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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020

Planung, Bau und Finanzierung von Radinfrastruktur: Lückenschließung an Bundesstraßen, Erstellung einer Radnetzkarte, Finanzbedarf, Zustandserfassung, Investitionen aus Haushaltsmitteln seit Inkrafttreten des NRVP; Förderung von Best-Practice-Beispielen und Unterstützung von Kommunen: Konzepte als Handreichung, Entwicklung und Umsetzung des "Einsteiger-Pakets", Wettbewerbe, veröffentlichte Leitfäden, Forschungsprojekte, Deutscher Fahrradpreis; Rechtsrahmen und Verkehrssicherheit: Kampagnen, Aufklärungsmaßnahmen, Anpassung des Sanktionsniveaus bei Verstößen, Modellprojekte; zahlreiche Einzelfragen zu Fahrradabstellanlagen und weiteren Maßnahmen<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.02.2017

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1104426.01.2017

Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. September 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ beschlossen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/nationaler-radverkehrsplan-2020.pdf?__blob=publication File). Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) erkennt die Bundesregierung ihre Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität und speziell für die Förderung des Radverkehrs an.

Das Hauptziel des NRVP ist es, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Dies soll durch eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen des Bundes erreicht werden. Mit dem Jahr 2017 hat die zweite Hälfte der Laufzeit des NRVP begonnen. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Stand der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen und Initiativen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Planung, Bau und Finanzierung von Radinfrastruktur:

Fragen66

1

Wann und wie wurde die Ankündigung des NRVP 2020 umgesetzt, dass der Bau von Radwegen an Bundesstraßen unter Einbeziehung der Netzbedeutung der jeweiligen Strecke erfolgen soll (vgl. NRVP, S. 19)? Falls die Ankündigung bislang nicht umgesetzt wurde, warum nicht, und bis wann soll die Umsetzung erfolgen?

2

Hat die angekündigte Ermittlung und Schließung der Lücken bei länderübergreifenden Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen (NRVP, S. 19) stattgefunden? Wenn ja, wie viele Netzlücken gibt es, und wie viele davon wurden bereits geschlossen? Wenn nein, warum nicht, und bis wann genau soll die Ermittlung bzw. Schließung der Lücken stattfinden?

3

Wurde die angekündigte Radnetzkarte erstellt, aus der insbesondere die länderübergreifenden Lücken im Radverkehrsnetz ersichtlich sein sollen (vgl. NRVP, S. 19)? Wenn ja, wo befinden sich diese Lücken, und ist diese Radnetzkarte öffentlich zugänglich? Wenn nein, warum nicht, und bis wann genau ist die Erstellung geplant?

4

Wie wurde die Ankündigung umgesetzt, dass bei Bau und Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes Ortsdurchfahrten einen angemessenen Stellenwert erhalten sollen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in kleineren Ortschaften und in ländlichen Regionen zu erhöhen und den Radverkehr dort zu fördern (vgl. NRVP, S. 26)?

5

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ unternommen (z. B. durch Aufnahme des Europa-Radwegs „Eiserner Vorhang“ in das Routennetz)?

6

Welche Schlussfolgerung hat die Bundesregierung aus dem Modellprojekt zur D-Route 3 im Hinblick auf eine länderübergreifende Kooperation des „Radnetz Deutschlands“ gezogen, und was unternimmt die Bundesregierung für eine solche Kooperation (vgl. NRVP, S. 41)?

7

Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen den Finanzbedarf für die Investitionen in die Radinfrastruktur auf den verschiedenen Ebenen in den kommenden zehn Jahren untersucht (vgl. NRVP, S. 62)? Wenn ja, wie hoch ist der Finanzbedarf für Neubau und Erhaltung der Radverkehrsinfrastruktur an Bundesverkehrswegen bzw. an den Verkehrswegen der Länder und Kommunen? Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist mit Abschluss entsprechender Untersuchungen zu rechnen?

8

Wie hat bzw. wird die Bundesregierung die Festlegung des NRVP 2020 umsetzen, die Investitionsmittel für die Fahrradinfrastruktur zukünftig am für den Neubau und Erhalt der Radinfrastruktur ermittelten Bedarf auszurichten (vgl. NRVP 2020, S. 62)?

