Demokratische Kontrolle und Transparenz von Euratom
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 25. März 1957 wurde in Rom neben dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) unterschrieben. Die „Römischen Verträge“ gelten als Gründungsdokumente der Europäischen Union. Seit Bestehen des Vertrages von Lissabon ist Euratom strukturell aus der Europäischen Union (EU) ausgegliedert und besteht seither als eigenständige Gemeinschaft mit einem eigenen Grundlagenvertrag und einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Die institutionelle und finanzielle Verflechtung zwischen Euratom und der EU wurde dabei nicht aufgehoben. Während jeder EU-Mitgliedstaat in der Verpflichtung steht, sich über den EU-Haushalt an der finanziellen Förderung von Atomenergieprojekten zu beteiligen, gelten hierfür keinerlei demokratische Grundprinzipien. So ist das in den letzten Jahren aufgewertete und erhöhte Mitbestimmungsrecht des Europäischen Parlaments an dem Geltungsbereich des Euratom-Vertrages gänzlich vorbeigegangen. Bis heute gelten die demokratischen Reformen nicht für die den Euratom-Vertrag betreffenden Angelegenheiten. Die einzelnen für Euratom-Bereiche zuständigen Institutionen verteilen sich ausschließlich über die Europäische Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger haben keinerlei Mitbestimmungsrecht über einen von ihnen über den EU-Haushalt mitsubventionierten Bereich, in den jährlich Milliarden von Euro fließen.
Weder die Energiewende, die EU-weit sich ausbreitende Ablehnung der Nutzung von Atomenergie, die Kenntnisse über die enormen Sicherheitsrisiken und -lücken von alternden Atomkraftwerken in Europa noch ihre hohen Kosten, die inzwischen von Atomkraftwerksbetreibern selbst problematisiert werden (www.ippnw.de/atomenergie/sicherheit/artikel/de/eu-foerderung-der-atomenergie.html), haben zu grundlegenden Reformen innerhalb der europäischen Energiepolitik geführt. Der Euratom-Vertrag legitimiert die Nutzung, die Finanzierung und die Förderung der Atomenergie in ganz Europa seit 60 Jahren. Sein immer noch vertraglich festgelegtes Ziel, die „Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URI SERV%3Axy0024), bestimmt nach wie vor die Energiepolitik der EU.
Dominierende Förderbereiche der Euratom-Rahmenprogramme sind nicht der Strahlenschutz oder die Verbesserung der Sicherheitsstandards der Atomkraftwerke (AKWs), sondern die Fusionsforschung (www.bundestag.de/blob/480104/a94183e0d8c8b1a6d41afabfdf4bfd61/wd-4-101-16-pdf-data.pdf). Für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) wird die EU von 2021 an mehr als 5 Mrd. Euro zusätzlich zum bisher beschlossenen Beitrag von 6,6 Mrd. aufbringen (www.sueddeutsche.de/wissen/projekt-iter-der-milliardenofen-1.3205447). Derweil erzielen die Euratom-Investitionen in den Strahlenschutz und in die Verbesserung der Sicherheitsstandards von AKWs offenbar keine Erfolge. Dies zeigt der bedrohliche Zustand vieler Atomkraftwerke in der EU, wie z. B. die belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3, die französischen AKWs in Fessenheim und Cattenom sowie mehrere Reaktoren in Bulgarien und der Ukraine (www.tagesspiegel.de/politik/atomkraftwerke-in-europa-die-gefaehrlichsten-akws-ineuropa/13305922.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wer entscheidet über die durch die Euratom-Rahmenprogramme finanzierten und geförderten Projekte in der EU, und nach welchen Kriterien wird darüber entschieden?
Wer entscheidet über die Vergabe von Euratom-Anleihen an Atomkraftwerke in Europa gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977?
Gibt es eine parlamentarische Kontrolle über die Entscheidungsverfahren, welche Projekte und Vorhaben über die Euratom-Rahmenprogramme finanziert werden?
Sind die nationalen Parlamente an den Entscheidungsverfahren über die durch die Euratom-Rahmenprogramme geförderten Projekte beteiligt?
Falls nein, warum nicht?
Sind die nationalen Parlamente am Entscheidungsprozess über die Vergabe von Euratom-Anleihen an Atomkraftwerke in Europa gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es eine Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Auswahl der durch die Euratom-Rahmenprogramme geförderten Projekte?
Falls nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Euratom die Aarhus-Konvention nicht ratifiziert hat?
Wird sich die Bundesregierung für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Euratom einsetzen?
Falls nein, warum nicht?
Gibt es eine Möglichkeit, Zugang zu Informationen über laufende durch Euratom-Rahmenprogramme geförderte Projekte zu erhalten?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Gibt es eine Möglichkeit, Zugang zu Informationen zu laufenden Euratom-Anleihen für Atomkraftwerke in Europa zu erhalten, die im Rahmen des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 vergeben worden sind bzw. noch vergeben werden?
Falls ja, wie?
Falls nein, warum nicht?
Welche Einrichtungen und Organisationen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus dem Euratom-Rahmenprogramm eine Förderung erhalten (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)?
Sind Informationen dazu öffentlich zugänglich?
Falls ja, wo?
Falls nein, warum nicht?
Welche Einrichtungen und Organisationen in der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus dem Euratom-Rahmenprogramm eine Förderung erhalten (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)?
Sind Informationen dazu öffentlich zugänglich?
Falls ja, wo?
Falls nein, warum nicht?
Welche Atomkraftwerke in der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren eine Förderung durch Euratom-Rahmenprogramme erhalten, durch die sich ihre Sicherheit erhöht hat (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)?
Welche Atomkraftwerke in Europa beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Euratom-Anleihen gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977, und wie hoch sind diese Anleihen jeweils?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen Gefahren von möglichen Rissen von Reaktordruckbehältern, die durch die übermäßige Alterung und durch Materialfehler in mindestens 18 aktiven Atomreaktoren in der EU vorherrschen und im schlimmsten Fall zu einer Kernschmelze führen können (www.tagesschau.de/ausland/bruechige-reaktoren-101.html)?
a) Welche konkreten und verbindlichen Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrages unternommen, um die gravierenden Sicherheitsmängel bei den AKWs in der EU zu beheben, die durch übermäßige Alterung und durch Materialfehler entstanden sind?
b) Welche konkreten und verbindlichen Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrages unternommen, um die gravierenden Sicherheitsmängel bei den AKWs in der EU zu beheben, die mittels der nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima durchgeführten Stresstests festgestellt wurden?
Auf welche Weise gewährleisten Euratom bzw. die Euratom-Rahmenprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung die Beseitigung der Sicherheitsmängel der belgischen Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich die Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken in der EU in den letzten Jahren verbessert haben?
Falls ja, wie begründet sie dies?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Beispiele, an denen sich die Verbesserung der Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken in der Europäischen Union aufgrund der Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM oder eines anderen auf Grundlage des Euratom-Vertrages geäußerten Rechtsaktes zeigt?
Falls ja, welche sind das?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Richtlinie 2014/87/EURATOM angesichts dessen, dass die Unabhängigkeit der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC) von Experten stark in Zweifel gezogen wurde, nachdem sie die Wiederinbetriebnahme des Kernreaktors Tihange 2 genehmigt hatte, obwohl die Sicherheit laut internationaler Experten im Kernreaktor nicht gewährleistet ist (http://alsdorf.de/web/cms/upload/bilder-allgemein/neues2016/BriefbogenStR_Tihange_10062016_EK_gesamt_Canete.pdf)?
Hat die Bundesregierung in den letzten Monaten darauf hingewirkt, dass die Europäische Kommission ihre Befugnisse nach Titel II Kapitel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft umsetzt, um höhere Sicherheitsstandards für die belgischen Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 oder andere in der EU-befindlichen Atomkraftwerke zu erzielen?
Wie schätzt die Bundesregierung das tatsächliche Wirken der Europäischen Kommission ein, höhere Sicherheitsstandards für europäische AKWs durchzusetzen?
Hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung jemals die genannten Befugnisse genutzt bzw. umgesetzt, um die Sicherheit der Atomkraftwerke in der EU zu sichern?
Falls ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt?