Verbraucherfreundliche Stromkennzeichnung
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch, Oliver Krischer, Renate Künast, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, welche Angaben über Erzeugung und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms Stromanbieter gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern machen müssen. Ziel dieser Kennzeichnungspflichten ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Nachfrageentscheidung zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Kennzeichnung eindeutige Rückschlüsse auf den eingekauften Energiemix zulassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Sieht die Bundesregierung bei der derzeitigen Stromkennzeichnung Probleme, wenn ja, welche, und welche kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der Stromkennzeichnung? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Stromkennzeichnung in anderen Ländern (bspw. Niederlande und Österreich, Schweiz und Schweden) positive Beispiele, die für eine Reform der Stromkennzeichnung in Deutschland herangezogen werden sollten? Wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Situation, nach der bis zu 46 Prozent des gelieferten Stroms als „Erneuerbare Energien – gefördert nach dem EEG-Gesetz“ ausgewiesen werden können, auch wenn der Anbieter keinen Ökostrom an die Kunden liefert, eine Verbrauchertäuschung darstellt (https://www.lichtblick.de/medien/news/2016/11/01/etikettenschwindel-stromkennzeichnung), und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Stromkennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend transparent macht, welchen Strommix ihr Produkt enthält (Produkt-Stromkennzeichnung)?
Falls ja, welche Änderungen an den Regelungen für die Stromkennzeichnung hält sie für notwendig?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Stromkennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend transparent macht, welchen Strommix der Anbieter insgesamt einkauft (Anbieter-Stromkennzeichnung)?
Falls ja, welche Änderungen an den Regelungen für die Stromkennzeichnung hält sie für notwendig?
Ab welchem Prozentsatz des von Anbietern ohne privilegierte Kunden auszuweisenden EEG-Anteils sieht die Bundesregierung das Ziel der Stromkennzeichnung, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Nachfrageentscheidung zu ermöglichen, als nicht mehr erfüllt an vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) fortgesetzt werden und somit der auszuweisende EEG-Anteil nach den jetzigen Regelungen zur Stromkennzeichnung ebenfalls steigen und sich somit die Stromkennzeichnung der verschiedenen Stromanbieter immer mehr angleichen wird?
Betrachtet die Bundesregierung Fälle, bei denen Stromanbieter, die überwiegend oder ausschließlich fossile Energieträger beschaffen, aber EEG-geförderten Strom ausweisen, mit diesem Anteil grünem Strom für sich werben, als wettbewerbsrechtlich problematisch?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Stromkennzeichnung kurzfristig verbessert werden könnte, wenn aus § 78 EEG 2017 sowie § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 sowie § 42 Absatz 1 Nummer 1 EnWG die Wörter „erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sonstige“ ersatzlos gestrichen und über die Förderung nach dem EEG stattdessen im Deutschlandmix informiert würde, indem ein entsprechender Absatz in § 42 EnWG eingefügt wird (vgl. Vorschlag des Hamburg Instituts; http://hamburg-institut.com/images/pdf/studien/161020%20Lichtblick%20Stromkennzeichnung%20final.pdf)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuG (T 47-15 vom 10. Mai 2016 – https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=10.05.2016&Aktenzeichen=T-47%2F15) bzgl. der Stromkennzeichnung?
Wie überwacht die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Stromkennzeichnung und die Richtigkeit der gemachten Angaben?
Wie viel Personal steht der Bundesnetzagentur für die Kontrolle zur Verfügung?
Welche Verstöße gegen geltendes Recht hat die Bundesnetzagentur zur Stromkennzeichnung identifiziert, und wie wurden diese ggf. geahndet?
Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die europäischen Regelungen zur Stromkennzeichnung in Hinblick auf die geplanten Neuregelungen im Zuge des „Winterpakets“ (insbesondere den Entwurf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 30. November 2016) Änderungsbedarf?
Wenn ja, welchen?