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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten "Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte"

Anstrengungen betr. nachhaltiger Stadtentwicklung: Regional- und Siedlungsentwicklung, Modellvorhaben für Mittelstädte, Städtebauförderung, Projekte für Ballungsräume, Regionalplanung, Stadt- und Infrastrukturplanung, Verkehrs- und Flächennutzungsplanung, Projekte kollaborativer Governance, Dekarbonisierungsfahrpläne, CO2-freie und klimafreundliche Stadtentwicklung, Datensammlung zu Klimawandel und Klimaschutz, gemeinwohlorientierte Flächennutzung, Lärmschutz, Luftreinhaltung, urbane Gesundheit, Entwicklungszusammenarbeit auf Basis des Antrags auf BT-Drs 18/4425 betr. Urbanisierung, Mobilitätsoffensive, Städtekooperationen, stadtentwicklungspolitische Leitlinien, urbane Transformation und Transformationsforschung<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

19.04.2017

Aktualisiert

19.01.2023

BT18/1156109.03.2017

Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten "Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11561 18. Wahlperiode 09.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Uwe Kekeritz, Markus Tressel, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ Die schnell fortschreitende Urbanisierung ist ein globaler Megatrend, der soziale, ökonomische und ökologische Bedingungen des menschlichen Lebens auf der Erde im 21. Jahrhundert maßgeblich beeinflusst und deren weitere Entwicklung fundamental prägen wird. Bereits heute leben knapp 4 Milliarden Menschen in Städten (alle nicht separat belegten Zahlen sind dem Hauptgutachten „Der Umzug der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ des WBGU von 2016 entnommen). Für 2050 rechnet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) mit weltweit 6,5 Milliarden Menschen in Städten und prognostiziert hohe Urbanisierungsraten insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Tragweite dessen ist kaum zu überschätzen: 70 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen werden schon heute in Städten verursacht und die Auswirkungen des urbanen Ressourcenverbrauchs auf Landnutzungsformen und die biologische Vielfalt schlagen sich längst „planetarisch“ (Brenner, N. (2014): Implosions/Explosions. Towards a study of planetary urbanization, Berlin, Jovis Verlag) nieder. Gleichzeitig stellen eine hohe Luftverschmutzung, die Verschlechterung der Wasserqualität, Probleme der Abfallentsorgung etc. große Gefahren für die globale Stadtbevölkerung dar und bedrohen das Leben der Menschen in Städten teilweise elementar. Insbesondere Menschen in Slums – 2012 waren das weltweit 850 Millionen – sind davon akut betroffen. Urbanisierungsprozesse sind deshalb auch eine zentrale Herausforderung der Entwicklungszusammenarbeit. Industrieländern wie Deutschland, deren Gesellschafts- und Wirtschaftsmodelle soziale, ökonomische, bauliche und ökologische Bedingungen des heutigen „Zeitalters der Urbanisierung“ (London School of Economics (2017), LSE Cities: Urban Age, online: https://lsecities.net/ua/) (und deren Widersprüche) maßgeblich geprägt haben, kommt vor diesem Hintergrund eine große Verantwortung zu. Fest steht, dass die rasante Urbanisierung zukünftig auf planetarische Grenzen stoßen wird: Werden jetzige Bauweisen mit Zement, Stahl, CO2-intensiven Dämmstoffen (graue Energie) etc. beibehalten, so würde alleine das Stadtwachstum in Schwellen- und Entwicklungsländern bis 2050 CO2-Emissionen in Höhe von 350 Gigatonnen verursachen. Das entspricht drei Vierteln des noch verfügbaren globalen CO2-Budgets, wenn die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzt bleiben soll. Gleichzeitig werden heute 80 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung in Städten erzeugt. Planetarische Grenzen müssen deshalb mit der ökonomischen Funktion von Städten vereinbar gemacht werden. Außerdem müssen starke soziökonomische Ungleichheiten in Städten und ökonomische Risiken des Stadtwachstums (Immobilienblasen) bei der Steuerung von Urbanisierungsprozessen berücksichtigt sowie Möglichkeiten der Teilhabe der Zivilgesellschaft an dieser Steuerung geschaffen werden. In Deutschland zeigen sich solche Herausforderungen beispielsweise an einer starken Wohnungsknappheit in Ballungsräumen und dem dortigen rasanten Anstieg von Mieten, während strukturschwache periphere Räume zu veröden drohen. Insgesamt plädiert das Gutachten dafür, Städten als zentralen Plattformen sowie Urbanisierungsprozessen als zentralen Gegenständen einer globalen Nachhaltigkeitspolitik mehr Gewicht zuzumessen, um global beschlossene Ziele der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) einhalten zu können. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, Handlungsempfehlungen des WBGU (vgl. acht explizit genannte Handlungsfelder mit Zielen und Maßnahmen) in konkrete stadtentwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, internationale Kooperationen zu fördern sowie Urbanisierung als Querschnittsthema auf der internationalen politischen Bühne (OECD, G7/G20) fest zu verankern. Es geht nicht um technokratische Antworten auf Herausforderung des globalen Stadtwachstums, sondern darum, einen neuen Gesellschaftsvertrag der Urbanisierung aktiv und inklusiv zu gestalten. Wir fragen die Bundesregierung: Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland 1. Wie leistet die Bundesregierung der Handlungsempfehlung des WBGU Folge, durch eine starke Regionalplanung polyzentrische Stadtstrukturen gezielt für städtische Nachhaltigkeitstransformationen zu entwickeln? a) Wie will die Bundesregierung eine solche polyzentrische und funktional organisierte Siedlungsentwicklung umsetzen, wenn gleichzeitig die Flächenpolitik der Bundesregierung (§ 13b BauGB-Novelle) die Inanspruchnahme unbebauter Flächen eher fördert als diese einschränkt? b) Welche Modellprojekte der nachhaltigen Entwicklung von Mittelstädten in polyzentrischen Stadtregionen unterhält die Bundesregierung? 2. Wie wirkt die Bundesregierung insbesondere angesichts der aktuell sehr großen Wohnungsknappheit in deutschen Ballungsräumen darauf hin, Urbanisierungsprozesse derart zu steuern, dass sozioökonomische und sozialräumliche Ungleichheiten in Städten verringert statt weiter verschärft werden? a) Wie wird dafür gesorgt, dass Wohnungsbauprojekte gemeinwohlorientiert, d. h. am Bedarf der breiten Bevölkerung und besonders auch am Bedarf sozial Schwächerer orientiert, realisiert werden? b) Welche innovativen Projekte der Stärkung von Mittelstädten als attraktive Wohnorte, die zur Entlastung von Ballungsräumen dienen und einer Verödung strukturschwacher peripherer Räume in Deutschland entgegenwirken, unterstützt die Bundesregierung? 3. Welchen Definitionen von städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum folgt die Bundesregierung in Bezug auf ihre Charakteristika und ihre Funktionen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt, und wie stehen diese Raumkategorien in wechselseitigen Beziehungen? a) In welcher Hinsicht trifft die im WBGU-Gutachten konstatierte zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land auf dünn besiedelte Räume und verdichtete Räume in Deutschland zu, beispielsweise im Hinblick auf schrumpfende aber industrialisierte Regionen oder Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen, die sich mit einer Kernstadt zu einer Metropolregion zusammenschließen? b) Wie plant die Bundesregierung, die im WBGU-Gutachten konstatierte zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land in den Leitbildern, Kategorien und Instrumenten der Raumordnung und der Förderpolitik zu berücksichtigen und integrierte Regionalplanungen zu stärken (bitte mit Begründung)? 4. Wie setzt die Bundesregierung den Vorschlag des WBGU um, Pfadabhängigkeiten des modernen Städte- und Infrastrukturbaus zu überwinden (Leapfrogging), anstatt nur inkrementelle Veränderungen herbeizuführen, beispielsweise bei städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und im Mobilitätssektor? a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine nachhaltige Stadtentwicklung durch eine integrierte und sektorenübergreifende Stadt- und Infrastrukturplanung zu fördern, beispielsweise in Bezug auf Smart-City- Programme? b) Was tut die Bundesregierung, um über den Rückbau der autogerechten Stadt hinaus eine integrierte Verkehrs- und Flächennutzungsplanung fest in Stadtentwicklungsprozesse einzubetten? 5. Plant die Bundesregierung, den Vorschlag des WBGU, 50 globale urbane Reallabore innerhalb von 50 Jahren zu schaffen, umzusetzen, und wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür konkret einsetzen? 6. Welche experimentellen Projekte der kollaborativen Governance von Nachhaltigkeitsprojekten in Städten unterstützt die Bundesregierung? Wie werden Erkenntnisse aus solchen Experimenten für Strategien der nachhaltigen Stadtentwicklung genutzt? 7. Plant die Bundesregierung, wie im WBGU-Gutachten vorgeschlagen, „Dekarbonisierungsfahrpläne für alle Städte“ einzuführen, und wenn nicht, warum nicht? a) Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Zeitplan der Dekarbonisierung von Städten ein, bis spätestens 2070 die gesamten CO2- Emissionen in Städten auf null zurückzufahren, und wenn nicht, gibt es andere Zeitpläne? b) Was tut die Bundesregierung, um zur Dekarbonisierung von Städten die Sanierungsrate im Gebäudebereich zu erhöhen? c) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung derart zu reformieren, dass die für die Herstellung von Baumaterial aufgewendete graue Energie berücksichtigt wird, und wenn nicht, warum nicht? d) Welche konkreten Maßnahmen der nachhaltigen und CO2-freien Stadtentwicklung unterstützt die Bundesregierung durch ihre Beteiligung an der Global Alliance for Buildings and Construction? 8. Mit welchen Instrumenten schafft die Bundesregierung Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einer klimafreundlichen Stadtentwicklung, beispielsweise bei der integrierten Energie- und Stromversorgung auf Quartiersebene? 9. Sammelt die Bundesregierung stadtbezogene Daten zu Klimawandelfolgen in Städten sowie zu städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßahmen, und wenn nicht, warum nicht? a) Wenn ja, in welchen Städten werden diese Daten gesammelt? b) Wenn ja, wie werden diese Daten gewinnbringend für eine nachhaltige Stadtentwicklung verwendet? 10. Was tut die Bundesregierung, damit im Hinblick auf Klimawandelanpassungsmaßnahmen eine gemeinwohlorientierte Flächennutzung in Städten gefördert wird? 11. Welche stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung unternimmt die Bundesregierung angesichts der großen Herausforderung, die Gesundheit der Stadtbevölkerung in immer dichter werdenden Städten zu schützen? 