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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

"Reichsbürger" - Anhaltspunkte für eine Bewegung in Waffen

Kenntnisse zur Reichsbürgerbewegung: Personenpotenzial, Netzwerke und Gruppierungen, Strategien und Ziele, &quot;Gefährder&quot; und &quot;relevante Personen&quot;, Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum, Straftaten (u.a. gegen Staatsbedienstete sowie Geflüchtete und ihre Unterstützer), waffenrechtliche Verstöße, Haftbefehle, Auftreten als eigene &quot;Hoheitsgewalt&quot;, Waffenerlaubnisse und -besitz, Inhaber des &quot;kleinen Waffenscheins&quot;, waffenrechtliche Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung, Regelabfrage bei Verfassungsschutzämtern, Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnis, &quot;Reichsbürger&quot; im öffentlichen Dienst, Zugriff auf Dienstwaffen, Erfassung im &quot;Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität&quot; (KPMD-PMK), Gefahrenpotenzial für die Innere Sicherheit<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2017

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1093318.01.2017

„Reichsbürger“ – Anhaltspunkte für eine Bewegung in Waffen

der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zahlreiche Behörden und Gerichte werden seit Jahren und dabei zunehmend mit Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert, die als sogenannte Reichsbürger, Germaniten oder Selbstverwalter usw. (im Folgenden lediglich als „Reichsbürger“ bezeichnet) die Bundesrepublik Deutschland als Staat als inexistent ansehen. Damit wollen sie sich in erster Linie der Anwendung der deutschen Rechtsordnung entziehen, insbesondere, wenn sie sich Steuer- und Bußgeldfestsetzungen oder Vollzugsmaßnahmen und Pfändungen oder ähnlichen belastenden Maßnahmen ausgesetzt sehen. Sie stellen aber auch im Übrigen das Gewaltmonopol des Staates grundsätzlich infrage. Häufig korrespondiert dies mit der Auffassung, sich selbst durch Waffen „schützen bzw. verteidigen“ zu wollen. Dabei scheint ideologisch bedingt eine besondere Affinität zu Waffen zu bestehen. Nicht nur die Fälle von Übergriffen gegenüber Hoheitsträgern aus diesem „Reichsbürger“-Spektrum mehren sich, auch wurden inzwischen zahlreiche Widerrufsverfahren in Bezug auf waffenrechtliche Erlaubnisse eingeleitet. Es gibt daher gute Gründe anzunehmen, dass von dieser Bewegung eine besondere Gefahr für die Innere Sicherheit ausgeht.

Das Waffenrecht ist dabei ein guter Gradmesser, denn gerade das Waffengesetz (WaffG) muss dafür Sorge tragen, dass der Waffenbesitz nur für Personen ermöglicht wird, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen. Eine, das staatliche Gewaltmonopol negierende, Grundeinstellung steht daher im eklatanten Widerspruch zu diesem Ziel. Die Frage, welche Erkenntnisse über die Bewaffnung von „Reichsbürgern“ vorliegen und wie die Bundesregierung mit dieser staatsnegierenden und -bedrohenden Bewegung umgeht, ist daher von erheblicher Bedeutung für die Innere Sicherheit.

Noch bis September 2016 (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9551) sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die „Reichsbürgerbewegung“ gemäß § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz näher untersuchen zu lassen. Ausdrücklich wurde der Bewegung damals noch „bundesweite Relevanz“ abgesprochen und die „Ernsthaftigkeit der politischen Bestrebung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9161) der „Reichsbürger“ wurde seitens der Bundesregierung bezweifelt. Spätestens seit am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd/Bayern ein „Reichsbürger“ auf Polizisten schoss und dabei einen von ihnen tödlich verletzte, ist die besondere (ideologische) Nähe der „Reichsbürger“ zu Waffen und deren aggressives Vorgehen gegen Hoheitsträger nicht mehr zu bezweifeln.

Bemerkenswert ist ferner, dass sowohl in einigen Bundesländern als auch beim Bund nun Fälle von „Reichsbürgern“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9161, vgl. SPIEGEL ONLINE, 21. Oktober 2016) in den Reihen der Polizei bekannt geworden sind. In Bayern wurden bereits zwei Beamte suspendiert. Weitere Fälle melden Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Berlin auf Rückfragen der Medien. Häufig handelte es sich um (politisch motivierte) Verstöße gegen die Verfassungstreue, die eine Nähe zum Nationalsozialismus und damit eine rechtsextreme Gesinnung beinhalten. Letztlich dürfte bereits die Propagierung des „Reichsbürgertums“ nicht vereinbar mit der beamtenrechtlichen Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes bzw. der Verfassungstreue allgemein sein und das Ansehen des öffentlichen Dienstes schädigen.

