BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsches Engagement im Bereich der Sicherheitssektorreform

Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der von der Europäischen Kommission geplanten Sicherheitssektorreform (SSR), Einbettung bi- und multilateraler Programme bzw. Initiativen an vorgelegten EU-Referenzrahmen, Programmziele, systematische Evaluation, Ungleichgewicht zwischen zivilen und militärischen Aspekten der SSR, Paradigmenwechsel beim Grenzmanagement, Beteiligung deutscher Auslandsvertretungen, Details zu Unterstützungsmaßnahmen der EU zur Reform des libyschen Sicherheitssektors<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.03.2017

Antwortdauer

43 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1101523.01.2017

Deutsches Engagement im Bereich der Sicherheitssektorreform

der Abgeordneten Doris Wagner, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Tom Koenigs, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ vom Juli 2016 hat die Kommission der Europäischen Union (EU) einen erneuten Versuch unternommen, einen bisher bestehenden Flickenteppich an bi- und multilateralen Programmen, Initiativen und Instrumenten in einen gemeinsamen Rahmen zu fassen. Ziel ist es, dass bestehende Maßnahmen aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Außenpolitik, Entwicklungspolitik und „Freiheit, Sicherheit und Justiz“ zusammengeführt und unter dem Begriff Sicherheitssektorreform (SSR) besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden.

Die EU hat bereits im Jahr 2005 bzw. 2006 zwei Konzepte für SSR-Maßnahmen entwickelt, die sich eng an den Leitlinien des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Commitee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Konzept der Sicherheitssektorreform orientieren. Gemessen an den in den Dokumenten gesteckten Zielen sind die Aktivitäten, Maßnahmen und Missionen der EU allerdings häufig deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Selten wurde ein wirklich umfassender Ansatz verfolgt und auch die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der EU ist weiterhin verbesserungswürdig. Darüber hinaus wird regelmäßig auf ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Aspekten der Sicherheitssektorreform verwiesen. Während auch der neue EU-weite Strategierahmen wie viele vorherige Konzeptpapiere betont, dass der Sicherheitssektor „einer wirksamen demokratischen Kontrolle und Aufsicht unterliegen“ muss, kommen Beobachter zu dem Schluss, dass in der Praxis die „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung von demokratischen bzw. zivilen Kontrollmechanismen als Programmziel vernachlässigt wird (vgl. S. Eckhard „Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November 2014 oder U. Schröder „Die Europäische Union und Sicherheitssektorreform“ von Januar 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Bereich der Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen in den im Juli 2016 von der EU vorgelegten Referenzrahmen (JOIN(2016) 31 final) einzupassen?

a) Welche Programme wurden bereits angemeldet (bitte auflisten)?

b) Bei welchen Programmen ist noch geplant, diese in den Referenzrahmen der EU einzupassen (bitte auflisten)?

c) Bei welchen Programmen ist derzeit nicht geplant, diese in den Referenzrahmen der EU einzupassen, und warum nicht (bitte auflisten und einzeln begründen)?

3

Welche der durch Deutschland derzeit und seit 2005 unterstützten bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen haben bzw. hatten nach Ansicht der Bundesregierung primär zum Ziel,

a) die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die jeweiligen Sicherheitskräfte (Militär, Polizei, Geheimdienst, Grenzschutz etc.) zu verbessern bzw. zu stärken;

b) die Fähigkeiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch sogenannte Ertüchtigungsmaßnahmen, also Ausbildung und Training sowie die Bereitstellung von Technik, Infrastruktur oder Ausrüstung, zu verbessern;

c) die jeweiligen Sicherheitskräfte stärker für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, geschlechterspezifische Gewalt und die Rechte von Kindern zu sensibilisieren (bitte einzeln mit Projektzeitraum und Budget auflisten)?

4

Wie fügen sich die im Bundeshaushalt seit 2016 eingestellten 100 Mio. Euro für die Aufgabe „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ (Kapitel 6002, Titel 68703) in die Projektarbeit zur Sicherheitssektorreform ein?

