Atomvorhaben in Europa
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz der verheerenden Katastrophe von Fukushima und der Tatsache, dass Atomkraftwerke ein ökonomisches Desaster sind, streben Länder wie Ungarn oder Großbritannien einen Ausbau ihrer Atomkraft an. In mehreren Ländern beginnt jetzt auch die Planung für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Da Deutschland von einem atomaren Unfall sowohl in einem Atomkraftwerk als auch in einem Endlager in Europa betroffen wäre, ist aus Sicht der Fragesteller klar, dass sich die Bundesregierung zu Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich an grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen muss. Nur so wird den deutschen Bürgern und Bürgerinnen eine angemessene Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen85
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Belarus laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention (Convention on Environmental Impact Assessment in a transboundary context done at Espoo (Finland) on 25 February 1991, online abrufbar unter www. unece.org/fileadmin/DAM/env/eia/documents/legaltexts/conventiontextenglish. pdf) durch den Ursprungsstaat (der Einfachheit halber wird im weiteren Verlauf nur in der jeweils ersten Frage der Name des Landes genannt, danach wird dieser durch den Begriff „Ursprungsstaat“ ersetzt) in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der Espoo-Konvention an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Belgien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat Belgien in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, online abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:026: 0001:0021:DE:PDF) bzw. der EG-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, online abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do? uri=OJ:L:2001:197:0030:0037:DE:PDF) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Bulgarien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Finnland laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
Falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt.
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frankreich laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Großbritannien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung darum bemühen, dass die Empfehlungen des Espoo Implementation Committee zum Fall EIA/IC/CI/5 (vgl. Report der 35. Sitzung vom 15. bis 17. März 2016) bei der nächsten Konferenz der Mitgliedstaaten in Minsk vom 13. bis 16. Juni 2017 nicht abgeschwächt werden (bitte erläutern)?
Hat Großbritannien bereits die Bundesregierung kontaktiert, wie vom Espoo Implementation Committee unter „V Recommendations, 67 (b)“ empfohlen?
a) Wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit Großbritannien Kontakt aufnehmen?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Italien laufenden Programme, Strategien sowie Neubauvorhaben, die Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die deutsche Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Niederlanden laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die deutsche Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Österreich laufenden Programme, Strategien sowie Neubauvorhaben, die Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Rumänien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Russland laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung vom Ursprungsstaat im Rahmen bilateraler Gespräche darüber in Kenntnis gesetzt worden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen vollumfänglichen Beitritt Russlands zur Espoo-Konvention?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der russischen Exklave Kaliningrad laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Schweden laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die deutsche Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Schweiz laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der Espoo-Konvention an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Slowakischen Republik laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Slowenien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Spanien laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Tschechischen Republik laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Ukraine laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
In welcher aktuellen Phase bzw. welchem Verfahrensstand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Ungarn laufenden Programme, Strategien sowie Neu- und Ausbauvorhaben, die Atomkraft bzw. Atommüll betreffen?
Ist die Bundesregierung laut Artikel 3 Absatz 1 der Espoo-Konvention durch den Ursprungsstaat in diesem Zusammenhang notifiziert worden?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) bzw. der EG-Richtlinie (2001/42/EG) an einem UVP- bzw. SUP-Verfahren beteiligen (wenn nein, bitte mit Begründung; falls bereits bekannt, bitte Bundesland nennen, welches sich an dem Verfahren beteiligt)?
b) Wenn die Bundesregierung nicht durch den Ursprungsstaat notifiziert wird, wird sie sich selbst – mit Verweis auf Artikel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) – um ein Beteiligungsverfahren bemühen (wenn nein, bitte mit Begründung)?
Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ungarische Espoo- Kontaktstelle die deutsche Espoo-Kontaktstelle von der Vorlage einer Umweltbewilligung für das UVP-Vorhaben „KKW Paks II“ unterrichtet?
Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Mitteilung Ungarns an Deutschland auch eine Mitteilung darüber, welche Rechtsmittel deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzgl. der Umweltbewilligung zustehen?
Falls ja, wie lautet die Rechtsmittelbelehrung?
Falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die laut der Espoo- und laut der Aarhus-Konvention festgelegten Rechtsmittelmöglichkeiten für am Verfahren beteiligte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ermöglicht werden?
Sollte Ungarn den deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern keine Rechtsmittel gegen die jetzt veröffentlichte Umweltgenehmigung zugestehen, beabsichtigt die Bundesregierung, die entsprechenden Schlichtungsstellen der Espoo- bzw. der Aarhus-Konvention damit zu befassen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu geplanten Laufzeitverlängerungen kerntechnischer Anlagen in Europa?