Es ist deshalb folgerichtig, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die „Reichsbürger“ endlich aktiv beobachten wird (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Mündliche Frage 19 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) vom 14. Dezember 2016, Plenarprotokoll 18/208). Unabhängig davon erklärte das Bundesministerium des Innern laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 3. November 2016, man rechne damit, bis Jahresende (2016) „einen genaueren Überblick“ über die „Reichsbürger-Szene“ zu haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wie hoch ist das Personenpotenzial der „Reichsbürger“ in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung?

2

Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als „Gefährder“ eingestuft werden?

3

Gibt es bei der Einstufung von „Reichsbürgern“ als „Gefährder“ eine Abstufung? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese, und welche Kategorien werden aktuell angewandt?

4

Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als „relevante Personen“ eingestuft werden?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Rechtsextremen und sog. Reichsbürgern?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu kameradschaftlich strukturierten „Reichsbürger“-Netzwerken und Gruppierungen in Deutschland?

a) Wie viele solcher Gruppierungen gibt es Stand heute mit welchem Personenpotential?

b) Was ist bekannt über die Strategien und Ziele solcher Netzwerke/ Gruppierungen?

7

Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem „Reichsbürger“ aus Georgengmünd, der am 19. Oktober 2016 auf Polizisten schoss und dabei einen tödlich verletzt hatte, vor allem hinsichtlich dessen Kontakten in die Reichsbürger-Szene und zu Rechtsextremisten?

a) Auf welcher Grundlage (Bedürfnis) war dem Täter eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden?

b) Welche und wie viele der aufgefundenen Waffen wurden legal erworben und auf seinen Namen angemeldet?

c) Gibt es Hinweise auf Netzwerke, innerhalb derer Waffen ausgetauscht und möglicherweise staatsschutzrelevante Taten geplant wurden?

8

Welche Fälle sind der Bundesregierung seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen Staatsbedienstete welche Straftaten verübten? Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?

9

Welche Fälle sind der Bundesregierung seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen das Waffengesetz und/oder Sprengstoffgesetz verstießen, und wie schätzt die Bundesregierung dies in Bezug auf das Gefahrenpotenzial der „Reichsbürger“ ein?

10

Wie viele offene Haftbefehle gegen „Reichsbürger“ können aktuell nicht vollstreckt werden (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

11

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen „Reichsbürger“ als eigene „Polizei“ oder ähnliche „Hoheitsgewalt“ (sowohl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern auch gegenüber staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) auftraten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

12

Welche Fälle sind der Bundesregierung seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) bekannt, in denen „Reichsbürger“ als eigene „Polizei“ oder ähnliche „Hoheitsgewalt“ (sowohl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern auch gegenüber staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) auftraten und zeitgleich über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

13

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich „Reichsbürger“ mittels Waffengewalt/bewaffnet gegen staatliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellten?

14

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach „Reichsbürger“ besonders häufig a) über Jagd- und Sportwaffen und/oder entsprechende Erlaubnisse verfügen? b) Erlaubnisse auf der Grundlage „Brauchtumsschützen oder Brauchtumspflege“ erteilt werden? c) der Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffenoder Munitionssammler erfolgt? Wenn ja, sieht die Bundesregierung Defizite in der Prüfung der Bedürfnisse und/oder Zuverlässigkeit- und Eignungsprüfung, und wie beabsichtigt sie diese zu beseitigen?

15

Wie viele Anträge auf den sogenannten kleinen Waffenschein wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Wie viele erlaubnisfreie Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 insgesamt in Deutschland erworben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach „Reichsbürger“ besonders häufig Inhaber des „kleinen Waffenscheins“ sind und erlaubnisfreie Waffen erwerben?

18

Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bundesweiten massiven Anstieg der Anträge auf den „kleinen Waffenschein“ und der Nachfrage und dem Erwerb von erlaubnisfreien Waffen eine steigende Gefahr für die innere Sicherheit?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem bundesweiten massiven Anstieg der Anträge auf den „kleinen Waffenschein“ und der Nachfrage und dem Erwerb von erlaubnisfreien Waffen etwaige Maßnahmen zu ergreifen?

20

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Sportschützen/Schützenvereine falsche Nachweise für Waffenbesitzkarten ausgestellt haben (vgl. dpa, 2. Januar 2017, Waffenbesitzkarte gegen Geld: Schützenvorstand vor Gericht)? Sind in solchen Fällen auch „Reichsbürger“ beteiligt oder haben so Waffenbesitzkarten erlangt?