Inwieweit ist die aktuelle bzw. derzeit geplante Unterstützung Jordaniens und Tunesiens im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ jeweils an eine Initiative zur Verbesserung der zivilen bzw. demokratischen Kontrolle der Sicherheitskräfte gekoppelt?

5

Inwieweit sollen nach Erkenntnis und Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen, die durch ein derzeit geplantes EU-Instrument zum Fähigkeitsaufbau finanziert werden, zwingend an eine umfassende Reform des Sicherheitssektors gekoppelt sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9643)?

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein Fähigkeitsaufbau ziviler oder militärischer Sicherheitsakteure vermieden werden, wenn dies nicht an umfassende Reformen gekoppelt ist (bitte mit Begründung)?

6

Inwieweit unterscheiden sich das „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung“ und das Programm „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“?

a) Warum werden die Mittel für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ nicht im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms zur Verfügung gestellt?

b) Welchen Vorteil hat das Programm zur „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ gegenüber dem „Ausstattungshilfeprogramm“ nach Ansicht der Bundesregierung?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Europäischen Kommission Gelder aus dem EU-Instrument für Frieden und Stabilität, die eigentlich für entwicklungspolitische Maßnahmen vorgesehen sind, für sicherheitspolitische Maßnahmen, explizit auch den Aufbau des Militärs, umzuwidmen (vgl. 2016/0207(COD))?

a) Gibt es rechtliche Bedenken innerhalb der Bundesregierung?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es hierdurch nicht effektiv zu einer Verminderung der finanziellen Mittel kommt, die für die Entwicklungshilfe (nach OECD-DAC ODA Kriterien) bereitstehen?

8

Führt die Bundesregierung eine systematische Evaluation ihrer bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen durch, in der Wirksamkeit und Erfolg mit Bezug auf im Vorhinein festgelegte Ziele überprüft werden bzw. in der die Auswirkungen der jeweiligen Programme untersucht werden?

Falls ja:

a) Welche übergeordneten Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei gewonnen?

b) Welche länderspezifischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei gewonnen (bitte nach Ländern ausführen)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber gewonnen, unter welchen Bedingungen externe Akteure in fragilen Staaten, also in Räumen begrenzter Staatlichkeit, zu effektivem und legitimem Regieren und somit dem Aufbau von Staatlichkeit, beitragen können?

d) Wurden dabei Kriterien identifiziert, die nach Ansicht der Bundesregierung zentral sind für den Erfolg von Sicherheitssektorreformprojekten bzw. die nach Ansicht der Bundesregierung darauf schließen lassen, warum Projekte die vorab festgelegten Ziele nicht erreichen?

e) Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung darüber gewinnen, inwiefern es in der Vergangenheit gelungen ist, die rechtsstaatliche Gebundenheit der Sicherheitserbringung in fragilen Kontexten zu gewährleisten?

Falls Nein:

f) Warum wird das Engagement der Bundesregierung nicht systematisch evaluiert?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in der Praxis nach wie vor die „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung von demokratischen bzw. zivilen Kontrollmechanismen vernachlässigt wird (vgl. S. Eckhard „Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November 2014)?

a) Falls ja, worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für dieses Ungleichgewicht?

b) Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

10

Welche Maßnahmen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung konkret geplant bzw. welche Pläne gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU, um die demokratische bzw. zivile Kontrolle von Sicherheitskräften stärker in den Fokus von Sicherheitssektorreformprojekten zu rücken?

11

Inwieweit gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Bereich des sogenannten Grenzmanagements einen Paradigmenwechsel weg von der Vorbeugung und Lösung von Grenzkonflikten, hin zu Migrationskontrolle und Fluchtabwehr?

12

Wie stellt die Bundesregierung grundsätzlich sicher, dass bei Vorhaben im Bereich der Sicherheitssektorreform die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Presse bei der Kontrolle gestärkt wird, und welchen Aspekt nimmt hier konkret die Frauenförderung ein?