9

In welchem Zustand befinden sich Radwege entlang von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (bitte Länge in km nach Bundesländern und Zustandskategorien angeben), und wie hoch ist der sich daraus ergebende Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf?

10

Gibt es eine bundesweit einheitliche systematische und regelmäßige Zustandserfassung von Radwegen an Bundesstraßen? Wenn ja, wie erfolgt diese? Wenn nein, warum nicht, und wie lässt sich vor diesem Hintergrund die erforderliche Erhaltungspflicht gewährleisten?

11

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP 2020 Haushaltsmittel für investive Maßnahmen des Radverkehrs (auch als Förderung an Dritte) aufgewendet (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr und Haushaltsstitel aufschlüsseln)?

Förderung von Best-Practice-Beispielen und Unterstützung von Kommunen:

12

Wann und wie wurde das vorhandene Wissen zum Thema „Radverkehrskonzepte“ als Handreichung aufbereitet (vgl. NRVP, S. 19 ff.)? Falls das vorhandene Wissen nicht als Handreichung aufbereitet wurde, warum nicht, und bis wann ist die Aufbereitung geplant?

13

Wann und wie wurde die Handreichung den Kommunen zur Verfügung gestellt (vgl. NRVP, S. 19 ff.)? Falls sie den Kommunen nicht zur Verfügung gestellt wurde, warum nicht?

14

In welcher Form und wo wurde die Handreichung veröffentlicht? Falls sie nicht veröffentlich wurde, warum nicht?

15

Wurde das so genannte „Einsteiger-Paket“ für Kommunen, das zu Beginn der Laufzeit des NRVP entwickelt werden sollte, entwickelt (vgl. NRVP, S. 21)? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht, und bis wann ist eine Umsetzung der Maßnahme geplant?

16

Welche Möglichkeiten hat der Bund, die Kommunen bei der Umsetzung der im „Einsteiger-Paket“ genannten Maßnahmen zu unterstützen?

17

Sind anknüpfend an das so genannte „Einsteiger-Paket“ auch das so genannte „Aufsteiger-Paket“ und das „Vorreiter-Paket“ entwickelt worden? Wenn nein, warum nicht, und ist deren Entwicklung weiterhin geplant?

18

Wie ist der aktuelle Stand bei der Durchführung eines Wettbewerbs im Rahmen des NRVP zur Förderung besonders gelungener Umsetzungskonzepte in den Kommunen mit Blick auf übergeordnete verkehrs- und umweltpolitische Ziele wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verringerung von Lärm und Schadstoffausstoß (vgl. NRVP, S. 21)?

19

Welche Leitfäden und Sammlungen guter Beispiele zu verschiedenen Einzelthemen im Bereich des Radverkehrs sind durch den Bund seit Inkrafttreten des NRVP 2020 wie angekündigt veröffentlicht worden, um das vorhandene Wissen zu bündeln und für die praktische Anwendung nutzbar zu machen (bitte Titel und Erscheinungsdatum angeben; vgl. NRVP, S. 59)?

20

Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit der verschiedenen Ländernetzwerke zum Radverkehr gefördert (vgl. NRVP, S. 62)? Wenn dies bisher nicht geschehen ist, wieso nicht?

21

Wie viele Kommunen haben bislang die von der Bundesregierung bereitgestellte Musterkampagne „Rücksicht im Straßenverkehr“ inklusive des vom Bund bereitgestellten Instrumentenkoffers genutzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Resonanz (vgl. NRVP, S. 39)?

22

Wie hat die Bundesregierung die angekündigte systematische Ausweitung von Wettbewerben zur Auszeichnung besonders fahrradfreundlicher Akteure (bundesweite „Leistungsschau“) und Prämierung besonders gelungener Beispiele und Bekanntmachung im gesamten Bundesgebiet umgesetzt (vgl. NRVP, S. 39)?

23

Welche Projekte wurden seit Inkrafttreten des NRVP 2020 in das Forschungsprogramm Stadtverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/forschungsprogramm-stadtverkehr-fops-programm-zur-verbesserung-der-verkehrsverhaeltnisse-in-deutschland.html?nn=212364) mit Bezug zum Radverkehr aufgenommen (bitte Name, Projektbeginn, Projektende und Kosten angeben)?

24

Wie viele Bewerbungen für den Deutschen Fahrradpreis (früher „best for bike“) hat es seit der erstmaligen Verleihung gegeben (nach Jahr und einzelnen Kategorien aufschlüsseln)?

Rechtsrahmen und Verkehrssicherheit:

25

Wann wurde mit welchem Ergebnis seit Inkrafttreten des NRVP der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs durch den Bund überprüft (vgl. NRVP, S. 26)?

26

Wie bewertet die Bundesregierung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift dahingehend, dass ausschließlich Radfahrern durch ein gesondertes Verkehrszeichen das Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten bei Rotlicht (analog vergleichbarer Regelungen in Belgien und Frankreich: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/bruessel-fuehrt-gruenen-pfeil-fuerradfahrer) ermöglicht wird, und inwieweit plant die Bundesregierung eine Initiative für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift zu ergreifen? Falls die Bundesregierung keine solche Initiative plant, ist sie dann für einen Modellversuch aufgeschlossen?

27

Welche Kampagnen und weiteren Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 mit Bezug zum Radverkehr wurden wann durch wen umgesetzt (inkl. Angabe der jeweiligen Kosten)?

28

Welche konkreten Kommunikationsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP unternommen, um die Regelkenntnisse und die Regelakzeptanz der Verkehrsteilnehmer zu verbessern und um für vorausschauendes Verhalten im Verkehr zu werben (vgl. NRVP S. 30/31)?

29

Wann und mit welchem Ergebnis wurde seit Inkrafttreten des NRVP eine Prüfung durchgeführt, ob und inwieweit das Sanktionsniveau bei Verstößen im Bereich des Radverkehrs (z. B. für unzulässiges Parken und/oder Halten auf Radwegen, Regelverstöße von Radfahrenden) erhöht werden soll (vgl. NRVP, S. 33)?

30

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuell vorliegenden Ergebnissen des Modellprojekts zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts und ist vor diesem Hintergrund eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant (vgl. NRVP, S. 26)?

31

Wann wurde dem BMVI erstmals ein Entwurf des Schlussberichts zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts übermittelt (hierbei ist explizit nicht nach dem „endgültigen Entwurf des Schlussberichts“ gefragt, der dem BVMI laut Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 18/10313 des Abgeordneten Matthias Gastel am 7. November 2016 noch nicht vorlag, sondern nach einem ersten Entwurf des Abschlussberichts, der dem BMVI laut Bundestagsdrucksache 18/8821 bereits vorliegt)?

32

Liegt dem BMVI mittlerweile der endgültige Entwurf des Schlussberichts zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts vor (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 18/10313)? Wenn ja, seit wann genau, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, weshalb liegt der endgültige Entwurf des Schlussberichts immer noch nicht vor, obwohl der Modellversuch bereits im Dezember 2014 abgeschlossen wurde, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage des endgültigen Entwurfs des Schlussberichts?

33

Was ist der Unterschied zwischen dem „Entwurf des Schlussberichts“ zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8821, Frage 1) und dem „endgültigen Entwurf des Schlussberichts“ zum Modellprojekt zur Erprobung von Schutzstreifen außerorts (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 18/10313)?

34

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage „Ergebnis des Modellversuchs Fahrradschutzstreifen außerorts“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8821) so zu verstehen, dass die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen in begründeten Fällen Fahrradschutzstreifen auch außerorts zulassen können? Wenn nein, warum nicht?

35

Wann hat der „Runde Tisch Abbiegeassistent für Lkw“ seit 2013 getagt, und welche konkreten Ergebnisse haben die Beratungen des Runden Tisches ergeben (vgl. NRVP, S. 34)?

36

Wie und mit welchem Ergebnis hat der Bund darauf hingewirkt, dass die Hersteller die entsprechende Sicherheitstechnik bereits frühzeitig vor Inkrafttreten einer Ausrüstungspflicht, in ihre Fahrzeuge einbauen (vgl. NRVP, S. 34)?

