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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Sachstand, Ausbauziele und Förderung

Status quo der Ladeinfrastruktur: Verteilung öffentlich zugänglicher Ladepunkte auf Standorte an Bundesautobahnen, Lademöglichkeiten mit unterschiedlichen Steckertypen sowie für induktives Laden; Ausbauziele und weitere Entwicklung bis 2020, Hemmnisse bei der Errichtung und Nutzung von Ladeinfrastruktur und deren Auswirkungen auf die Durchsetzung, der Elektromobilität, Finanzierung und finanzielle Förderung des Ausbaus durch Investitionsförderprogramme des Bundes, detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

23.02.2017

Aktualisiert

02.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1107326.01.2017

Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – Sachstand, Ausbauziele und Förderung

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine engmaschige, verlässliche und diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Marktdurchdringung der Elektromobilität. Im Gegensatz zu Ländern wie den Niederlanden und Norwegen, die als Vorreiter beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur gelten, ist der Ausbau in Deutschland der Entwicklung der Elektromobilität jedoch nicht angemessen, wie auch der jüngste Statusbericht zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge der Nationalen Plattform Elektromobilität konstatiert (vgl. http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/fileadmin/user_upload/ Redaktion/NPE_AG3_Statusbericht_LIS_2015_barr_bf.pdf).

Wo bereits öffentlich zugängliche Ladesäulen installiert sind, erschweren komplizierte Abrechnungsverfahren, defekte Ladepunkte und Falschparker vor den Ladesäulen die Nutzung der Infrastruktur und hemmen die Durchsetzung der Elektromobilität somit weiter. Auch Möglichkeiten zum Einsatz der Ladeinfrastruktur für die Sektorenkopplung wurden noch nicht erschlossen. Zudem kann die wachsende Anzahl von Ladevorgängen die örtlichen Verteilnetze vor Herausforderungen stellen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zum Erfolg zu führen.

Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, hat die Bundesregierung im Frühjahr 2016 die Erarbeitung einer „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge“ angekündigt, mit der die Errichtung von Ladesäulen bezuschusst werden soll. Dabei soll mit 200 Mio. Euro der Bau von ca. 5 000 Schnellladestationen und mit 100 Mio. Euro der Bau von ca. 10 000 Normalladestationen bezuschusst werden. Entgegen der Planung der Bundesregierung wurde die Richtlinie jedoch nicht bis zum Ende des Jahres 2016 veröffentlicht, sodass sich die finanzielle Förderung und damit der verstärkte Ausbau der Ladeinfrastruktur verzögern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Status quo der Ladeinfrastruktur

Fragen45

1

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

2

Wie verteilen sich diese Ladepunkte nach Kenntnis der Bundesregierung auf die unterschiedlichen Raumtypen, beispielsweise die Stadt- und Gemeindetypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Groß-, Mittel-, Kleinstädte und Landgemeinden) (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

3

Wie verteilen sich diese Ladepunkte nach Kenntnis der Bundesregierung auf Standorte an den verschiedenen Bundesautobahnen (bitte nach Bundesautobahnen aufschlüsseln)?

4

An wie viel Prozent der Ladepunkte lassen sich die unterschiedlichen Steckertypen (z. B. Combo 2, CHAdeMO) jeweils nutzen (bitte nach Steckertypen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Lademöglichkeiten für induktives Laden von Elektrofahrzeugen sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb?

6

Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche tägliche Anzahl von Ladevorgängen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

8

Wie viel Prozent der öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind bereits vernetzt (z. B. im Sinne der Möglichkeit, über das Internet Informationen zum Standort, zu den Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten sowie zum aktuellen Belegungsstatus abrufen zu können) (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

9

An wie vielen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits heute eine Ad-hoc-Authentifizierung und -Bezahlung möglich (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

10

An wie vielen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits heute Interoperabilität durch eRoaming sichergestellt (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

11

Wie viele öffentlich zugängliche Ladesäulen entsprechen bereits heute den Vorgaben der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

12

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte pro Einwohner gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU jeweils?

Ausbauziele und weitere Entwicklung der Ladeinfrastruktur

13

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sollen nach Ansicht der Bundesregierung bis 2020 verfügbar sein (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

14

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Anzahl für die Versorgung von einer Million Elektrofahrzeugen im selben Jahr ausreicht?

15

Inwiefern wurden bei der Bedarfsermittlung für die Anzahl der notwendigen Ladepunkte bis 2020 unterschiedliche Bedarfe für den städtischen und den ländlichen Raum ermittelt, und wie begründen sich diese?

16

Welche Standorte müssen aus Sicht der Bundesregierung prioritär mit Ladeinfrastruktur versorgt werden, um die Marktdurchdringung der Elektromobilität zu unterstützen?