13

Welche konkreten Maßnahmen unterstützen die zivile Kontrolle der SSR-Vorhaben an denen die Bundesregierung, auch im Rahmen der EU, finanziell oder personell beteiligt ist, beispielsweise in Mali und im Sudan?

14

Werden deutsche Militärattachés bzw. deutsches Botschaftspersonal, wie in der Mitteilung der EU (JOIN(2016) 31 final, S. 8) gefordert, zukünftig mit ihren Informationen und ihrem Fachwissen proaktiv zu einem verbesserten Lagebild und einem „Gesamtkonzept“ des EU-Engagements vor Ort beitragen?

a) Falls nein, warum nicht?

b) Falls ja, gibt es Richtlinien bzw. sind derzeit Richtlinien in Planung, um die Beteiligung des deutschen Personals zu strukturieren?

15

Inwieweit sind die Vorhaben der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung der EU „eine libysche Einheitsregierung beim Aufbau neuer Sicherheitskräfte durch Ausbildungsmaßnahmen in Ländern der Region zu unterstützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7724) sowie die kürzlich begonnene Ausbildung von „Küstenschutzkräften“ im Rahmen der EU Mission EUNAVFOR MED (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9116) an Pläne für eine umfassende Reform des libyschen Sicherheitssektors im Sinne der von der OECD entwickelten Leitlinien gekoppelt?

16

Gibt es im Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben innerhalb der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU Überlegungen, auch die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die jeweiligen libyschen Sicherheitskräfte zu stärken, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang konkret geplant?

17

Hat die libysche Einheitsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorgelegt?

a) Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die vorgelegten Pläne?

b) Falls nein, wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen kann?

18

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung innerhalb der libyschen Regierungskreise Interesse an bzw. Bereitschaft zu einer umfassenden Sicherheitssektorreform, bei der auch zivile Kontrollmechanismen gestärkt werden?

19

Auf welchem Planungsstand befinden sich nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit die Vorbereitungen innerhalb der EU für eine künftige zivile Mission zum Kapazitätsaufbau von Sicherheitskräften und -strukturen sowie der Reform des Sicherheitssektors in Libyen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9116)?

a) Welche libyschen Sicherheitskräfte, Institutionen und Behörden sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hieran beteiligt sein?

b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch geplant, zivile bzw. demokratische Kontrollmechanismen zu stärken?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine „Ertüchtigung“ der libyschen Sicherheitskräfte, ohne dabei auch etwaige zivile Kontrollinstanzen und -mechanismen zu stärken, ein geeignetes Mittel ist, um die Sicherheitslage für die libysche Bevölkerung nachhaltig zu verbessern?

21

Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um die Teilnehmer der Ausbildung für geschlechterspezifische Gewalt, die Rechte von Geflüchteten und die Rechte von Kindern zu sensibilisieren, und in welchem Verhältnis (prozentual oder zeitlich) stehen diese zum Gesamtumfang der geplanten Ausbildungsmaßnahmen?

22

In welcher Verwendung sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten 80 Teilnehmer, die derzeit von der EU an Bord eines italienischen und eines niederländischen Schiffes ausgebildet werden, nach Vollendung der Ausbildung eingesetzt werden?

23

Welche Mechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ausbildung der Küstenschutzkräfte durch die EU, um die erfolgreiche Vermittlung von Wissen zu überprüfen?

a) Gibt es Abschlussprüfungen oder Ähnliches?

b) Falls ja, welches Wissen wird hier überprüft?

c) Falls ja, wie wird mit Teilnehmen umgegangen, die etwaige Abschlussprüfungen nicht bestehen?

d) Falls nein, warum gibt es keine Abschlussprüfungen?

24

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung laut Plänen der EU verhindert werden, dass die Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen der EU bzw. Deutschlands einseitig bestimmten politischen Lagern innerhalb Libyens zugutekommen bzw. dass die Unterstützungsmaßnahmen durch einzelne politische Fraktionen innerhalb Libyens missbraucht werden, um ihre Machtstellung innerhalb Libyens zu sichern bzw. auszuweiten?

Berlin, den 23. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen