Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – Aktueller Stand, Probleme, Perspektiven
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die Zielsetzung verkündet, 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) will die Bundesregierung die Teilnehmenden niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen und ihnen eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens ermöglichen.
Als Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt erscheinen die FIM den Fragestellern aber wenig erfolgversprechend, da sie den gleichen Regeln unterliegen wie andere Arbeitsgelegenheiten und sie demnach zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein müssen – also per Definition arbeitsmarktfern sind. Außerdem sind viele Geflüchtete und Geduldete von den Maßnahmen ausgeschlossen, auch wenn perspektivisch ein längerer Aufenthalt in Deutschland wahrscheinlich ist.
Das Programm lief Zeitungsberichten zufolge sehr schleppend an (vgl. z. B.: www.pnp.de/nachrichten/politik/2316367_Bericht-Erst-knapp-4400-Fluechtlinge-in-Ein-Euro-Jobs.html, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bisher-5000-arbeitsgelegenheiten-fuer-fluechtlinge-14582082.html). Bereits in der öffentlichen Anhörung zum Integrationsgesetz wurde massive Kritik an der bürokratischen Umsetzung der FIM geübt. Insbesondere die abgesenkte Mehraufwandspauschale stieß auf großen Widerstand der kommunalen Spitzenverbände, Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände. Bisher betrug die pauschale Aufwandsentschädigung für Asylsuchende in Arbeitsgelegenheiten 1,05 Euro je Stunde. Diese Pauschale wurde mit dem Integrationsgesetz um 25 Cent auf 80 Cent die Stunde abgesenkt. Ist der tatsächliche Aufwand höher, müssen die Asylsuchenden jeden Aufwand extra abrechnen, der 80 Cent je Stunde übersteigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Plätze wurden bisher im Arbeitsmarktprogramm FIM a) beantragt und b) genehmigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Asylsuchende haben bisher eine FIM begonnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Staatsangehörigkeit haben die Personen, die bisher eine FIM begonnen haben (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Falls die Staatsangehörigkeit – anders als bei anderen Maßnahmen – nicht erfasst wird, warum nicht?
Wie viele geflüchtete Frauen haben bisher eine FIM begonnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele geflüchtete Menschen mit Behinderung haben bisher eine FIM begonnen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der a) beantragten, b) genehmigten und c) begonnenen FIM sind „interne“ FIM, finden also in den Unterkünften statt, und wie viele sind „externe“ FIM, finden also außerhalb von Einrichtungen statt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie ist jeweils der zeitliche Umfang der bisher a) beantragten, b) genehmigten und c) begonnenen FIM?
Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen Beantragung und Genehmigung bzw. Beantragung und Beginn der FIM (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Was genau sind die Tätigkeitsfelder bzw. Aufgaben der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den internen und externen FIM?
Wie viel der a) beantragten, b) genehmigten und c) begonnenen FIM enthalten bzw. sind kombiniert mit zusätzlichen Sprach- und Qualifizierungsangeboten?
Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen parallel zur FIM einen Sprach- oder Integrationskurs?
Bei wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden bisher ausbildungs- und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse erfasst, und wie oft wurden diese Informationen bisher von den Maßnahmeträgern an die Agentur für Arbeit übermittelt?
Wie viele der begonnenen FIM wurden bereits wieder beendet und warum?
Wurden bisher Sanktionen z. B. wegen Nichterscheinen ausgesprochen? Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die herabgesenkte Mehraufwandsentschädigung von 80 Cent nicht den tatsächlichen Aufwand abdeckt und somit der darüber hinausgehende Aufwand abgerechnet werden musste (bitte die Anzahl der Fälle nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wenn ja, wie lang hat die Erstattung der Mehrkosten durchschnittlich gedauert?
Wie hat sich seit der Veröffentlichung der „Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm ‚Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen‘“ im Juli 2016 die Anzahl der Plätze in den Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG nach dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes in eine FIM umgewandelt wurden, und wie hoch schätzt sie deren Zahl ggf. ein?
Wie wird sichergestellt, dass Angebote der Arbeits- und Ausbildungsförderung vorrangig angeboten werden und somit Nummer 3.4 „Vorrang weiterführender Integrationsmaßnahmen“ der „Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm ‚Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen‘“ umgesetzt wird?
Welche Schritte plant die Bundesregierung im Jahr 2017, um die FIM einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen?
Wie wird das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen evaluiert?