BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachhaltigkeit des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum mit Fokus auf den Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich

Maßnahmen und Fortschritte seit Auflegung des Programms, verfügbare Finanzmittel, Evaluation, fehlender Zeit- und Finanzplan sowie Gesetzesinitiativen, interministerielle Arbeitsgruppe, nationale Netzwerke und Kompetenzzentren, Projekte und finanzielle Mittel für das Jahr 2017, Mitverantwortung von Herstellern und Handel, Subventionspolitik, Verankerung in Lehrplänen, Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung, Nudge-Ansätze, Teilhabe aller Bevölkerungskreise, Einsatz von Produktsiegeln zur Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen, Förderung nachhaltiger Ernährung und Landwirtschaft, Auswirkungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), Verbesserung des Tierwohls, Forschungsagenda für Nachhaltiges Wirtschaften<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

02.03.2017

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1104525.01.2017

Nachhaltigkeit des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum mit Fokus auf den Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Matthias Gastel, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Februar letzten Jahres, also vor knapp einem Jahr, ein Nationales Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) beschlossen. Das Programm „ist Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung für mehr Nachhaltigkeit“ (siehe www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02/2016-02-24-nachhaltigen-konsum-staerken.html). Zudem ist es das zentrale Element, um das Sustainable Development Goal (SDG) 12 „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“ der globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030 in Deutschland umzusetzen.

Um das Programm zu begleiten, wurde eine interministerielle Ressort-Arbeitsgruppe unter Federführung der drei Ressorts Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingerichtet. Die darin aufgeführten Maßnahmen und Ziele stellen ein breites Potpourri bereits bekannter Strategien und Programme dar. Dabei wird unterstrichen, dass wir heute nur so viel konsumieren sollen, dass auch künftige Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden und nachhaltig produzierte Güter aus der Nische kommen müssen. Diesem Anspruch wird die NPNK jedoch aus Sicht der Fragesteller nicht ansatzweise gerecht. Bei der Aufführung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Bundesregierung stark auf Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbraucher setzt. So wird die Verantwortung für nachhaltigeren Konsum weitestgehend auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt.

Das NPNK umfasst sechs Konsumbereiche, die aus Sicht der Bundesregierung das größte Potenzial für Entlastungen haben, nämlich Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit. Dem Ernährungsbereich kommt beim nachhaltigen Konsum eine entscheidende Rolle zu. Schließlich hat er 20 bis 30 Prozent der konsumbezogenen Umweltauswirkungen zu verantworten (siehe http://ec.europa.eu/environment/ipp/pdf/ eipro_report.pdf). Besonders große Belastungen bewirken insbesondere der übermäßige Verzehr von tierischen Produkten, insbesondere Fleisch, sowie von nicht saisongerechten Lebensmitteln sowie Nahrungsmittelverluste und -abfälle (siehe www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Umweltoekonomische Gesamtrechnungen/Broschuere_UBA_Daten_Zur_Umwelt.pdf?__blob=publicationFile). Der Ernährungsbereich ist bezüglich Nachhaltigkeit zudem nicht nur wegen seiner ökologischen, sondern auch wegen seiner sozialen und ökonomischen Dimension ein wichtiger Sektor (siehe www.vzbv.de/sites/default/files/ downloads/Nachhaltiger-Lebensmittelkonsum-Positionspapier-vzbv-2016-01- 21.pdf, S. 3). Grundsätzlich streben viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Ernährungsfragen einen nachhaltigeren Konsum an (siehe www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Broschueren/Ernaehrungsreport2016.pdf?__blob= publicationFile, S. 24), sodass sich hier eigentlich große Potenziale ergeben, die es aber auch gilt zu fördern und zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen zum NPNK

Fragen43

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Auflegung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) durchgeführt beziehungsweise angestoßen (bitte nach Ressort auflisten)? Wie viel Geld steht für die Umsetzung des Programms insgesamt zur Verfügung?

2

Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bei den im NPNK geforderten Maßnahmen? Wo besteht der größte Handlungsbedarf?

3

Wann plant die Bundesregierung, die im Programm festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen zu evaluieren? Wie sollen die Erfolge/Misserfolge des Programms evaluiert werden, angesichts dessen, dass das NPNK keine konkreten Zielvorgaben beinhaltet?

4

Warum umfasst das NPNK keinen konkreten Zeit- und Finanzplan angesichts der Notwendigkeit zu handeln und der internationalen Verantwortung?

5

Warum wurden im NPNK keinerlei Gesetzesinitiativen benannt, um den Handlungswillen der Bundesregierung zu unterstreichen?

6

Plant die Bundesregierung, bei ausbleibendem Erfolg des NPNK gesetzgeberisch tätig zu werden?

7

Welche Bundesministerien sind in der interministeriellen Ressort-Arbeitsgruppe zum Programm vertreten?

