Situation der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH (BRE) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, welches die Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen von der DB Netz AG gepachtet hatte. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 5. Februar 2008 wurde die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH auf ihre Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur hingewiesen.
Weil die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH dieser Pflicht nicht nachkam, wurde nach vorheriger Anhörung mittels Bescheid vom 12. September 2008 die vorübergehende Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen angeordnet (www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Pächter die Pachtsache mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt und die erforderlichen Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die den Vorschriften und Regelwerken entsprechende Instandhaltung der Betriebsanlagen getätigt?
Welche konkreten Mängel sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen nach Kenntnis der Bundesregierung während der Pachtzeit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH aufgetreten, und wie hoch ist der hieraus entstandene Schaden?
Auf welche Art und Weise hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG überprüft bzw. überprüfen lassen, ob der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG gemäß Pachtvertrag dem Pächter abgemahnt, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Pächter entsprechende Fristen zur Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke seitens der DB Netz AG gesetzt?
Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter die Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke nicht selbst übernommen und hieraus entstehende Kosten dem Pächter in Rechnung gestellt?
Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter den Vertrag mit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH nicht fristlos gekündigt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit dem Jahr 2008 mit der angeordneten Einstellung des Eisenbahnbetriebs auf der Bahnstrecke aktenkundig war, dass die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH ihrer Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nicht nachgekommen ist?