Zukunft der Vermittlungsgutscheine im Dritten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2005 haben arbeitsuchende Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Dieser berechtigt sie zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung ihrer Wahl.
Die Vermittlungsgutscheine wurden im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit befristeter Geltung in das dritte Sozialgesetzbuch (§ 421g SGB III) aufgenommen. Damit verbunden war eine Evaluation, deren Ergebnisse maßgeblich für die Verlängerung bzw. Dauerübernahme des Instruments sein sollten. Da der Evaluationsendbericht vor dem erstmaligen Auslaufen der Regelung nicht rechtzeitig vorlag, wurde 2006 eine einjährige Verlängerung der Regelung bis zum 31. Dezember 2007 beschlossen.
Der nun vorliegende Abschlussbericht zieht für das Instrument Vermittlungsgutschein eine gemischte Bilanz, empfiehlt aber tendenziell seine Beibehaltung. Gleichzeitig wird eine Weiterentwicklung angeregt, für die verschiedene Optionen vorgeschlagen werden.
Bisher hat sich die Bundesregierung noch nicht über die Zukunft des Vermittlungsgutscheins im SGB III geäußert. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/4886 führt sie lediglich aus: „Die Empfehlungen aus der Evaluation werden in die Überlegungen zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 vereinbart wurde, einfließen. In diesem Zusammenhang wird auch über die Zukunft des Vermittlungsgutscheins entschieden.“
Diese Ausführung beantwortet jedoch nicht die Frage, ob die Bundesregierung grundsätzlich für die Beibehaltung des Instruments eintritt und gegebenenfalls Modifizierungen bzw. weitergehende Veränderungen für notwendig erachtet.
Auch gibt die Bundesregierung keinen Zeitraum an, innerhalb dessen über diese Fragen entschieden werden soll. Dies ist nicht zuletzt im Hinblick auf die Planungssicherheit privater Arbeitsvermittler ein unbefriedigender Zustand.
Drucksache 16/5512 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluationsergebnisse für das Instrument des Vermittlungsgutscheins im Hinblick auf
a) Wirkung (Integrationsergebnisse, Nachhaltigkeit, Zielgruppen),
b) Kosteneffizienz,
c) Mitnahmeeffekte,
d) Informationsangebot und -qualität für Arbeitsuchende,
e) Qualitätsstandards der Anbieter,
f) Wettbewerb zwischen privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung, sowie
g) die unter Buchstabe a bis f genannten Aspekte in der Gesamtschau?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Evaluation, das Instrument – weiterentwickelt – beizubehalten, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die in der Evaluation genannten Varianten
a) Option B: Instrument beibehalten und optimieren,
b) Option C.1: Zusammenlegung von Instrumenten,
c) Option C.2: Neujustierung der Steuerungsmechanismen für Vermittlungsdienstleistungen?
Spricht sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die vorangehenden Fragen
a) für eine Verlängerung des Instruments über den 31. Dezember 2007 hinaus,
b) gegen eine Verlängerung oder
c) für eine Verlängerung des Instruments mit Modifikationen bzw. weitergehenden Veränderungen über den 31. Dezember 2007 hinaus aus und
d) wenn Buchstabe c, welche konkreten Veränderungen will die Bundesregierung als Voraussetzung für die Verlängerung über den 31. Dezember 2007 hinaus mindestens vornehmen?
Plant die Bundesregierung gegebenenfalls eine nochmalige Verlängerung der jetzigen Regelung über den 31. Dezember 2007 hinaus, um ihren zeitlichen Spielraum zu vergrößern, und bis wann will sie diese Option entschieden haben?
Bis wann will die Bundesregierung konkret über die Zukunft der Vermittlungsgutscheine und in diesem Zusammenhang auch über die weitergehende Reform anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, entschieden haben?