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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland

Aktivitäten von Anbietern sog. Konversions- oder Reparationspseudotherapien zur Behandlung Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung, Schutz vor Pseudotherapien, mögliche Steuerbegünstigungen, Abrechnung bei den Krankenkassen, berufsrechtliche Schritte durch Ärztekammern oder Approbationsbehörden, Erweiterung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus um Homo- und Transphobie, Verbot von Pseudotherapien für Minderjährige<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

27.02.2017

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1110902.02.2017

Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Dörner, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Claudia Roth, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Weltgesundheitsorganisation hat Homosexualität 1990 aus ihrem Diagnosekatalog ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) gestrichen. Im Jahr 2013 hat der Weltärztebund bekräftigt, dass es sich bei Homosexualität nicht um eine Krankheit handelt. Dennoch bieten einige Organisationen in Deutschland Behandlungen Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen an. Negative und schädliche Aspekte dieser Pseudotherapien wie soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität sind wissenschaftlich nachgewiesen. Einen Nachweis für die behauptete Wirksamkeit gibt es hingegen nicht.

Der Weltärztebund lehnt diese Pseudotherapien, manchmal „Konversionstherapien“ genannt, ab (www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/weltaerztebund-homosexualitaet-ist-keinekrankheit/): „Diese stellen eine Verletzung von Menschenrechten dar und sind unverantwortliche Verfahren, die zu verurteilen sind und stattdessen Sanktionen und Strafen unterworfen werden sollten. Es ist unethisch für Ärzte, an jedwedem Teil dieser Prozeduren teilzunehmen“ (Übersetzung aus dem Englischen).

Nicht Homosexualität, sondern „direkte und indirekte Diskriminierung, Stigmatisierung, die Zurückweisung von Gleichaltrigen und Mobbing [haben] eine ernsthafte Auswirkung auf die psychische und physische Gesundheit von Homosexuellen“, fasst der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, eine entsprechende Stellungnahme der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes im brasilianischen Fortaleza zusammen. Darin lehnten die Delegierten des Weltärztebundes sogenannte Reparations- beziehungsweise Konversionspseudotherapien strikt ab. Zum einen seien sie unwirksam, zum anderen können sie sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken.

Ein Verein, der diese Pseudotherapien angeboten hat, ist der Verein Gesellschaft für Lebensorientierung (LEO e. V.) (www.tagesspiegel.de/politik/sachsen-anhaltchristlicher-verein-haelt-homosexualitaet-fuer-therapierbar/9408486.html). Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. hat den Verein daraufhin ausgeschlossen, denn „[d]urch diskriminierende Äußerungen in Bezug auf die sexuelle Orientierung von Menschen schadet LEO e. V. dem Ansehen des Verbandes“ (www.paritaet-lsa.de/cms/389-0-Den-Ausschluss-des-Vereins-LEO-eV-aus-dem-PARITAeTISCHEN-Wohlfahrtsverband-hat-der-Vorstand-des-PARITAeTISCHEN-Sachsen-Anhalt-in-seiner-heutigen-Sitzung-einstimmig-und-mit-sofortiger-Wirkung-beschlossen.html). Der Verein wird vom früheren CDU-Landtagsabgeordneten und Pfarrer Bernhard Ritter geleitet, der laut Berichten intern weiter an den Pseudotherapien und der Ansicht, Homosexualität sei heilbar, festhält (https://leowatchblog.wordpress.com/2016/11/25/jn/).

Als erstes europäisches Land hat Malta diese Pseudotherapien verboten. Auch einzelne Bundesstaaten in den USA verbieten sie für Minderjährige (www.queer.de/detail.php?article_id=25250).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten des Leo e. V., insbesondere über Aktivitäten, die darauf abzielen, mittels sogenannten Konversionspseudotherapien auf die sexuelle Orientierung einzuwirken?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten des wuestenstrom e. V., insbesondere über Aktivitäten, die darauf abzielen, mittels sogenannten Konversionspseudotherapien auf die sexuelle Orientierung einzuwirken?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten des Offensive Junger Christen – OJC e. V. insbesondere über Aktivitäten, die darauf abzielen, mittels sogenannten Konversionspseudotherapien auf die sexuelle Orientierung einzuwirken?

4

Welche Organisationen a) bieten nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannten Konversionsoder Reparationspseudotherapien in Deutschland an, b) werben nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Pseudotherapien?

5

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, Patientinnen und Patienten in Deutschland vor Konversationspseudotherapien zu schützen?

6

Können nach Ansicht der Bundesregierung sog. Konversions- und Reparationspseudotherapien a) Tätigkeiten mit gemeinnützigem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sein? b) Tätigkeiten mit mildtätigem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 AO sein, c) Tätigkeiten mit kirchlichem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 AO sein?

7

Können nach Ansicht der Bundesregierung Vereine, die sog. Konversions- und Reparationspseudotherapien empfehlen, a) Vereine mit gemeinnützigem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 AO sein, b) Vereine mit mildtätigem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 AO sein, c) Vereine mit kirchlichem Zweck im Sinne von § 52 Absatz 1 Satz 1 AO sein?

8

Wie häufig kommt nach Kenntnis der Bundesregierung die Diagnose ICD-10 F66.1, „Ichdystone Sexualorientierung“ vor? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kassen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen Anhaltspunkte (z. B. wegen auffälliger, erhöhter Häufigkeit bei einzelnen Leistungserbringern), dass es hierbei zu missbräuchlichen Diagnosen kommt?

9

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Diagnosen missbraucht, um die sogenannten Konversions- oder Reparationspseudotherapien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen die Ärztekammern oder Approbationsbehörden seit dem Jahr 2014 (Beantwortung der ersten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema auf Bundestagsdrucksache 18/2118) berufsrechtliche Schritte aufgrund von Schädigungen von Patientinnen oder Patienten durch sog. Konversions- oder Reparationspseudotherapien eingeleitet haben? Wenn ja, welche berufsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen (bitte nach Fällen aufschlüsseln)?

11

Plant die Bundesregierung bei der Ergänzung des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, um die Themen Homo- und Transphobie ein Konversionspseudotherapieverbot ähnlich der niedersächsischen Landesaktionspläne gegen Homo- und Transphobie aufzunehmen („Es brauche ein Konversionstherapieverbot.“ www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Bildung/CCF_LSBTTIQ_Synopse.pdf)?

12

Plant die Bundesregierung ein Verbot von Konversationspseudotherapien für Minderjährige? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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