Ein Jahr Anti-Doping-Gesetz
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Harald Terpe, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Hinblick auf Doping war das vergangene Jahr ein sehr turbulentes. Die Ermittlungen des Chefermittlers der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), Richard McLaren, deckten organsiertes Staatsdoping in Russland auf, das systematisch mit Hilfe des Geheimdienstes durchgeführt wurde. Kenia wurde als Dopingoase europäischer und afrikanischer Sportlerinnen und Sportler entlarvt. Die Medaillenverteilung der vergangenen Olympischen Spiele in London, Sotschi und Peking werden durch Nachtests der damaligen Dopingproben derzeit komplett durchgewürfelt. So rückte beispielsweise eine US-amerikanische Hochspringerin, die bei den Olympischen Spielen in Peking im Jahr 2008 Rang 6 erreichte, inzwischen auf Platz 3 vor. Bisher gibt es bereits über 100 positive Nachtests. Nationale und internationale Sportverbände, Anti-Doping-Agenturen und allen voran Sportlerinnen und Sportler fordern Konsequenzen, nicht nur im Fall Russlands, sondern darüber hinaus. Die Skandale des vergangenen Jahres zeigen, dass neue Strukturen im Kampf gegen den Einsatz unerlaubter Mittel und Methoden zur Leistungssteigerung im Sport notwendig sind. Die Glaubwürdigkeit und damit die Zukunft des Sports stehen auf dem Spiel.
In Deutschland trat am 10. Dezember 2015 das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigte mit dem Gesetz ein klares Zeichen gegen Doping im Sport zu setzen. In § 1 über den Zweck des Gesetzes heißt es: „Dieses Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.“
Im Vorfeld der Einführung des Gesetzes gab es jedoch, unter anderem Seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) auch vielerlei Bedenken. So gab es Vorbehalte bezüglich der Überlappung von Sportrecht und Strafrecht. Während in einem sportrechtlichen Verfahren die Beweislast bei Sportlerinnen und Sportlern liegt, sie sich mit einer Aussage also selbst entlasten müssen, können ebendiese Aussagen in einem Strafrechtsverfahren, in dem die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft liegt, Sportlerinnen und Sportler also das Recht hätten, zu schweigen, gegen sie verwendet werden.
Ebenso wurde der Austausch personenbezogener Daten der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA), bei der Sportlerinnen und Sportler unter anderem durchgehend Aufenthaltsdaten angeben müssen, mit Ermittlungsbehörden kritisch gesehen. Kritikerinnen und Kritiker hinterfragten zudem die durch das Gesetz ebenfalls eingeführte Strafbarkeit des Besitzes verbotener Substanzen. Manche Sportlerinnen und Sportler zeigten sich besorgt über mögliche untergeschobene Dopingmittel, die dann nicht nur, wie bisher, ihre sportliche Existenz, sondern mit Inkrafttreten des Gesetzes, ihre gesamte Existenz bedrohten.
Schließlich wurde kritisiert, dass die Strafbarkeit von Doping im Sport nur gemeinsam mit präventiven Maßnahmen einhergehen kann, die Sportlerinnen und Sportler befähigen, sich gegen Doping zu entscheiden. Negative strukturelle Einflüsse – wie hoher Leistungsdruck, die Abhängigkeit pekuniärer Erträge, fachlicher Unterstützung und Anerkennung von Siegen bei wichtigen Wettkämpfen, starke Verbreitung von Doping in der Leistungsspitze verschiedener Sportarten gepaart mit einer Sportkarriere am Existenzminimum und einer geringen Wahrscheinlichkeit, beim Doping ertappt zu werden – bieten starke Anreize, zu Mitteln zur Leistungssteigerung zu greifen. Um Doping wirksam und nachhaltig zu bekämpfen, müssten diese Strukturen verändert werden. Höhere Strafen allein, so die Bedenken, reichten nicht aus.
Daher stellt sich die Frage, ob das Gesetz gegen Doping im Sport sein beabsichtigtes Ziel, Doping im Sport entgegenzuwirken und auszutrocknen, erreichen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes (Aufschlüsselung nach Jahren) in Deutschland positiv auf verbotene Substanzen getestet bzw. der Anwendung verbotener Methoden überführt?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den fünf Jahren vor Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes positiv auf verbotene Substanzen getestet bzw. der Anwendung verbotener Methoden überführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Zahl von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz seit dessen Inkrafttreten, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Zahl von Verstößen gegen ANTI-DOPING-RICHTLINIEN der Sportverbände in den fünf Jahren vor dessen Inkrafttreten, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie vielen Hinweisen auf den Gebrauch von Doping oder die Anwendung verbotener Methoden gingen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes nach?
Wie vielen Hinweisen auf den Handel mit Dopingmitteln gingen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes nach?
Wie vielen Hinweisen auf den Handel mit Dopingmitteln gingen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den fünf Jahren vor Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes nach (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie vielen Hinweisen auf den Besitz von Dopingmitteln gingen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes nach?
Wie vielen Hinweisen auf die Verabreichung von Dopingmitteln oder die Anwendung verbotener Methoden (an Sportlerinnen und Sportlern) gingen deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes nach?
a) Wie viele Fälle von Dopingmissbrauch wurden seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes angezeigt, und durch wen? b) Wie viele der angezeigten Verfahren wurden eingestellt, und aus welchen Gründen? c) Bei wie vielen Verfahren erfolgten Strafbefehle?
Welche Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz führten seit seinem Inkrafttreten zu Strafbefehlen?