12. Erhebt die Bundesregierung sektorenübergreifend Daten zum Thema „Urbane Gesundheit“, und wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, welche Daten sind das, und was wird damit gemacht? 13. Gibt es Initiativen der Bundesregierung, das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema in der Stadtplanung und Stadtentwicklungspolitik zu etablieren, und wenn nicht, warum nicht? Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige Stadtentwicklung auf der Ebene internationaler Verhandlungen 14. Welche konkreten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Modellvorhaben, Kooperationen etc.) für eine nachhaltige, inklusive und sozial gerechte Urbanisierung hat die Bundesregierung auf der Basis des Antrags „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ (Bundestagsdrucksache 18/4425) umgesetzt? 15. Was leistet die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit, damit Beteiligungsmechanismen verbindlich in Planungsverfahren integriert werden, sodass privates Kapitel bei Urbanisierungsprozessen gemeinwohlverträglich eingesetzt wird? 16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einfluss deutscher Städte auf (globale) ländliche Räume, beispielsweise im Hinblick auf lokale und globale Ernährungssicherungssouveränität, Umweltbelastungen durch den städtischen Metabolismus oder Landgrabbing? 17. Inwiefern wird in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema berücksichtigt? 18. Wie nutzt die Bundesregierung den Ressortkreis „Internationale Urbanisierung“, um dafür zu sorgen, dass Handlungsempfehlungen des WBGU- Gutachtens in den zuständigen Bundesbehörden, aber auch über Behördengrenzen hinweg umgesetzt werden? 19. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine „städtische Außenpolitik“ zu fördern, die Städten ein Mitspracherecht an Politikfeldern, die die urbane Transformation berühren, allerdings auf der internationalen politischen Ebene (G7/20, OECD, UN-Habitat) diskutiert werden, sichert? 20. Plant die Bundesregierung, einen oder mehrere der vier vom WBGU genannten Reformvorschläge des UN-Habitat-Programms aufzugreifen? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welchen Vorschlag bzw. welche Vorschläge greift die Bundesregierung auf (bitte mit Begründung)? 21. Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der Mobilitätsoffensive in Städten, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Rektorsicherheit (BMUB) bei der UN-Habitat-III-Konferenz in Quito angekündigt wurde, in Planung (bitte Projekte und Projektstatus auflisten)? a) In welcher Form wird die vom BMZ angekündigte 1 Mrd. Euro für die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA- Mittel usw.)? b) In welcher Form werden die vom BMUB angekündigten 30 Mio. Euro für die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA-Mittel usw.)? c) Welche Verkehrsträger werden durch die Mobilitätsoffensive im Sinne nachhaltiger städtischer Mobilität gefördert bzw. sollen durch die Initiative gefördert werden? d) Welche lokalen und nationalen Unternehmen aus den Partnerländern sind an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte nach Unternehmen und Projektvolumen auflisten)? e) Welche deutschen und internationalen Unternehmen sind an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte Unternehmen und Projektvolumen auflisten)? 22. Wie nutzt die Bundesregierung die G20-Präsidentschaft Deutschlands im Jahr 2017, um Urbanisierung als Querschnittsthema der internationalen Politik zu etablieren? Wie nutzt die Bundesregierung dazu die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen? 23. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um internationale Städtekooperationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung wie den Pakt von Amsterdam oder das C40-Netzwerk zu fördern? Wie beteiligen sich deutsche Städte mit Pilotprojekten am Pakt von Amsterdam (bitte Städte, Schwerpunktthemen, Partnerstädte in EU nennen)? 24. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass stadtentwicklungspolitische Leitlinien der Charta von Leipzig auf der globalen Politikebene berücksichtigt werden sowie um Herausforderungen globaler Umweltveränderung im aktuellen Zeitalter der Urbanisierung ergänzt werden? 25. Was macht die Bundesregierung, um das Thema „Urbane Transformation“ als Kernthema in der nationalen und europäischen Außen-, Umwelt-, Entwicklungs- und Forschungspolitik zu verankern? 26. Was unternimmt die Bundesregierung, um die urbane Transformationsforschung, die vielfältige Fragen der Grundlagenforschung aufwirft, als interdisziplinäres Forschungsfeld zu institutionalisieren? a) Ist eine finanzielle Stärkung dieses Forschungsfeldes vorgesehen? b) Wie nutzt die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehende Forschungsinfrastruktur, um über Erkenntnisse des WBGU-Gutachtens in Deutschland und weltweit vertiefend zu forschen? 27. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass Klimawandelanpassung ein zentrales Querschnittsthema in der Ausbildung von Planerinnen und Planern wird? Berlin, den 7. März 2017 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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