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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich

<strong>Umsetzungsstand zahlr. Einzelmaßnahmen betr. Umwelt, Landwirtschaft und ländlicher Raum:</strong><br /> Gewässerschutz, Gewässerqualität, Auswirkungen auf Trinkwasserqualität und Biodiversität, Einsatz von Neonikotinoiden, Reduzierung der Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak-, Methan- und Geruchsemissionen; Weiterentwicklung der GAK, integrierte Entwicklung ländlicher Räume, Agrarforschung, Energieeinsparung im Gartenbau, Unterstützung der Winzer, Waldstrategie 2020, Saatgutvielfalt, Schutz der Meeresböden, Fangtechniken, Vermarktung regionaler Produkte, Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, Patentierungsverbot konventioneller Züchtungsverfahren, Alterssicherung der Landwirte, Hofnachfolge, Zusammenführung von Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsgesetz, Sachkunde der Tierhalter, Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltung, flächengebundene Nutztierhaltung, Marktausrichtung der Milchwirtschaft, EU-Kennzeichnungspflicht für genveränderte Tierprodukte, Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.02.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1092718.01.2017

Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, Markus Tressel, Bärbel Höhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die 18. Wahlperiode geht voraussichtlich im Oktober dieses Jahres zu Ende. CDU, CSU und SPD haben ihre Vorhaben für diese Legislatur im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ verschriftlicht. Der Vertrag wurde am 16. Dezember 2013 unterzeichnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Umwelt

Fragen32

1

Mit welchen rechtlichen Instrumenten wurde der Schutz der Gewässer, unterschieden nach Grundgewässer, Oberflächengewässer sowie Nord- und Ostsee, vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft sowie Pestiziden verbessert? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der benannten Gewässer in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Qualität des Trinkwassers und die Biodiversität?

2

Steht aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz von Pestizidwirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide auf heutigem Niveau im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen, Anstrengungen zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung zu unternehmen sowie die Artenvielfalt in Deutschland zu bewahren (vgl. Koalitionsvertrag, Seite 119 und Seite 124), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

3

Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak-, Methan- und Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft wirksam reduziert werden konnten? Welche Emissionsdaten, untergliedert nach Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak-, Methan- und Geruchsemissionen, belegen dies?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission für Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel gerecht wird, Substanzen, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, in allen Verpackungsmaterialien, Kleidung und Alltagsprodukten so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. Koalitionsvertrag, Seite 121), und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

Landwirtschaft und ländlicher Raum

5

Inwiefern wurde die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt, wie auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt? Falls dies nicht erfolgte, warum nicht?

6

In welcher Art und Weise wurden die Ressortzuständigkeiten besser koordiniert, wie die Bundesregierung es für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume als notwendig erachtete und wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde?

7

Inwiefern wurde innerhalb der Bundesregierung ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet, wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde (bitte dessen Aufbau erläutern)? Falls dies nicht erfolgte, warum nicht?

8

Wie wurde die Agrarforschung besser verzahnt und in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft gestärkt, wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde?

9

Inwiefern wurden die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau stärker genutzt, wie es entsprechend Seite 122 des Koalitionsvertrags beabsichtigt war? Wie wurde dies konkret umgesetzt?

10

Wie wurden die deutschen Winzerinnen und Winzer konkret bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse unterstützt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

11

Wie wurde die Umsetzung der Waldstrategie 2020 konkret vorangetrieben? Wie wurden dabei verstärkt die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie berücksichtigt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

12

Welche Maßnahmen wurden eingeführt, um die Saatgutvielfalt dauerhaft zu garantieren (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

13

Wie wurde garantiert, dass die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Saatgutsorten nicht beschränkt wird (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

14

In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen hat die die Bundesregierung dafür gesorgt, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

15

Wie wurde konkret der Schutz der Meeresböden und -bestände vorangetrieben (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

16

Welche Fortschritte wurden bei der Weiterentwicklung der Fangtechniken und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung erzielt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)?

17

In welchem Maße wurde mit welchen Maßnahmen die Vermarktung regionaler Produkte ausgebaut (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bezüglich der Evaluierung, ob und welche verbindlichen Kriterien für die Kennzeichnung im Rahmen des Regionalfensters festgelegt werden sollten?

18

Wie und mit welchem Ergebnis wurden die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nichtlandwirtschaftliche und überregionale Investoren geprüft (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Prozess?

19

Inwiefern wurde realisiert, dass noch in der Hoheit des Bundes verbliebene Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können, damit diese die Möglichkeit haben, ein Existenzgründungsprogramm unter anderem für Junglandwirtinnen und -landwirte zu etablieren (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

20

Ist aus Sicht der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel bereits vollständig erreicht worden, das Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material durchzusetzen sowie die einschlägigen europäischen Vorschriften zu präzisieren (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags), und wenn ja, worauf gründet sich diese Einschätzung?

21

Inwiefern ergaben sich für alleinstehende Landwirtinnen und Landwirte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie unverheiratete Paare seit der letzten Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bezüglich der sogenannten Hofabgabeklausel nach Kenntnis der Bundesregierung Nachteile für die Bevölkerungsgruppen? Falls sich Nachteile ergaben, welche, und in welchem finanziellen Ausmaß?

22

Wie viele Betriebsleiter haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Hof jeweils an die Ehefrauen abgegeben, und wie haben sich dadurch die staatlichen Zuschüsse in die Alterssicherung seit der letzten Änderung des ALG verändert, wenn diese Ehefrauen nicht Mitglied in der Alterskasse sind?

23

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland entwickelt, die keine Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger haben?

24

In welcher Weise wurden das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

25

Wie wurde konkret die Sachkunde der Tierhalter gefördert (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags), und wie hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft öffentlich zur Förderung der Sachkunde der Tierhalter geäußert (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

26

Wann wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme einführen (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Wenn dies nicht mehr erfolgt, warum nicht?

27

Was versteht die Bundesregierung unter einer flächengebundenen Nutztierhaltung, und mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen wird dieses Ziel angestrebt (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Marktausrichtung der Milchwirtschaft vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2016 über 5 Prozent der Milchbetriebe aufgeben mussten?

29

Bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsnetz der Europäischen Union vor diesem Hintergrund weiterhin als „wirksam und verlässlich“, wie im Koalitionsvertrag auf Seite 122 beschrieben?

30

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis ihres im Koalitionsvertrag auf Seite 124 angekündigten Eintretens für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden?

31

Wie wurde konkret der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt, dessen entschlossene Umsetzung laut Koalitionsvertrag, Seite 124, Ziel war, und wurden nach Meinung der Bundesregierung substantielle Verbesserungen dabei erreicht, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt beim Einsatz von Pestiziden minimiert werden?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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