkandidaten, und welche deutschlandweit die fünf größten, da im Gegensatz zu Stresstests bei Kreditinstituten/Banken bislang noch keine Namen von Versicherungsunternehmen genannt wurden?
Aus welchem Versicherungssegment kommen die Wackelkandidaten, und wie ist ihre Größe?
Inwieweit sieht die Bundesregierung schnellen Nachbesserungsbedarf bei Solvency II, wie bereits von EIOPA-Chef Gabriel Bernardino gefordert, gerade weil der Stresstest ein „düsteres Bild für die Branche“ (Handelsblatt, „Das 160 Milliarden-Risiko“, 15. Dezember 2016) offenbart hat?
Welche steuerlichen Auswirkungen hätten sich nach Schätzung der Bundesregierung ab dem Veranlagungszeitraum 2018 ergeben, wenn die Änderung des § 34 Absatz 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen nicht vorgenommen worden wäre (bitte differenziert nach Steuergläubigern und Steuerarten angeben)?
Welche steuerlichen Auswirkungen hätten bzw. würden sich nach Schätzung der Bundesregierung jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 ergeben, wenn die Höhe der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, wie in § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KStG vorgesehen, nicht mehr als die Zuführungen der letzten drei Wirtschaftsjahre betragen dürfte (bitte differenziert nach Steuergläubigern und Steuerarten angeben)?
Welche Auswirkungen für die Bilanzierung der Rückstellung für die Beitragsrückerstattungen im Versicherungsunternehmen sind mit der Änderung des § 34 Absatz 8 KStG verbunden, und inwieweit führt diese Änderung dazu, dass Versicherungsunternehmen die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung aufsichtsrechtlich als Eigenmittel anerkannt bekommen können?
Welche weiteren steuerlichen Maßnahmen wurden zur Entlastung oder Erleichterung der Versicherungswirtschaft seit dem 1. Januar 2010 ergriffen?
Wie viele der in Deutschland niedergelassenen Versicherungsunternehmen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge an?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierzulande die nach Marktanteil größten zehn Anbieter von Direktversicherungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wonach von der derzeitigen Betriebsrentenreform vor allem die größeren, etablierten Versicherer profitieren, da diese auch durch das Ziel der Reform begünstigt würden, auf Branchenebene große Kollektive für die betriebliche Altersversorgung zu schaffen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Große Versicherer profitieren von Betriebsrentenreform“, 25. November 2016)?
Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung, dass der Reformansatz bei den Betriebsrenten langfristig Konzentrationsprozesse verstärkt und kleine Anbieter verdrängt werden, da „Riesenpools der tariflichen Parteien“ entstehen, „mit faktischem Druck auch der nicht-tarifgebundenen Unternehmen, sich anzuschließen“, und wie bewertet sie das systemische Risiko, zu dem große Anbieter im Zuge einer solchen Entwicklung werden könnten (Thorsten Kircheis, Vorstand des Beraters Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, zit. n. Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Große Versicherer profitieren von Betriebsrentenreform“, 25. November 2016)?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass bei der geplanten Reform der betrieblichen Altersversorgung der vorgesehene Verzicht auf Garantien zwar zu erhöhten Renditen führen kann, die gestiegenen Erträge aber nicht unbedingt bei den Sparern ankommen, da diese von „den Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds einkassiert, in Reserven versteckt und auf Jahrzehnte geparkt werden (Axel Kleinlein, Bund der Versicherten, zit. n. Versicherungswirtschaft-heute vom 30. November 2016, „Schwark kritisiert Garantieverbot des Nahles-Konzepts“)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, und erwägt sie Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Schaffung einer „Garantie dem Grunde nach“ (Bund der Versicherten, „Wir brauchen Garantien – dem Grunde nach“, 16. November 2016), im Sinne eines gesicherten Anspruchs der Sparer auf Erträge, sofern diese vom Versicherer erwirtschaftet worden sind?