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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukünftige Nutzung bundeseigener Liegenschaften im Saarland

Verkaufsverhandlungen und Veräußerungen von Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien der BImA, Verkaufserlöse, Information der Mieter, Angebote zur Flüchtlingsunterbringung, Nachlässe auf Grund der &quot;Verbilligungsrichtlinie&quot; für Konversionsgrundstücke, zukünftige Dienstposten und Organisationselemente an drei Bundeswehrstandorten<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.02.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1103726.01.2017

Zukünftige Nutzung bundeseigener Liegenschaften im Saarland

der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Anstieg der Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, wird zu einem immer größeren sozialen Problem in Deutschland. Von dieser Entwicklung sind auch die Ballungsgebiete im Saarland, wie die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Saarlouis betroffen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gehört deshalb zu den dringlichsten Aufgaben der saarländischen Kommunen.

Eine besondere Rolle kommt im Zuge dessen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu. Einerseits plant die BImA, ihren Bestand an Wohnimmobilien bis zum Jahr 2017 zu veräußern, was zu einem weiteren Anstieg der Preise auf stark nachgefragten Immobilienmärkten führen kann. Gleichzeitig hat die BImA auf Grundlage der sogenannten Verbilligungsrichtlinie die Möglichkeit, etwa Immobilien bevorzugt und verbilligt an Gebietskörperschaften abzugeben, um so am Gemeinwohl orientierte Vorhaben zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe ist dabei auf 100 Mio. Euro innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Darüber hinaus haben bundeseigene Liegenschaften bei der kurz- und langfristigen Unterbringung von Geflüchteten eine wichtige Funktion. Außerdem ist es im Zuge der sich immer wieder verändernden Bedarfsplanungen der Bundeswehr für die betroffenen Kommunen und ihre Bürger wichtig, über möglicherweise frei werdende Liegenschaften informiert zu sein, um sinnvolle Nachnutzungen entwerfen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Immobilien im Saarland aus dem Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes sind im Jahr 2016 an Privatpersonen und -unternehmen und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden (bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln und ggf. die Zahl der betroffenen Wohneinheiten angeben)?

2

Welche Verkaufserlöse hat die BImA durch die Veräußerung von Immobilien im Saarland seit dem Jahr 2016 erzielt (bitte nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)?

3

Für welche Immobilien im Saarland im Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes laufen derzeit konkrete Verkaufsverhandlungen?

4

Hat die BImA die Mieter von zum Verkauf vorgesehenen Wohnimmobilien über diese Verkaufsabsichten informiert, wenn ja, wann, und in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

5

Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländischen Gemeinden über einen Verkauf oder eine Überlassung von Immobilien an das Land bzw. die Kommunen (bitte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und Immobilien beantworten)?

a) Wie ist der aktuelle Stand bei den einzelnen Verhandlungen?

b) Welchen dieser Immobilien fallen unter die Regelungen bzgl. Erstzugriff und verbilligter Abgabe an Kommunen gemäß der sogenannten Verbilligungsrichtline?

6

Wie viele bundeseigene Immobilien werden derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen dem Land Saarland, einem Landkreis oder einer Kommune zur mietzinsfreien Nutzung angeboten, und wie viele Mietverträge konnten geschlossen werden?

7

Wie viele Immobilien hat die BImA bisher auf Grundlage der „Verbilligungsrichtlinie“ bundesweit und im Saarland veräußert?

a) Wie hoch war der durchschnittliche Nachlass gegenüber dem Marktwert der Immobilien bundesweit und im Saarland?

b) Welches Gesamtvolumen haben die bisher gewährten Nachlässe bundesweit und im Saarland?

8

Wie viele Dienstposten plant die Bundeswehr zukünftig jeweils an den Standorten Saarlouis, Merzig und Lebach zu unterhalten, und welche Organisationselemente sollen zukünftig an den jeweiligen Standorten angesiedelt sein?

a) Welche Änderungen in der Planung für die Standorte Saarlouis, Merzig und Lebach haben sich seit Mai 2016 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8316) ergeben?

b) Ist geplant, Organisationselemente an den Standorten Saarlouis, Merzig und Lebach zu schließen oder zu verlagern? Wenn ja, welche Organisationselemente sind betroffen, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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