Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU- Untersuchungsausschusses – hier: Eine Verlaufsstatistik zu politisch motivierten Straftaten
der Abgeordneten Irene Mihalic, Katja Keul, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hatte in seinen Abschlussbericht sinngemäß erklärt, dass für die Erstellung eines seriösen Lagebildes im Bereich der politisch motivierten Kriminalität eine möglichst exakte und aussagekräftige statistische Erfassung diesbezüglicher Straftaten von grundlegender Bedeutung ist.
Und weil es seit den 90er-Jahren (auf Seiten der Polizei, als auch auf Seiten der Justiz) regelmäßig zu gravierenden Abweichungen sowohl in der Erfassung politisch motivierter Straftaten als auch (etwa im Hinblick auf den NSU) bei der Lagebilderstellung gekommen ist, hatte der damalige Untersuchungsausschuss-NSU als eines seiner zentralen Anliegen, die „Einführung eines verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Polizei und Justiz (ggf. eine ‚Verlaufsstatistik PMK‘) – zumindest bei PMK-Gewaltdelikten“ empfohlen (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861).
Im Rahmen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses trat in dieser Wahlperiode nun Folgendes zutage:
- Das Bundesministerium des Innern (BMI) habe bereits im Herbst 2012 eine Arbeitsgruppe unter der Fragestellung eingerichtet, ob die Einrichtung einer solchen Verlaufsstatistik möglich und wünschenswert sei. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sei in dieser vertreten gewesen.
- An anderer Stelle heißt es, das Bundeskriminalamt (BKA) führe (im Benehmen mit dem BMI und dem BMJV) ein Pilotprojekt „Verlaufsstatistik“ durch. Im BKA existiere hierzu sogar eine „Unterarbeitsgruppe Verlaufsstatistik“.
- Das BMI habe es abgelehnt, das Thema der politisch motivierten Kriminalität (PMK) in die Arbeit dieses Pilotprojekts mit einzubeziehen.
- Gleichwohl war die Frage einer solchen „Verlaufsstatistik“ Gegenstand des Workshops des Bundesjustizministeriums zur „Statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland“ am 12. Februar 2016.
Diese Informationen erstaunen die Fragesteller insofern, als die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (in den Fragen 10 und 11) explizit nach der Umsetzung der o. g. Empfehlung des 1. Untersuchungsausschusses-NSU („Verlaufsstatistik PMK“) gefragt hatte, die Bundesregierung es aber unterlassen hatte, über die Existenz der o. g. Arbeitsgruppe/des Pilotprojekts zur Verlaufsstatistik bzw. über entsprechende (Zwischen-)Ergebnisse zu informieren (Bundestagsdrucksache 18/7830, S. 4f. Gleiches gilt übrigens auch für die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9331, S. 20 f.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wurde innerhalb der Bundesregierung eine Projektgruppe zum Thema einer sog. Verlaufsstatistik eingerichtet, und wenn ja, wann, auf wessen Initiative hin, und wie lautet der genaue Projektauftrag?
Ist es zutreffend, dass im Bundeskriminalamt eine (Unter-)Arbeitsgruppe zum Thema einer sog. Verlaufsstatistik eingerichtet wurde, und wenn ja, wann, und wie lautet der genaue Einsetzungsauftrag dieser (Unter-)Arbeitsgruppe (UAG)?
Wer nimmt an der Arbeit dieses Pilotprojekts bzw. der Arbeit der UAG des BKA teil, und wie oft finden im Rahmen des Pilotprojekts bzw. der UAG Treffen der Beteiligten statt?
a) Welche anderen Ministerien (des Bundes bzw. einzelner Bundesländer) bzw. welche anderen Behörden oder Institutionen aus Bund und Ländern sind hieran beteiligt?
b) Sind hieran auch Datenschutzbeauftragte eingebunden, und wenn nein, warum nicht?
c) Sind – zumindest an dem Pilotprojekt – auch externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder sonstige Mitglieder aus der Zivilgesellschaft beteiligt? Wenn ja, welche, und in welchem Umfang? Und wenn nein, warum nicht?
Auf welchen Zeitraum ist dieses Pilotprojekts bzw. die UAG ausgerichtet?
Gibt es Zwischen- bzw. Abschlussberichte für dieses Pilotprojekt bzw. für die Arbeit der UAG?
a) Wenn ja, von wann, und welchen Inhalts?
b) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Beschäftigt sich diese Projektgruppe bzw. diese UAG damit, ob/inwiefern eine Verlaufsstatistik – wie vom 1. NSU-Untersuchungsausschuss empfohlen – auch sinnvoll zur besseren Erfassung politisch motivierter Kriminalität genutzt werden könnte?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde dieser Prüfauftrag des 1. NSU-Untersuchungsausschusses nicht aufgegriffen, wenn man sich doch ohnehin mit der Thematik einer Verlaufsstatistik beschäftigt?
Inwiefern macht es im Rahmen der Prüfung einer solchen „Verlaufsstatistik“ – die ja die Behandlung von Vorgängen nachzeichnen soll, die von der Polizei an die Justiz übergeben werden – Sinn, hier auch zu prüfen, ob die Erfassungssysteme der Polizei (hier: das „Definitionssystem PMK“) und jene der Justiz kompatibel sind – oder ob ein Anpassungs-, Veränderungsbzw. Optimierungsbedarf erkennbar ist?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man hier gekommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
War dieses Pilotprojekt bzw. das Thema „Verlaufsstatistik“ auch Gegenstand der Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Überprüfung des polizeilichen Definitionssystems PMK?
a) Wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis?
b) Und wenn nein, warum nicht?
War die Frage einer „Verlaufsstatistik“ Gegenstand des Workshops des Bundesjustizministeriums zur „Statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland“ am 12. Februar 2016?
a) Wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis?
b) Und wenn nein, warum nicht?
An welcher Stelle hat sich die Bundesregierung mit welchen konkreten Vorschlägen tatsächlich „dafür ein[ge]setzt, dass die Übersendungsverpflichtung [nach der 2015 veränderten Nr. 207 RiStBV] auf alle Fälle politisch motivierten Gewaltdelikte ausgeweitet wird“ (zit. nach: Bundestagsdrucksache 18/7830, S. 4 f.)?
Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in den Fragen 10 und 11 ja explizit nach der Umsetzung der Empfehlung des 1. Untersuchungsausschusses-NSU zur „Verlaufsstatistik PMK“ gefragt hatte, nicht über die Existenz des in Rede stehenden Pilotprojekts bzw. über die UAG des BKA informiert (ebd.)?