Aktuelle Entwicklungen zu einem multilateralen Investitionsgerichtshof
der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Annalena Baerbock, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der öffentlichen Debatte über die Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) standen und stehen vor allem exklusive Schiedsgerichte für ausländische Investoren im Zentrum der Kritik. Angesichts der Vehemenz dieser Kritik sah sich die Europäische Kommission Anfang 2014 veranlasst, ein öffentliches Konsultationsverfahren zu diesem Bestandteil des US-EU-Handelsabkommens TTIP einzuleiten. Obwohl 97 Prozent der Teilnehmer an dieser Konsultation den Mechanismus von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich ablehnten, hielt die Kommission an ihren Plänen für einen solchen Mechanismus fest und legte im Herbst 2015 lediglich ein in prozeduralen Fragen verändertes System vor, welches die materiellen Klageprivilegien für ausländische Investoren weiterhin beinhaltete. Dieser als Investment Court System bezeichnete Vorschlag fand anschließend Eingang in das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam.
Parallel zur Vorstellung des Investment Court Systems im CETA im Februar 2016 erklärte die Europäische Kommission, „[…] gemeinsam mit anderen Ländern die Schaffung eines ständigen internationalen Investitionsgerichts anzustreben“ (Pressemitteilung der Europäischen Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5651_de.htm). Ziel sei es, ein neues und transparentes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten zu entwickeln, das langfristig an die Stelle aller bisherigen Verfahren treten solle, die in EU-Übereinkommen, Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern und in Handels- und Investitionsabkommen zwischen Drittländern zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgesehen sind.
Nach einem Bericht des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie fand am 13. und 14. Dezember 2016 in Genf ein erstes Sondierungstreffen zu einem solchen multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) statt. Perspektivisch soll ein solcher MIC die bisher in bilateralen Investitionsschutz- und -förderverträgen (BITs) der EU-Mitgliedstaaten und derzeit ausgehandelten Freihandelsabkommen der EU vorgesehene Schiedsgerichte ersetzen. Dabei soll es sich beim MIC um einen eigenständigen Hof handeln, welcher die in den BITs und Handelsabkommen vorgesehenen Schiedstribunale ersetzen würde. Geplant ist offenbar, dass allein die prozeduralen Teile durch den MIC gestellt werden würden, materiell aber auch beim MIC das materielle Recht aus den BITs angewendet werden würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein
Fragen21
An welchen Prozessen auf internationaler Ebene beteiligt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission bzw. die Bundesregierung, um die Idee eines MIC oder andere Reformbemühungen des internationalen Investitionsschutzregimes (zum Beispiel im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht – UNCITRAL – oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD) voranzutreiben?
Wie genau hat sich die Bundesregierung bisher in den Bemühungen der Europäischen Kommission um die Einrichtung eines MIC eingebracht, das heißt welche Eingaben und Stellungnahmen hat sie wann und mit welchem Inhalt in Brüssel gemacht?
Hat die Bundesregierung im Hinblick auf den institutionellen Rahmen eines solchen MIC eine Präferenz für die Vereinten Nationen oder eine andere Organisation?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Präferenz gegenüber der Europäischen Kommission kundgetan?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Vereinten Nationen als institutionellen Rahmen für die Einrichtung eines MIC?
Würde die Bundesregierung es bevorzugen, wenn im Verhandlungsprozess für einen MIC
a) materielle Schutzstandards mit verhandelt werden und neben den prozessualen Vereinbarungen auch diesen Teil der existierenden bzw. geplanten EU-BITs bei Inkrafttreten vollständig ersetzen (bitte begründen)?
b) lediglich ein Gerichtshof geschaffen wird, der dann auf Basis der materiellen Rechte in den existierenden BITs entscheidet (bitte begründen)?
c) lediglich eine Berufungsinstanz geschaffen wird, die angerufen werden kann, nachdem die in den BITs vereinbarten Investor-Staat-Schiedsmechanismen durchlaufen wurden (bitte begründen)?
Spezielle Ausgestaltung des MIC
Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass nicht nur Investorenrechte, sondern auch Investorenpflichten Gegenstand dieser Arbeits- und Verhandlungsprozesse werden, und falls ja, wann und wie genau hat sie sich dafür bei der Europäischen Kommission oder direkt in Prozessen eingesetzt?
Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass auch Individuen und eingetragene Verbände oder jedes Mitglied der Gruppe als „Gruppenkläger“, die keine ausländischen Investoren sind, Zugang zum MIC haben werden, und falls ja, wann und wie genau hat sie sich dafür bei der Europäischen Kommission oder direkt in Prozessen eingesetzt oder plant dies?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die den Schiedsgerichtsverfahren vor einem MIC zugrunde liegenden materiellen Standards nicht allein auf den Schutz von Investitionen ausgerichtet sein sollten, sondern darüber hinaus auch eine ausreichende Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie Sozialstandards, Nachhaltigkeit, Verbraucher- und Umweltschutz stattfindet?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wie kann und sollte das aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren vor einem MIC verhandelten Schadensersatzsummen unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte der im Verfahren beklagten Staaten festgesetzt werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der Richter am MIC dadurch gewährleistet wird, dass diese für eine vorab festgelegte Amtszeit zu einem Festgehalt angestellt, von den Vertragsparteien vorab ernannt und ihnen dann abstrakt einzelne Fälle zugewiesen werden, mögliche Nebentätigkeiten der Richter eingeschränkt werden, um die Gefahr von Interessenskonflikten zu minimieren, und es einen richterlichen Prozess gibt, um etwaige Vorwürfe im Hinblick auf Interessenskonflikte überprüfen zu können?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht nur Juristinnen und Juristen mit Expertise im Handels- und Investitionsschutzrecht zu Richterinnen und Richtern ernannt werden, sondern auch Juristinnen und Juristen mit Expertise auf anderen Gebieten des Völkerrechts wie Menschenrechte?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass als Qualifikationsanforderung an Richterinnen und Richtern die Befähigung zum Richteramt, ein angemessenes Mindestalter sowie eine Mindestanzahl an Berufsjahren festgelegt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Richterinnen und Richter bei ihrer Rechtsprechung die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die ILO-Kernarbeitsnormen sowie internationale Umweltabkommen berücksichtigen müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die vor dem MIC abgehaltenen Verfahren UNCITRAL-Transparenz-Regeln entsprechen oder weitergehende Transparenzanforderungen als diese verankert werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass als Vorbedingung für die Annahme eines Verfahrens vor dem MIC entweder die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges oder ein endgültiger und vollständiger Verzicht des Investors auf den innerstaatlichen Rechtsschutz gemacht wird (bitte begründen, für welche Variante die Bundesregierung sich einsetzen wird)?
Wenn nein, weshalb nicht?
Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung nach dem Treffen vom 13. und 14. Dezember 2016 in Genf mit der Erteilung eines Mandats für die Verhandlungen um einen MIC?
Verhandlungsprozess
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Mandat für den MIC nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments erteilt wird?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Mandat und die Verhandlungszwischenstände der Verhandlungen zum MIC öffentlich gemacht werden müssen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Zivilgesellschaft bereits während der Verhandlungen um den MIC umfassend einbezogen werden muss?
Wenn nein, weshalb nicht?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine rechtliche Klärung der Frage nach der Rechtsnatur eines solchen Abkommens (gemischt oder EU-only) bereits zu Beginn der Verhandlungen um einen MIC erfolgen sollte?
Wenn nein, weshalb nicht?