BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner - Auswirkungen der 9/10-Regelung

Informationen für Versicherte der GRV, GKV und PKV sowie für Mitglieder von Gewerkschaften oder anderen berufsständischen Vertretungen der Beamten über Mindestversicherungszeiten als Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), Nachbesserungsbedarf, Kenntnisse zu Personengruppen ohne entsprechende Vorversicherungszeiten, freiwillig versicherte Rentner in der GKV, Auswirkungen beabsichtigter Neuregelungen, Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen freiwillig Versicherter<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.03.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1125115.02.2017

Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner – Auswirkungen der 9/10-Regelung

der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Harald Terpe, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Diese Regelung erfüllt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.

Diese Regelung ist wichtig, um zu verhindern, dass sich privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, aufgrund von im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV) stark steigender Beiträge zulasten der Versichertengemeinschaft gesetzlich versichern und so die Solidargemeinschaft überfordern.

In der Praxis zeigen sich viele Betroffene allerdings überrascht, wenn sie im Rentenalter nicht pflichtversichert in der KVdR sind und teils hohe Beiträge als freiwillig Versicherte aufbringen müssen. Dies betrifft insbesondere Personen, die sich aufgrund eines Auslandsaufenthalts bei der gesetzlichen Rentenversicherung abgemeldet haben, Personen, die sich etwa aufgrund einer rentenversicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht leisten können oder Personen, die sich über eine Familienversicherung privat abgesichert haben. Die letzte Gruppe schließt insbesondere Frauen verbeamteter Männer ein, die während der Kindererziehung privat familienversichert waren. Sie alle eint, dass sie ihren Anspruch auf Pflichtmitgliedschaft in der KVdR nicht verloren hätten, wenn sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig fortgeführt hätten. Viele erklären im Nachhinein hierzu bereit gewesen zu sein, wenn ihnen die Folgen für ihren Versicherungsschutz im Alter deutlicher vor Augen geführt worden wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

a) Inwiefern informiert die gesetzliche Rentenversicherung ihre Versicherten über die bestehende 9/10-Regelung und die mit fehlenden Vorversicherungszeiten verbundenen Konsequenzen für die spätere Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung diese Informationen für ausreichend?

2

Inwiefern informieren die gesetzlichen Krankenversicherungen, mit Blick auf die 9/10-Regelung, ihre ausscheidenden Versicherten über die möglichen Konsequenzen und die Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung zwecks Wahrung der nötigen Vorversicherungszeiten?

Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

3

Inwiefern informieren nach Kenntnis der Bundesregierung die privaten Krankenkassen, mit Blick auf die 9/10-Regelung, neue ehemals familienversicherte gesetzlich Versicherte vor Vertragsabschluss über die möglichen Konsequenzen?

Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

4

Inwiefern könnten nach Ansicht der Bundesregierung Gewerkschaften oder andere berufsständische Vertretungen der Beamtinnen und Beamten ihre Mitglieder über die 9/10-Regelung informieren?

Besteht hier nach Ansicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf?

Wenn nein, warum nicht?

5

Inwiefern könnten nach Ansicht der Bundesregierung die zuständigen Beihilfestellen, mit Blick auf die Auswirkungen der 9/10-Regelung, auf berücksichtigungsfähige Angehörige, ihre Kommunikation gegenüber ihren Bezugsberechtigten in dieser Hinsicht verbessern?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über solche Personen vor, die die Vorversicherungszeit der KVdR deshalb nicht erfüllen, weil sie sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht leisten können, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über andere Gruppen vor, die die Vorversicherungszeit nicht erfüllen?

7

Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, und wie setzt sich diese Gruppe zusammen (bitte nach Erwerbstätigenstatus vor Renteneintritt, Geschlecht und Familienstand differenzieren)?

8

a) Wie viele Personen, die bisher die Vorversicherungszeiten der KVdR nicht erfüllen, werden eben diese nun erfüllen, wenn wie beabsichtigt künftig pauschal drei Jahre für jedes Kind den Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleichgestellt werden (Ausschussdrucksache 18(11)904 des Ausschusses für Arbeit und Soziales), und welche Mehrkosten bedeutet dies für die GKV?

b) Wie hoch wären die mit dieser Neuregelung für die gesetzlichen Krankenkassen verbundenen zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, diese als versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln zu finanzieren?

c) Wie hoch sind die mit dieser Neuregelung verbundenen Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung?

9

a) Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Beiträgen freiwillig Versicherter im Durchschnitt, und wie häufig wird dieser Zuschuss tatsächlich beantragt?

b) Wie hoch ist die durchschnittliche Beitragsbemessungsgrundlage, und wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentnerinnen und Rentner?

c) Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenbetrag für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentnerinnen und Rentner, und wie hoch ist der durchschnittliche Eigenbetrag Pflichtversicherter?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen