Nachrüstungen von Fahrzeugen infolge des Abgasskandals
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aus diversen Medienberichten geht hervor, dass sich die bayerische Staatsregierung weigert, ihre Polizeifahrzeuge, in denen manipulierte Abgasreinigungssysteme eingesetzt werden, nachrüsten zu lassen. Das bayerische Innenministerium befürchtet, dass durch die Nachrüstung der Verfall von Schadensersatzansprüchen droht (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-abgasaffaere- rueckrufbei-vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881).
Dies kann nach Auffassung der Fragesteller auch auf alle anderen von der Aufforderung nach einer Nachrüstung betroffenen Fahrzeughalter zutreffen und zeigt, dass die Bundesregierung und der für den Abgasskandal verantwortliche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach Auffassung der Fragesteller den umfassenden Verbraucherschutz nicht gewährleisten.
Aufgrund der hohen Anzahl der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen und der Vielzahl von (künftigen) Schadensersatzklagen von Fahrzeughaltern, veranlasst dieser Sachverhalt zu Fragen an die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Fahrzeuge welcher Modelle im Besitz des Bundes sind von dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen (bitte Aufteilung nach Fahrzeugtypen und betroffenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden)?
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach der im Zuge der Rückrufaktion erfolgten Nachrüstung, auch angesichts der Tatsache, dass die bayerische Staatsregierung dem Rückruf wegen eines möglichen Verfalls von Schadensersatzansprüchen nicht folgt?
Sieht die Bundesregierung die gesonderte Zusicherung vom Volkswagen-Konzern an die bayerische Polizei – die ihre Dienstwagenflotte vorerst aus Gründen des möglichen Verfalls der Geltendmachung von späteren Ansprüchen nicht nachrüsten möchte – als gerechtfertigt an?
Was rät die Bundesregierung weiteren vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeughaltern, die erreichen wollen, dass ihre Fahrzeuge die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhalten, aber dennoch ihre Schadenersatzansprüche nicht verlieren wollen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Nachrüstung die Geltendmachung von späteren Ansprüchen erschwert oder gänzlich ausgeschlossen wird (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Veränderungen an der Soft- und Hardware, wie sie durch die Nachrüstungen erfolgen, nicht zu Verschlechterungen von Fahreigenschaften oder Kraftstoffverbräuchen bzw. zu anderen negativen Folgen für die Fahrzeuge führen (bitte begründen)?
Wie genau definiert das Bundesverkehrsministerium die Stilllegung manipulierter Fahrzeuge als „allerletzte Konsequenz“ (siehe www.welt.de/ regionales/bayern/article162253386/Bayerische-Polizei-will-ihre-Dienst- VWs-nicht-nachruesten-lassen.html)?
Wie viele Klagen wegen des Einsatzes unerlaubter Abschalteinrichtungen laufen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Autohersteller (bitte nach Klagen gegen welchen Konzern sowie nach Klagen in Deutschland und anderen Ländern aufschlüsseln) in Bezug auf Schadensersatz?
Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass für die Zeit des Nachrüstens ein Ersatzwagen für den Fahrzeughalter zur Verfügung stehen muss, und falls nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass wegen des erhöhten CO2-Ausstoßes in der Vergangenheit, mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist (bitte begründen), und falls ja, von welcher Summe geht sie aus?
Wird die Bundesregierung den Bericht zu den CO2-Messungen bei den im Rahmen der Untersuchungskommission auffällig gewordenen Fahrzeugen noch in dieser Legislaturperiode vorlegen (bitte begründen)?