Wie hat die Bundesregierung nach bzw. vor dessen Inkrafttreten über dessen Inhalt informiert, und welche Informationsmaßnahmen über das Gesetz hat die Bundesregierung wie unterstützt (bitte nach Informationsprojekten, Art und Umfang der Unterstützung aufschlüsseln)?
Welche Mengen an im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mitteln wurden von deutschen Behörden (etwa vom Zoll) seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes beschlagnahmt (bitte nach einzelnen Mitteln und Menge aufschlüsseln)?
Welche Mengen an im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mitteln werden nach Schätzung der Bundesregierung jährlich nach Deutschland legal und illegal importiert, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Welche Menge an im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mitteln wird nach Schätzung der Bundesregierung jährlich in Deutschland legal und illegal hergestellt, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie viel Prozent der in den vorangegangenen Fragen geschätzten Gesamtmenge der im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mittel in Deutschland werden nach Schätzung der Bundesregierung von Sportlerinnen und Sportlern mit der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, also strafrechtlich relevant, angewandt, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie viel Prozent der in den vorangegangenen Fragen geschätzten Gesamtmenge der im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mittel in Deutschland werden nach Schätzung der Bundesregierung von Menschen außerhalb des organisierten Sports, also strafrechtlich nicht relevant, angewandt, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie viel Prozent der in den vorangegangenen Fragen geschätzten Gesamtmenge der im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mittel in Deutschland werden nach Schätzung der Bundesregierung von Menschen zu medizinischen Zwecken, also strafrechtlich nicht relevant, angewandt, und auf welchen Studien, Hochrechnungen etc. beruhen die Schätzungen der Bundesregierung?
Wie viele Menschen in Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung „an Wettbewerben des organisierten Sports“ teil (bitte nach Sportarten und Art der betroffenen Wettbewerbe aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sämtliche Arzneimittel in Deutschland mit der im Gesetz genannten Bezeichnung „Die Anwendung des Arzneimittels [Bezeichnung des Arzneimittels einsetzen] kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen“ geführt werden?
Welche Präventionsmaßnahmen gegen Doping im Sport fördert die Bundesregierung, und in welcher Höhe (bitte nach Förderung und jeweiliger Summe aufschlüsseln)?
Welche Präventionsmaßnahmen gegen Doping außerhalb des organisierten Sports fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in welcher Höhe (bitte nach Jahren, Projekten und jeweiliger Summe aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung seit dem Jahr 2005, um strukturellen Erfolgsdruck bei internationalen Wettbewerben auf deutsche Sportlerinnen und Sportler in bekanntermaßen durch häufigen Dopingmissbrauch gezeichneten Sportarten zu verringern (bitte nach Jahren, Projekten und jeweiliger Summe aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Verknüpfung von Erfolgen bei internationalen Wettbewerben mit der Höhe von Fördergeldern für Sportarten bzw. Disziplinen, wie dies im neuen Spitzensportförderkonzept des Bundesministeriums des Innern und des DOSB vorgesehen ist, zu einem höherem Erfolgsdruck auf Sportlerinnen und Sportler führt und dass dieser zu stärkeren Anreizen zur Anwendung von Doping führt?
Sind konkrete Maßnahmen gegen Doping bisher im Konzept „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ des DOSB und des Bundesministeriums des Innern vorhanden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht, und planen die Bundesregierung und der DOSB, solche Maßnahmen noch in das Konzept aufzunehmen?
Sind Maßnahmen gegen Doping in der Attributenliste für das Potenzialanalysesystem (PotAS) vorhanden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht, und planen die Bundesregierung und der DOSB, solche Maßnahmen noch in die Attributenliste aufzunehmen, und falls dies geplant ist, mit welcher Gewichtung sollen diese aufgenommen werden?
a) Welche Auswirkung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaderzuordnung einer Athletin bzw. eines Athleten auf die Wahrscheinlichkeit, eine Dopingprobe abgeben zu müssen? b) Welche Auswirkung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaderzuordnung einer Athletin bzw. eines Athleten auf die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der Einnahme eines oder mehrerer im Anti-Doping-Gesetz relevanten Mittel um einen strafrechtlich relevanten Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz handelt? c) Welche Auswirkung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaderzuordnung einer Athletin bzw. eines Athleten auf das Strafmaß im Fall eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz? d) Wie bewertet die Bundesregierung, dass Dopingkontrollen in verschiedenen Sportarten und Leistungsniveaus mit unterschiedlicher Häufigkeit durchgeführt werden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche personenbezogenen Daten wurden im Fall einer Anzeige seitens der NADA an die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung übermittelt?
Welche personenbezogenen Daten aus Strafverfahren werden von Staatsanwaltschaften und Gerichten an die NADA übermittelt?
a) In wie vielen Fällen ist dies schon geschehen?
b) In wie vielen Fällen davon kam es daraufhin zu einem disziplinarrechtlichen Verfahren der NADA?
Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle positiver Dopingproben von der NADA zur Anzeige gebracht?
Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß falscher positiver Dopingproben und damit verbundener Ermittlungen bei unschuldigen Athletinnen und Athleten ein?
Inwiefern fördert die Bundesregierung die Weiter-/Entwicklung von Dopingtests?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bezüglich der unterstützenden globalen Bekämpfung des Dopings und der Stärkung der Anti-Dopingarbeit?
Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der WADA hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche plant sie für die Zukunft?
Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der NADA hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche plant sie für die Zukunft?
Wie evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit des Anti-Doping-Gesetzes, und liegen bereits Ergebnisse einer ersten Evaluation vor?
a) Wenn ja, welche Evaluationsergebnisse liegen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn nein, wann liegen erste Evaluationsergebnisse vor?