21

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung – EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen“ auf Bundestagsdrucksache 18/7292, Antwort zu Frage 50), eine gesetzlich vorgegebene, systematische Abfrage bei den Landesverfassungsschutzämtern im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung sei nicht erforderlich? Wenn ja, warum?

22

Welche Erlasse von Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt, wonach nun systematisch eine Identifizierung von Inhaberinnen und Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse als „Reichsbürger“ und sodann eine (erneute) Überprüfung der Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bei „Reichsbürgern“ erfolgen soll, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

23

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schusswaffen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/7741, Antwort zu Frage 35), bei der Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung“ lägen nicht bereits „Anhaltspunkte“ für die Bezweiflung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vor, vielmehr sei „die Zuverlässigkeit im Einzelfall zu prüfen“?

24

Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen und Verbote zu Personen gemäß dem Nationalen Waffenregister-Gesetz (NWRG) sind jeweils aktuell im Nationalen Waffenregister (NWR) registriert, und wie viele „Reichsbürger“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. wurden Ausnahmetatbeständen zur Erlaubnispflicht i. S. v. § 12 WaffG erfasst (bitte nach Art der Erlaubnis/Besondere Erlaubnistatbestände aufgliedern gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7741)?

25

Wurden entsprechende Daten zu „Reichsbürgern“ nach § 10 NWRG an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste übermittelt?

26

Wie viele Personen sind im NWR aktuell gespeichert, deren waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde?

27

Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse von „Reichsbürgern“ sind seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) nach Kenntnis der Bundesregierung widerrufen worden?

28

Wie viele „Reichsbürger“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils zur Rückgabe der Waffenbesitzkarten zur Unbrauchbarmachung der darin eingetragenen Waffen bzw. deren Überlassung an einen Berechtigten aufgefordert, und wurde dies vollzogen? Wenn nein, warum nicht?

29

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich bei Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis Betroffene der Vollstreckung entziehen, in dem sie ihren Wohnsitz ummelden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Vollzugsdefizite (ggf. auch gesetzlich) zu beseitigen?

30

Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren 2016 Angestellte oder Beamte von Bundesbehörden, und wie viele davon hatten direkten oder mittelbaren Zugriff zu Dienstwaffen (bitte nach Bundesbehörde aufschlüsseln)?

31

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass „Reichsbürger“ versuchen, Behörden gezielt zu unterwandern?

32

Wie viele „Reichsbürger“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2016 Angestellte oder Beamte von Landesbehörden, und wie viele davon hatten direkten oder mittelbaren Zugriff zu Dienstwaffen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

33

Wie viele Verfahren wurden seit 2009 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils gegen Bundesbeamte im Zusammenhang mit der Identifizierung als „Reichsbürger“ ggf. mit welcher abschließenden Disziplinarmaßnahme geführt?

34

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Beamte hierzu zu sensibilisieren?

35

Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierungen im letzten Jahr bei Durchsuchungen von Gruppierungen oder Einzelpersonen gefunden, die sich der „Reichsbürgerbewegung“ zuordnen lassen, und in wie vielen Fällen handelte es sich um Legalwaffen bzw. illegale Waffen?

36

Wird die „Reichsbürgerbewegung“ mittlerweile seitens der Bundesregierung als rechtsextreme Bewegung angesehen auch angesichts dessen, dass sie nicht nur den Staat Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, sondern ein Fortbestehen des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 proklamiert, und wenn nein, in welchen Kontext wird die Bewegung sonst eingeordnet?

37

Wird anders als noch im September 2016 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE auf Bundestagsdrucksache 18/9737) die Zugehörigkeit oder Anhängerschaft eines Tatverdächtigen zur „Reichsbürgerbewegung“ bzw. einer ihr zuzurechnenden Gruppierung oder Ideologie im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erhoben? a) Wenn ja, in welchem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität“ erfolgt die Erfassung? b) Wenn nein, wieso erachtet die Bundesregierung es aus sicherheitspolitischen Gründen nicht für notwendig, die Zugehörigkeit zu Organisationen, die die Existenz des Staates Bundesrepublik Deutschland leugnen, als meldepflichtigen Tatbestand des KPMD-PMK zu etablieren?

38

Wie viele durch „Reichsbürger“ verübte politisch motivierte Straftaten sind für das Jahr 2016 zu verzeichnen (bitte um Aufgliederung nach Delikten)?

39

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Reichsbürger Straftaten gegen Geflüchtete, ihre Unterkünfte bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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