8

Wie werden (angesichts der Federführung der Arbeitsgruppe durch das BMUB, das BMJV und das BMEL) weitere Bundesministerien, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der Arbeitsgruppe in die Verantwortung genommen?

9

Wie erklärt die Bundesregierung die geringere Bedeutung dieser vier Bundesministerien in der Arbeitsgruppe angesichts der Relevanz der sozialen Dimension nachhaltigen Konsums und der Themenfelder Energie, Mobilität und Wirtschaft?

10

Wird das im NPNK angekündigte Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt (UBA) in 2017 eingerichtet werden? Wie ist der konkrete Zeitplan zur Einrichtung des Kompetenzzentrums? Wann wird das Kompetenzzentrum mit seiner Arbeit beginnen?

11

Mit welchen finanziellen und personellen Kapazitäten soll das Zentrum ausgestattet werden, und welche konkreten Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten soll es in seiner finalen Ausgestaltung bekommen?

12

Wie viel Geld steht für das im NPNK angekündigte nationale Netzwerk „Nachhaltiger Konsum“ zur Verfügung? Welche Akteure wurden zum Konstituierenden Treffen des nationalen Netzwerks für nachhaltigen Konsum am 27. Januar 2017 eingeladen? Welche Akteure sollen Mitglied des Netzwerks sein? Wer koordiniert das Netzwerk? Wie häufig soll sich das Netzwerk treffen bzw. in welcher Form soll das Netzwerk arbeiten? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

13

Wie fördert die Bundesregierung bezüglich Projekten und finanzieller Mittel den nachhaltigen Konsum 2017, und wie haben sich die finanziellen Mittel über die letzten zehn Jahre entwickelt?

14

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch die im Haushalt 2017 für nachhaltigen Konsum angesetzten Mittel, das Programm für nachhaltigen Konsum ausreichend umzusetzen (bitte begründen)?

15

Warum werden Hersteller und Handel kaum im Programm für nachhaltigen Konsum adressiert, obwohl diese für fairen Konsum und für die Erfüllung des SDG 12 „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“ eine entscheidende Mitverantwortung tragen?

16

Wann plant die Bundesregierung, welche Subventionen, die dem nachhaltigen Konsum entgegenstehen, abzubauen?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz der Länderzuständigkeit deutschlandweit Bildungsansätze für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen in den Lehrplänen verankert werden? Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Fortschritte in diesem Bereich?

18

Wie wird der Vorstoß von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks für die Einführung eines zweiten Preisschildes weiterverfolgt (siehe www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ wirtschaftspolitik/umweltministerin-hendricks-will-ein-oeko-preisschild- einfuehren-14426107.html)? Wie soll das Preisschild konkret umgesetzt werden? Strebt die Bundesregierung neben der „Negativkennzeichnung“ durch ein zweites Preisschild auch ordnungspolitische Maßnahmen an, um negative Einwirkungen auf Mensch und Umwelt in den Produktionsstätten zu verhindern?

19

Wann plant die Bundesregierung die komplette öffentliche Beschaffung auf Bundesebene an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten?

20

Welche Ergebnisse hat das vom UBA in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben zur Entwicklung konkreter Nudging-Maßnahmen zur Initiierung und Förderung nachhaltiger Konsumentscheidungen gebracht? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsvorhaben? Welche nächsten Schritte leitet die Bundesregierung aus dem Bericht ab?

21

Wie soll es aus Sicht der Bundesregierung mittelfristig gelingen, dass alle Menschen am nachhaltigen Konsum teilhaben können, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen? Welche Strategie hat die Bundesregierung hierfür? In welchen Ressortverantwortungsbereich fällt dieses Thema? Arbeitet das BMAS zu diesen Fragestellungen? Wenn nein, warum nicht?

22

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll, insbesondere auf Siegel zu setzen, die alle Nachhaltigkeitsdimensionen berücksichtigen? Sieht die Bundesregierung hier bereits Vorreiter?

23

Sieht es die Bundesregierung als realistisch an, dass jede Person bei jedem Kauf eines einzelnen Produkts alle Nachhaltigkeitsdimensionen abwägen kann?

24

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit vertrauenswürdige Siegel von weniger vertrauenswürdigen leicht unterschieden werden können? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach staatlichen Mindestkriterien für Produktgruppen als Benchmark, um vertrauenswürdige von nicht vertrauenswürdigen Siegeln zu unterscheiden?

25

Sieht die Bundesregierung eine Gefahr durch die starke Zunahme an Siegeln (Antwort bitte begründen)?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung den im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) diskutierten Vorschlag eines bundesgesetzlich geregelten, freiwilligen „allgemeinen Verbrauchersiegels“ in Form eines Meta-Siegels für besondere Verbraucherfreundlichkeit (s. Protokoll der 12. VSMK, Protokollnotiz zu TOP 41)?

27

Warum werden aus Sicht der Bundesregierung nachhaltig hergestellte Produkte statt nicht nachhaltig produzierter Gegenstände mit Siegeln gekennzeichnet?

28

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Vergabe staatlicher Siegel bezüglich nachhaltiger Kriterien analog zum staatlichen Bio-Siegel in verschiedenen Konsumbereichen? In welchen Bereichen sind aus Sicht der Bundesregierung staatliche Siegel denkbar? Wann und wie sollen diese konkret umgesetzt werden? Wie will die Bundesregierung ihrem Ziel entsprechend den Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen bis 2030 auf 34 Prozent erhöhen?

29

Gibt es Erwägungen in der Bundesregierung, auch für die soziale Dimension staatliche Siegel in Deutschland zu etablieren? Wenn nein, warum nicht?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfassung des Abverkaufs nachhaltiger Produktgruppen verbunden mit verbindlichen Zielvorgaben für den Einzelhandel?

31

Was sind konkrete und neue Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum, um die nachhaltige Ernährung zu fördern?

32

Warum hält es die Bundesregierung für geeignet, Gesundheits- und Umweltschutzmotive im Ernährungsbereich zu trennen, obwohl Motivallianzen die Förderung nachhaltigen Konsums voranbringen?

33

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung beispielweise ein geeignetes Mittel, dass sich der Handel freiwillig dazu verpflichtet, dass nachhaltig hergestellte Produkte in den Regalen öfters und prominenter platziert werden, auch wenn solche Produkte noch nicht so hohe Umsätze wie konventionell hergestellte Produkte erzielen?

34

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bundesmittel in Höhe von aktuell 17 Mio. Euro für nachhaltige Landwirtschaft (siehe www. bundesprogramm.de/wer-wir-sind/ueber-das-bundesprogramm/), die im Haushaltsansatz für 2017 einmalig auf 20 Mio. Euro erweitert wurden, gerade auch in Relation zu anderen deutlich größeren Agrarsubventionen auch langfristig zu erhöhen, um in diesem Bereich dem Anspruch der Nachhaltigkeit näher zu kommen (Antwort bitte begründen), und wenn ja, in welcher Höhe sind Erhöhungen vorgesehen?

35

Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, dass der in Frage 34 genannte Haushaltsposten ausreichend ausgestattet ist, um das in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie genannte Ziel von 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen, und bis wann soll dieses Ziel umgesetzt sein?

36

Sieht die Bundesregierung, die im Umweltindikatorenbericht aufgeführten Indikatoren als ausreichend an, um nachhaltigen Konsum im Lebensmittelbereich konkret messbar zu machen (Antwort bitte begründen)?

37

Als wie nachhaltig stuft die Bundesregierung den Import von Futtermittel, insbesondere von Sojabohnen und Sojaschrot aus Übersee, in Hinblick auf die im NPNK genannten Umwelt- und Sozialaspekte sowie des Energieverbrauchs ein?

38

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nachhaltigere Produktionsmuster für im Ausland produzierte Lebensmittel (bzw. zu deren Produktion erforderliche Futtermittel) zu fördern?

39

Wie werden sich die so genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Ernährungssituation in den Partnerländern auswirken, und wie fördern die Abkommen nachhaltige Anbaumethoden, Beschäftigung und Einkommensperspektiven? Lassen sich bzgl. dieser Fragen schon konkrete Entwicklungen aus den bereits abgeschlossenen (Interims-)Abkommen ziehen?

40

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um unfairen Einkaufspraktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel zu Lasten von Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern (www.oxfam.de/system/files/ 20111230_oxfambananenstudie_2072kb.pdf) entgegenzuwirken?

41

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den politischen Forderungen der durch Rapunzel und weitere Palmöl-verarbeitende Unternehmen und Umweltorganisationen verfassten „Legauer Erklärung“ (www.rapunzel.de/palmoel-legauer-erklaerung.html), insbesondere der darin enthaltenen Forderung, ‚unverzüglich entsprechende Rahmenbedingungen für nachprüfbar öko-sozial nachhaltigen Palmöl-Anbau vorzugeben und nicht allein auf das Prinzip „Selbstverpflichtung“ zu setzen‘ sowie die „Beimischung von Palmöl in Agrosprit unverzüglich einzustellen“?

42

Was versteht die Bundesregierung unter „tierwohlfördernden Haltungsverfahren in der Nutztierhaltung“ für die einzelnen Tierarten? Wann sollen diese jeweils erreicht sein, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen?

43

Wurde im Fachforum „nachhaltiges Wirtschaften“ bereits eine Forschungsagenda für den Ernährungsbereich entwickelt und daraus prioritäre Forschungsprojekte abgeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann soll dies der Fall sein?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen