Entwicklungsperspektiven des Paktes für Forschung und Innovation
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2005 haben Bund und Länder den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen. Er ist ein wichtiges Instrument zur innovativen Gestaltung des Wissenschaftssystems. Dabei fördert der PFI die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) und die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. und Leibniz-Gemeinschaft. Diese verpflichten sich auf forschungspolitische Ziele, deren Umsetzung sie selbst ausgestalten. Dafür erhalten die Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit durch regelmäßige Budgetzuwächse. In jährlichen Monitoringberichten bilanzieren sie ihre Leistungen im Rahmen des Pakts.
Im Jahr 2008 wurde von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Fortsetzung des Paktes bis 2015, und zuletzt im Oktober 2014 die Fortschreibung als Pakt III von 2016 bis 2020 vereinbart. Die dritte Paktperiode garantiert den Wissenschaftsorganisationen einen jährlichen Aufwuchs der Zuwendung um 3 Prozent, der allein vom Bund finanziert wird. Ein wichtiges Anliegen bei Abschluss und Fortschreibung des Paktes war es, schneller und flexibler auf forschungspolitische Herausforderungen reagieren zu können. Neben der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der großen globalen Herausforderungen sollten dabei nach Ansicht der Anfragenden der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und die positive Rolle der Wissenschaft als internationale Dialogplattform der Zivilgesellschaften verstärkt in den Blick genommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Paktorganisationen in den Leistungsfeldern Internationalisierung, Nachwuchsförderung, Chancengerechtigkeit und Transfer, und wo sieht sie die dringendsten Verbesserungsbedarfe (bitte nach einzelner Organisation aufschlüsseln)?
Was hat sich in der neuen Paktphase von 2016 bis 2020 mit Blick auf die genannten Ziele verändert?
Inwieweit haben sich der jährlichen Monitoringbericht der Forschungsorganisationen und die Monitoringberichterstattung von den Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz aus Sicht der Bundesregierung als Steuerungsinstrumente bewährt, um die Pakt-Ziele zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen bzw. Instrumente haben sich bei den Wissenschaftsorganisationen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als besonders erfolgreich erwiesen, und welche waren nicht erfolgreich?
Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen außeruniversitären Organisationen mit a) Unternehmen und b) gesellschaftlichen Akteuren zur Förderung des Wissenstransfers erscheinen der Bundesregierung als besonders innovativ und lohnenswert, sie auszubauen?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Kooperation zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen erleichtern, um der Versäulung des deutschen Wissenschaftssystems entgegenzuwirken?
Welche Maßnahmen kommen nach Auffassung der Bundesregierung für jene außeruniversitären Organisationen in Betracht, die im Jahr 2017 ihre Zielquoten zur Verwirklichung des Kaskadenprinzips nicht erreicht haben, und zieht die Bundesregierung eine neue, ggf. auch rechtlich verbindliche, Ausgestaltung des GWK-Beschlusses vom 7. November 2011 in Erwägung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen der Paktorganisationen, um Open Access zum Standard zu machen, und wo sieht sie da noch „Luft nach oben“?
Inwiefern plant die Bundesregierung, auch gemeinsam mit den Partnern des Paktes und im Rahmen ihrer im Februar 2017 beschlossenen Internationalisierungsstrategie, auf aktuelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu reagieren?
Sind zum Beispiel gezielte Maßnahmen geplant, um die Tätigkeit in den Wissenschaftsorganisationen für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver zu machen?
Welche Finanzierungsperspektiven und -modelle für die außeruniversitären Forschungsorganisationen hält die Bundesregierung für die Zeit nach 2020 für diskussionswürdig, und welchen Gremien oder welche andere Diskussionsorte bieten sich für die Debatte an?
Hält die Bundesregierung seitens Bund und Ländern einen jährlichen Budgetaufwuchs der Zuwendung um 3 Prozent über die DFG hinaus auch für die Hochschulen für geboten, um ein dem PFI entsprechende planungssichere Finanzierung der Hochschulen zu ermöglichen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Haltung?