Fahrradabstellanlagen:

37

Welche Projekte, mit denen über gute Praxisbeispiele zur Abstellsituation informiert wird und mit denen vorhandene Erkenntnisse an Kommunen und weitere Akteure (inkl. Erfahrungssammlung zum Problem nicht mehr genutzter Fahrräder im öffentlichen Raum) weitergeben wurden, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP gefördert (bitte Projektnehmer, Titel, Art der Veröffentlichung und nach Möglichkeit Link zum Download angeben)?

38

Was hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP unternommen, um das Angebot von Fahrradabstellanlagen in ausreichender Quantität und Qualität auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums (z. B. in Wohnhäusern, an Arbeitsstätten) zu verbessern (NRVP, S. 27)?

39

Was hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP 2020 unternommen, um die Abstellsituation an Bahnhöfen, u. a. durch Entwicklung und Erprobung von Modellvorhaben für entsprechende Verbesserungen für typische Fälle, zu verbessern (vgl. NRVP, S. 52), und was plant die Bundesregierung diesbezüglich bis zum Ende der Laufzeit des NRVP 2020?

40

Wann und mit welchen Teilnehmern hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP Gespräche zur Verbesserung der Abstellsituation an Bahnhöfen geführt?

41

Hat die Bundesregierung gute Beispiele im Bereich der Kombination von Radverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr zusammengestellt und verbreitet (vgl. NRVP, S.52)? Wenn ja, wie wurden die Ergebnisse veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?

Weitere Maßnahmen:

42

Hat die Bundesregierung eine Dachmarke mit eigenem Logo für eigene oder geförderte Maßnahmen der Radverkehrsförderung entwickelt (vgl. NRVP, S. 38)? Wenn ja, wie hoch waren die Entwicklungskosten, und wo wird sie eingesetzt? Wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt, und bis wann ist dies vorgesehen?

43

Durch welche Maßnahmen (Untersuchungen, Studien etc.) überprüft die Bundesregierung, ob die Zielsetzung des NRVP, den Radverkehrsanteil von 10 Prozent im Jahr 2008 auf 15 Prozent im Jahr 2020 zu steigern, erreicht wird (vgl. NRVP, S. 10), und welchen Anteil am Verkehrsaufkommen hatte der Radverkehr in Deutschland in den Jahren seit 2008?

44

Was unternimmt die Bundesregierung für die regelmäßige Erfassung der Modal-Split-Anteile des Radverkehrs in Deutschland und für die Entwicklung einheitlicher Standards bei der Ermittlung der Modal-Split-Anteile, so dass die Anteile zwischen verschiedenen Zeiträumen und zwischen verschiedenen Orten vergleichbar sind?

45

Wann wurde die angekündigte Grundlagenuntersuchung mit Bestandsaufnahme zur Situation der Radverkehrsförderung in Deutschland beauftragt (vgl. NRVP 2020, S. 59), und warum liegt der Abschlussbericht noch nicht vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10906)?

46

Bis wann wird der Abschlussbericht der Grundlagenuntersuchung vorliegen (bitte monatsgenaues Datum angeben), und wann wird die Bestandsaufnahme zur Situation des Radverkehrs in Deutschland veröffentlicht? Wenn die Bestandsaufnahme nicht veröffentlicht werden soll, warum nicht?

47

Mit welchen „Vermarktungsansätzen“ hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des NRVP für eine verstärkte Fahrradnutzung und eine verstärkte Kombination verschiedener Verkehrsmittel geworben (vgl. NRVP S. 37)?

48

Wie hat die Bundesregierung die Ankündigung umgesetzt, die bisherige Förderung des NRVP durch integrierte Modellvorhaben bzw. so genannte Leuchtturmprojekte in allen Bereichen der Radverkehrsförderung (z. B. zu Radschnellwegen oder zu Fahrradabstellanlagen) zu ergänzen (vgl. NRVP, S. 62; in der Antwort bitte getrennt für jedes Modellprojekt/Förderprogramm das zuständige Ressort und die verfügbaren Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 angeben)?

