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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufsicht und Geschäftspraxis der DekaBank Deutsche Girozentrale

Einladungen und Teilnahmen des Bundesfinanzministers oder eines Vertreters an Gremiensitzungen der DekaBank, Vorbereitungen, vorliegende Aufzeichnungen, Berichte und Informationen, Thematisierung von Geschäften um den Dividendenstichtag (z.B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und Absicherungsgeschäfte), Informationslage und Konsequenzen beim BMF, steuerliche Wirkungen; weitere Fragen zu steuergetriebenen Gestaltungen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.04.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1150309.03.2017

Aufsicht und Geschäftspraxis der DekaBank Deutsche Girozentrale

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In § 20 der Satzung der DekaBank Deutsche Girozentrale (DekaBank) in der Fassung vom 1. Januar 2014 wird geregelt: „Die Aufsicht über die Bank übt der Bundesminister der Finanzen aus, er ist zu allen Sitzungen der Hauptversammlung, der Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse einzuladen. Er kann einen Staatskommissar und einen stellvertretenden Staatskommissar bestellen. Der Staatskommissar ist ebenfalls zu allen Sitzungen der Hauptversammlung, des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse einzuladen.“ SPIEGEL ONLINE berichtete am 16. Februar 2017 mit dem Beitrag „Schäuble wurde vor Aktientricks der Deka- Bank gewarnt“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/cum-ex-affaere- wolfgangschaeuble-wurde-vor-aktientricks-bei-dekabank-gewarnt-a-1134808.html) über im März 2011 medienöffentlich gewordene Geschäfte der DekaBank und über Hinweise, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang des Jahres 2011 hierzu erhalten hat. Im gleichen Bericht wird auf das BMF als Aufsichtsbehörde der DekaBank als Anstalt des öffentlichen Rechts Bezug genommen. In der öffentlichen Zeugenbefragung des 4. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Cum/Ex) vom 16. Februar 2017 äußerte sich der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, dahingehend, dass er – sinngemäß – über die Aufsicht des BMF über die DekaBank erst am selben Tag über die Berichterstattung von SPIEGEL ONLINE erstmalig erfahren habe. Zudem wurde aktuell in den Medien von Rechtsstreitigkeiten bezüglich weiterer Steuergestaltungen namens „Bondpendel“ berichtet (siehe Welt vom 12. Februar 2017, www.welt.de/finanzen/article162005639/Investmentbank-Goldman-Sachs- half-superreichen-Steuertricksern.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Trifft es zu, dass die DekaBank den Bundesminister der Finanzen oder dessen Vertreterinnen und Vertreter „zu allen Sitzungen der Hauptversammlung, des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse“ einlädt?

Falls ja, warum hatte der Bundesminister der Finanzen bis zum 16. Februar 2017 hiervon keine Kenntnis, und warum nimmt er an den Sitzungen nicht teil?

Falls nein, warum wird bei der DekaBank nicht satzungskonform eingeladen?

2

Hält die Bundesregierung die Sonderstellung der DekaBank als Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Möglichkeit der Teilnahme an Gremiensitzungen für den Bundesminister der Finanzen noch für zeitgemäß?

Wenn nein, gibt es Überlegungen, diese zu ändern oder zu beenden?

3

Soweit nicht der Bundesminister der Finanzen selbst an den Sitzungen der DekaBank teilnimmt, welche Funktionsebene ist im BMF für die Teilnahme an diesen Sitzungen zuständig (Referat und Hierarchieebene – Leiter, Referent, Sachbearbeiter, Mitarbeiter)?

4

An welchen Sitzungen der DekaBank haben der Bundesminister der Finanzen oder dessen Vertreterinnen und Vertreter seit dem Jahr 2009 teilgenommen?

Falls nur Teilnahme an bestimmten Sitzungen; wonach wird entschieden, ob die betreffende Person an der jeweiligen Sitzung teilnimmt oder nicht?

5

Welche Protokolle oder anderweitigen Aufzeichnungen liegen dem BMF in Bezug auf die in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen vor?

6

Wer innerhalb des BMF (Funktionsbezeichnungen) erhält die in der Antwort zu Frage 5 genannten Protokolle oder anderweitigen Aufzeichnungen zur Kenntnis?

7

Wer wird über Besprechungsinhalte aus den in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen informiert?

8

Sind Besprechungsinhalte aus den in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen formell (Leitungsvorlagen) oder informell an die Leitungsebene des BMF berichtet worden?

Wenn ja, wann, und in Bezug auf welche Themen?

9

Haben sich die Vertreterinnen und Vertreter des BMF in den in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen aktiv an den Sitzungen beteiligt?

Wenn ja, wann, und zu welchen Themen bzw. Tagesordnungspunkten?