17

Welche Standorte von Ladeinfrastruktur sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders attraktiv für Betreiber von Ladesäulen?

18

Auf welche Weise dokumentiert und überprüft die Bundesregierung die Entwicklung der Ladeinfrastruktur insbesondere hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit und der diskriminierungsfreien Zugänglichkeit der Ladesäulen, um anschließend Handlungsempfehlungen und Maßnahmen ableiten zu können?

Hemmnisse bei der Errichtung und Nutzung von Ladeinfrastruktur und deren Auswirkungen auf die Durchsetzung der Elektromobilität

19

Welche rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, planerischen und genehmigungsbezogenen Hemmnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur?

20

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine unzureichende Anzahl bzw. Erreichbarkeit öffentlich zugänglicher Ladepunkte sowie komplizierte Abrechnungsmöglichkeiten an den Ladepunkten als Hemmnisse für Verbraucher, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen?

21

Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche jährliche Ausfallzeit von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

22

Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Parkplätze im öffentlichen Raum, die zum Laden von Elektrofahrzeugen reserviert sind (z. B. durch das Zusatzzeichen 1026-60, „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“), durch Falschparker blockiert (bitte nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln)?

23

Inwiefern plant die Bundesregierung, über entsprechende Maßnahmen Genehmigungsverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zu vereinfachen und die Einrichtung zentraler Ansprechpartner für Investoren voranzutreiben?

24

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die durchschnittliche Amortisationsdauer von öffentlich zugänglichen Ladesäulen und möglichen Unterschieden zwischen Ladesäulen in urbanen und ländlichen Gegenden (bitte nach Normalladung und Schnellladung aufschlüsseln)?

25

Welche Hemmnisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung beim Einsatz von Elektrofahrzeugen als Stromspeicher zur Stärkung der Sektorenkopplung zwischen Verkehrs- und Stromsektor?

26

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Hemmnisse abzubauen und um insbesondere bidirektionale Ladepunkte weiterzuentwickeln und auszubauen?

27

Vor welche Herausforderungen stellen die steigende Anzahl von Ladevorgängen und die mögliche Verbreitung von sogenannten Ultra-Schnellladesäulen (über 350 KW) nach Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden Stromverteilnetze?

28

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung künftig insbesondere verstärkte oder neue Leitungen sowie neue Transformatorenstationen nötig, um der steigenden Belastung gerecht zu werden?

29

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die gegebenenfalls notwendige Anpassung der Verteilnetzstrukturen?

Finanzierung und finanzielle Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur

30

Welche Investitionsförderprogramme auf Bundesebene existieren, um den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und zu unterstützen (bitte nach Adressaten, Gesamtfördervolumen und Gesamtlaufzeit der Programme aufschlüsseln)?

31

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden durch Bezuschussung im Rahmen dieser Förderprogramme bislang insgesamt neu errichtet?

32

Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden durch Bezuschussung durch die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015 bislang neu errichtet?

33

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um Ausbau und Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie die Abnahme von Ladestrom durch Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu finanzieren?

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge

34

Wann werden die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge sowie der erste Förderaufruf veröffentlicht?

35

Welche Aufteilung der Fördermittel plant die Bundesregierung zwischen der Bezuschussung von Normalladestationen und Schnellladestationen, und inwiefern wird im Bereich der Schnellladestationen eine Unterscheidung zwischen Ultra-Schnellladesäulen und anderen Schnellladestationen getroffen?

36

Wer wird im Sinne der Förderrichtlinie antragsberechtigt sein?

37

Wie wird ein langfristiger Betrieb der Ladesäule sichergestellt – beispielsweise in Form einer Mindestanzahl von Betriebsjahren als Voraussetzung für eine Bezuschussung?

38

Welche absoluten und prozentualen Deckelungen bei der Bezuschussung pro Ladesäule wird die Förderrichtlinie vorsehen?

39

Wird die Förderrichtlinie eine Deckelung des Gesamtfördervolums pro Antragsteller vorsehen, und wenn nein, warum nicht?

40

Werden die Voraussetzungen der jeweils gültigen Ladesäulenverordnung ebenfalls Voraussetzungen für die Bezuschussung durch die Förderrichtlinie sein, und wenn nein, warum nicht?

41

Inwiefern wird sichergestellt, dass die Förderrichtlinie einen flächendeckenden Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in städtischen und ländlichen Regionen gleichermaßen fördert, und inwiefern sind dafür insbesondere höhere Zuschüsse an ökonomisch weniger attraktiven Standorten und geringere Zuschüsse an ökonomisch attraktiven Standorten vorgesehen?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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