Monitoring-Daten zum Tierwohl aus dem Nutztierbereich
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Tierwohl-Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verspricht, dass die Haltung von Tieren verbessert werden soll. Dieses Versprechen steht im Einklang mit den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA), der in seinem Nutztier-Gutachten 2015 auf die unterschiedlichen Tierschutz-Defizite in deutschen Nutztierhaltungen hinwies. Eine Verbesserung der Haltungsbedingungen entspricht ebenfalls den Erwartungen, die die Gesellschaft an die deutsche Landwirtschaft stellt (www.bmel.de/DE/Presse/Infografiken/TNS-Umfage-Dez2014/TNS-Umfrage-Dez2014_ node.html).
Auf seiner Homepage stellt das BMEL die These auf, dass mehr Tierwohl „geschafft“ sei und hebt unter anderem hervor, dass das Schnäbelkürzen bei Legehennen und Mastputen seit Anfang diesen Jahres, basierend auf einer freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft, untersagt ist (www.bmel.de/DE/Tier/_texte/ landingpage-tierwohl.html).
Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit zahlreiche Indizien, die dafür sprechen, dass das Tierwohl, welches sowohl die Tiergesundheit als auch die Ausübung natürlicher Verhaltensweisen umfasst, gefährdet ist. Im Bereich Tierschutz sind die regulär aufgeführten Tierrechtsverstöße (siehe hierzu die Kontrollberichte der Bundesregierung www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/06_mnkp_dokumente/mnkp_Jahresbericht_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=4) durch die bei Filmaufnahmen von Tierrechtsaktivisten offengelegten Missstände, ebenso wie die nicht geahndeten Tierschutzverstöße, die bei punktuellen amtlichen Untersuchungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen aufgedeckt wurden (www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/854189/hinweise-auf-massivetierschutzverstoesse-bleiben-unentdeckt), zu ergänzen. Neben Informationen zu Tierrechtsverstößen, sind Daten zu den klassischen Produktionskrankheiten (Erkrankungen, die mit der Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und dem Management assoziiert sind) für eine umfassende Bewertung des Tierwohls erforderlich. Etliche Veröffentlichungen weisen stichprobenhaft auf Missstände hin, die sich unterhalb der „Tierschutz-Schwelle“ bewegen, also keine Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht bedeuten. Matthias Wolfschmidt behauptet beispielsweise in seiner Veröffentlichung „Das Schweinesystem“, dass über 50 Prozent aller Mastschweine in ihrem Leben eine Lungenentzündung durchgemacht haben (www.deutschlandradiokultur.de/wie-kommt-der-tierschutz-in-den-stall-ueber-das.990.de.html?dram:article_id=367801).
Über solche Meldungen hinaus, liegen der Öffentlichkeit und Politik kaum umfassende Informationen vor, die eine valide Beurteilung des Status quo in deutschen Ställen zulassen, geschweige denn Aussagen zu einer möglichen Verbesserung der Tierwohlsituation.
In den Empfehlungen des „Kompetenzkreises Tierwohl“ des BMEL, sowie im Gutachten des WBA wird eine nationale Nutztierstrategie gefordert, die ohne ein gutes Monitoring des Tierwohls nicht funktioniert. Die Wissenschaft forscht und publiziert seit vielen Jahren zu Tierwohl-Indikatoren (vgl. KTBL-Veröffentlichungen zu Indikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle www.ktbl.de/inhalte/service/tagungsergebnisse/indikatoren-tiergerechtheit/; www.ktbl. de/inhalte/themen/tierhaltung/tierart/schwein/mastschweine). Es liegen demnach viele hilfreiche Veröffentlichungen zu geeigneten Indikatoren für ein Tierwohl-Monitoring vor. Die Anwendung und Wirkung von wissenschaftlich validierten Indikatoren steht und fällt allerdings mit dem Vorhandensein einer guten Datengrundlage.
Offizielle Statistiken, wie die Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik, die Geflügelstatistik, die Landwirtschaftszählung, die Milchleistungs- und Fleischleistungsprüfung und die HIT-Datenbank liefern bereits relevante Daten, die mit einer Grundlage für Tierwohl-Indikatoren darstellen könnten.
Es ist allerdings festzustellen, dass die staatlich, teilweise mit erheblichem Aufwand erfassten potentiellen Daten für ein Tierwohl-Monitoring, wie bspw. die aus der amtlichen Überwachung auf Schlachthöfen erfassten Schlachthofbefunde – anders als im Umweltbereich – wenig dokumentiert und von staatlicher Seite kaum aufbereitet sind. Ausnahmen sind hier beispielsweise die „WISTA – Wirtschaft und Statistik“-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, wie die im Jahr 2005 erschienene Veröffentlichung zur Legehennenhaltung in Deutschland (www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/LandForst wirtschaft/Legehennenhaltung.pdf?__blob=publicationFile).
Erfasste Daten fließen in die aktuelle Debatte um das Tierwohl nicht ein. Von staatlicher Seite werden sie nicht genutzt, um etwaige Verbesserungen in der Nutztierhaltung und beim Tierwohl zu belegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der gesundheitliche Zustand deutscher Nutztiere in den letzten 20 Jahren hinsichtlich der klassischen tierartspezifischen Produktionskrankheiten entwickelt (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Tiere, die nicht kupiert oder enthornt wurden (bitte Anteil und Anzahl der Schweine mit intakten Schwänzen, Kälber, die nicht enthornt wurden und Legehennen mit intakten Schnäbel angeben)?
Wie viele männliche Eintagsküken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr getötet (Angaben bitte von 2006 bis 2016)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Therapiehäufigkeit bei Mastschweinen, Milchkühen, Legehennen und Mastgeflügel in den letzten zehn Jahren entwickelt und liegen der Bundesregierung für den gleichen Zeitraum Zahlen zur Bestandsmortalität bzw. Tierverlusten vor (bitte Angaben nach Antibiotika und Reserveantibiotika aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten deutscher Nutztiere, ihr arttypisches Verhalten auszuleben, in den letzten Jahren entwickelt (bitte Angaben zu Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufführen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltungsverfahren deutscher Nutztiere über die letzten zehn Jahre gewandelt, und wie hoch ist der Anteil der Tiere, die Zugang zu Auslauf oder zur Weide haben (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den bisher bestehenden Datenerfassungssystemen, wie der Landwirtschaftszählung, der Milchleistungsprüfung, den Statistiken des Statistischen Bundesamtes für ein Tierwohl-Monitoring bei (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass Schlachthofbefunde Aussagen darüber zulassen, wie es den Nutztieren während der Mast ergangen ist, insbesondere hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Verfassung, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die nationale Fleischhygienestatistikverordnung in Bezug auf die in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 genannten Anforderungen an das amtliche Inspektionspersonal bei der Überprüfung des Wohlbefindens und der Tiergesundheit (über bspw. die Erfassung von Schlagstriemen bei Mastschweinen), um tierwohlrelevante Daten zu erweitern? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der öffentlich zugänglichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik des Statistischen Bundesamtes hinsichtlich des Status quo der Tiergesundheit (bitte Angaben nach Schweinen, Legehennen, Masthühnern, Rindern, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Welche Schlachthofbefunde sind laut Bundesregierung besonders relevant für ein Tierwohl-Monitoring, und worauf basiert ihre Relevanzeinschätzung (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Zugang zu weiteren, detaillierteren amtlichen Schlachthofbefunddaten, und wenn nein, welche Schritte werden unternommen, um den Datenzugang zu erleichtern?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Datenqualität der Schachthofbefunde ein, und welche Maßnahmen werden unternommen, um die Qualität der Befunddaten zu verbessern (bitte Angabe von einzelnen Maßnahmen und Finanzierungsumfang)?
Inwiefern fließen die im mehrjährigen nationalen Kontrollplan dokumentierten Ergebnisse zu Tierrechtsverstößen und entsprechenden Beanstandungsgründen in die politische Entscheidungsfindung der Bundesregierung mit ein, und bei welchen im mehrjährigen Kontrollplan genannten Beanstandungsgründen sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf?
In welchen Bereichen (Tierarten, Produktionssysteme, Transport, Schlachtung) sieht die Bundesregierung die größten Datenlücken, die eine umfassende Beurteilung des Status quo verhindern?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die regulären Kontrollen des Tierschutzes am lebenden Tier auf die Untersuchung von Tierkadavern in Tierkörperbeseitigungsanlagen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?