49

Wie viele Personen haben seit Beginn der Arbeit der Fahrradakademie an deren Veranstaltungen teilgenommen, und welche finanziellen Aufwendungen des Bundes, Erlöse durch Teilnehmerbeiträge und ggf. Eigenanteile bzw. Beiträge Dritter sind zu berichten (bitte jeweils nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

50

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Fahrradakademie als wichtiges und erfolgreiches Instrument der Weiterbildung und Vernetzung auf Bundesebene dauerhaft mit Unterstützung des Bundes zu sichern? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es? Wenn nein, warum nicht?

51

Wer sind die Mitglieder der Projektgruppe NRVP 2020 im BMVI (bitte Name, Referat und Dienststellung angeben), und welche Aufgaben hat die Projektgruppe?

52

Wie häufig hat sich die Projektgruppe seit Inkrafttreten des NRVP 2020 zu welchen Themen getroffen (bitte Daten der Treffen angeben)?

53

Wurde die angekündigte ressortübergreifende Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung eingerichtet (vgl. NRVP, S. 61)? Wenn ja, wer ist aktuell Mitglied (bitte Ressort, Name, Referat und Dienststellung angeben), und wann (bitte genaue Daten angeben) haben zu welchen Themen Sitzungen der Arbeitsgruppe mit welchen Teilnehmern stattgefunden? Wenn nein, warum nicht, und wann ist dies vorgesehen?

54

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Umsetzung der im NRVP 2020 angekündigten und bisher noch nicht realisierten Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes mit dem aktuell verfügbaren Personal und den aktuell verfügbaren Haushaltsmittel bis zum Ende der Laufzeit des NRVP 2020 zu erreichen? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

55

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem letzten Fahrrad-Monitor 2015 und dabei insbesondere aus der Tatsache, dass sich fast die Hälfte der Befragten beim Radfahren nicht sicher fühlen (www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/fahrrad-monitor-deutschland-2015.pdf?__blob=publicationFile)?

56

Wann wird die Bundesregierung einen nächsten Fahrradbericht bzw. Fahrrad-Monitor vorlegen (bitte monatsgenaues Datum angeben)?

57

Welche Bedeutung hat der Radverkehr aus Sicht der Bundesregierung im Liefer- und Lastenverkehr, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Bedeutung weiter zu steigern?

58

Wie viele Arbeitsplätze sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung direkt oder indirekt vom Fahrrad (z. B. bei der Herstellung, dem Verkauf und der Wartung, im Tourismus) abhängig, und welchen Umsatz erwirtschaften Unternehmen, die direkt oder indirekt mit dem Fahrrad in Verbindung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte jeweils getrennt nach Branchen und nach direkt und indirekt bestehenden Effekten angeben)?

59

In welchen Bereichen besteht aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren noch Forschungsbedarf im Zusammenhang mit dem Radverkehr?

60

Über wie viele Fahrräder, die von Beschäftigten zur Erledigung dienstlicher Termine genutzt werden können, verfügen die einzelnen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden aktuell (bitte die Anzahl der Pedelecs darunter gesondert ausweisen)?

61

Ist die Initiative des Landes Baden-Württemberg für eine Entgeltumwandlung zum Leasing von Fahrrädern bzw. E-Bikes/Pedelecs (vgl. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vorstoss-zum-klimaschutz-land-gibt-e-bikes-rueckenwind.e885df04-cdfb-41d5-8c1d-4d42939d4b04.html) nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich auch auf den Bund übertragbar? Wenn ja, warum ergreift die Bundesregierung dann keine entsprechende Initiative? Wenn nein, warum nicht, und auf welche Art und Weise wäre es ansonsten möglich, den Bundesbediensteten entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen?

62

Was ist unter der „allgemeinen Grundsatzentscheidung innerhalb der Bundesregierung“ zu verstehen (bitte durch Beispiele konkret erläutern), die nach Angaben der Bundesregierung notwendig wäre, um das Leasing von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter von Bundesbehörden zu ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 18/10358), und welche Personen bzw. Gremien müssten die allgemeine Grundsatzentscheidung fällen, damit Beschäftigte von Bundesbehörden Dienstfahrräder leasen könnten?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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