10

Mit wem bereitet der an Stelle des Bundesministers teilnehmende Mitarbeiter ggf. die in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen vor und bespricht, welche Themen angesprochen werden sollten?

11

An welchen der in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen wurden die von der DekaBank praktizierten Geschäfte um den Dividendenstichtag (z. B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und entsprechende Absicherungsgeschäfte) thematisiert?

12

Haben die Vertreterinnen und Vertreter des BMF in den in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen aktiv die von der DekaBank praktizierten Geschäfte um den Dividendenstichtag (z. B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und entsprechende Absicherungsgeschäfte) angesprochen?

Wenn ja, wann, und mit welchen Aussagen?

13

Hat das BMF außerhalb der in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen das Thema der die von der DekaBank praktizierten Geschäfte um den Dividendenstichtag (z. B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und entsprechende Absicherungsgeschäfte) angesprochen?

Wenn ja, durch wen, wann, und mit welchen Aussagen?

14

Ist in den in der Antwort zu Frage 4 genannten Sitzungen bereits vor März 2011 auf das mit den von der DekaBank praktizierten Geschäften um den Dividendenstichtag (z. B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und entsprechende Absicherungsgeschäfte) verbundene Risiko hingewiesen worden?

15

Wann hat das BMF Kenntnis erhalten von dem von der DekaBank beauftragten Bericht zur Prüfung der Cum/Ex-Geschäfte der DekaBank in den Jahren vor 2011?

16

Welche anderen Stellen des Bundes haben wann Kenntnis erhalten von dem von der DekaBank beauftragten Bericht zur Prüfung der Cum/Ex-Geschäfte der DekaBank in den Jahren vor 2011?

17

Wurden bei der Besetzung herausgehobener Stellen im Geschäftsbereich des BMF seit dem Jahr 2009 gegenüber den fraglichen Kandidaten und Kandidatinnen Verbindungen in deren vorherigen Berufsleben in Bezug auf Cum/Ex- oder andere Dividendenstrippinggeschäfte im Vorfeld der Besetzung angesprochen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

18

Haben das BMF oder Behörden des BMF-Geschäftsbereiches gegenüber der DekaBank die Frage der Beschreitung des Rechtsweges gegen Änderungsbescheide der zuständigen Finanzbehörden aufgrund von steuerrelevanten Feststellungen mit Bezug zu Cum/Ex-Geschäften angesprochen?

Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

19

Haben das BMF oder Behörden des BMF-Geschäftsbereiches gegenüber der DekaBank die Frage von Rückstellungen für mögliche zukünftige Rückforderungsansprüche in Zusammenhang mit Geschäften um den Dividendenstichtag (z. B. Cum/Ex-, Cum/Cum-, Wertpapierleihe- und entsprechende Absicherungsgeschäfte) angesprochen?

Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

20

Welche Kenntnisse hat das BMF über das Volumen der seit dem Jahr 1999 entstandenen Steuermindereinnahmen durch Geschäfte der DekaBank um den Dividendenstichtag?

21

Welche Kenntnisse hat das BMF über das Volumen der seit dem Jahr 1999 entstandenen steuerlichen Wirkung durch Geschäfte der DekaBank um den Dividendenstichtag, mit denen eine definitive Steuerbelastung umgangen worden ist?

22

Welche neben Cum/Ex-, Cum/Cum- und Wertpapierleihegeschäften weiteren steuergetriebenen Gestaltungen am Finanzmarkt, die z. B. aufgrund sich ändernder Rechtsrahmen der jeweiligen Veranlagungszeiträume motiviert sind, sind der Bundesregierung bekannt?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell des sogenannten Bondpendelns?

24

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch Stückzinsmodelle entstandenen Wirkungen für die öffentlichen Haushalte in den Jahren ab 2008?

25

Sind Stückzinsmodelle nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 noch möglich?

Wenn ja, in welchen Konstellationen und mit Wirkungen für die öffentlichen Haushalte?

26

Liegt nach Auffassung der Bundesregierung kein steuerschädliches Steuersparmodell vor, wenn ein Anleger im Jahr 2008 Anleihen erwirbt, die Stückzinsen als negative Kapitaleinnahmen geltend macht und die Ausschüttung erst im Jahr 2009 unter der Abgeltungsteuer steuerpflichtig ist, vgl. Oberfinanzdirektion Marburg, Schreiben vom 13. Juni 2008 (Aktenzeichen: S 2252 - 104 - St 214 V)?

27

Liegt in dem in der Antwort zu Frage 26 geschilderten Fall nach Auffassung der Bundesregierung ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch dann vor, wenn allein aus steuerlichen Gründen die Gewinn mindernden Ausgaben im Jahr 2008 und die Gewinn mehrenden Einnahmen im Jahr 2009 geltend gemacht werden?

Wann ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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