Militärische Übungsflüge in Deutschland 2016
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/5521) hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA LAUTER“ (ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führt bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst.
In ihren Antworten auf frühere Kleine Anfragen zum TRA LAUTER hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die von militärischen Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen.
Die saarländische Landesregierung hat mehrmals Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit der Bundesregierung gesucht.
Die Bundesregierung hat darauf ausweichend reagiert und erkennen lassen, dass eine Verlagerung oder Reduzierung des Flugbetriebs nicht geplant ist, wie aus der Antwort auf die Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/5804 vom 19. August 2015 hervorgeht.
Eine zwischenzeitlich geplante Zusammenlegung der Übungszone „TRA LAUTER“ mit einer auf französischer Seite angrenzenden Übungszone zu einem bi-nationalem Übungsraum wurde mittlerweile ausgesetzt. Grund dafür war die mangelnde Akzeptanz des Projekts, das auch die Verlegung von zivilen Flugstraßen beinhalten sollte, bei den französischen Fluglotsen und ihren Arbeitnehmervertretern.
Anfang des Jahres 2016 berichtete die Presse, es sei eine Anhebung der Mindestflughöhe in der TRA LAUTER geplant. Auf die Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/7721 vom 18. Februar 2016 stellte die Bundesregierung klar, dass lediglich eine „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA LAUTER geplant sei, die zur Anwendung käme, wenn dem „keine besonderen organisatorischen oder übungstaktischen Gründe entgegenstehen“.
Aufgrund dieser Entwicklungen scheint es angebracht, anhand aktueller Zahlen und Daten die Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland zu betrachten und mögliche Änderungen nachzuvollziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Für wie viele Tage wurden die einzelnen Temporary Reserved Airspaces (TRA) sowie die Variable Profile Area (VPA) North-East und die Cross Border Area (CBA) SEA 1 im Jahr 2016 und im Januar 2017 jeweils aktiviert?
Wie viele Stunden waren die einzelnen TRA sowie die VPA North-East und die CBA SEA 1 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden monatlich in den einzelnen TRA sowie der VPA North-East und die CBA SEA 1 im Jahr 2016 und im Januar 2017 jeweils statt?
Wie viele Flugstunden entfielen monatlich in den Jahren 2015, 2016 und im Januar 2017 jeweils auf die einzelnen TRA sowie die VPA North-East und die CBA SEA 1?
Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden im Jahr 2016 beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und des beantragenden Nutzerstaates beantworten)?
Wie viele Übungsflüge fanden im Jahr 2016 und im Januar 2017 im Übungsraum Polygone statt?
In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?
In welcher Höhe wurden Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung der Flugplätze von militärischen Flugplätzen jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt?
Wurden im Jahr 2016 Änderungen an den tageszeitabhängigen Nutzungsbeschränkungen oder den Beschränkungen hinsichtlich der Mindestflughöhe und Geschwindigkeit bei den einzelnen Übungszonen vorgenommen?
Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung vorgenommen?
Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von Flugübungszonen in Deutschland (bitte ggf. mit der Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens beantworten)?
Wie wird die „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA LAUTER umgesetzt?
Findet die „fallweise Anhebung“ für einzelne Aktivierungstage oder einzelne Übungsflüge Anwendung?
An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie vielen Übungsflügen kam die „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe zur Anwendung?
Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA LAUTER war von der Anhebung betroffen?
Hat es im Jahr 2016 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den Flugübungszonen gegeben?
Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche Sanktionen wurden ggf. verhängt?
Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den einzelnen TRAs sowie der VPA Northeast und ggf. der CBA SEA 1 seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?