Niedrigste Löhne im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Anna Lührmann, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Niedriglohnsektor wächst. Im Jahr 2004 waren in Deutschland 18,4 Prozent oder rund 3,6 Millionen Vollzeitbeschäftigte zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle tätig. Im Jahr 1996 gehörten mit 15,9 Prozent oder rund 3,35 Millionen Personen noch deutlich weniger Vollzeitbeschäftigte zur Gruppe der Niedriglohnverdiener.
Von Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle betroffen sind insbesondere Branchen, die im Zuge der vergangenen Jahre aus Unternehmen und Behörden ausgegründet wurden, wie z. B. Reinigungsdienste, Immobilienverwaltung, Sicherheits- und Cateringdienste. Niedriglöhne können aber auch bei einfachen Tätigkeiten innerhalb von Behörden auftreten.
Die Mehrheit der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag und die Fraktion der SPD treten für verbindliche Mindestlohnregelungen ein, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, ausgebeutet zu werden und trotz Arbeit arm zu sein. Beide Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus im Bundestag bereits zum Ausdruck gebracht, nicht existenzsichernde Löhne und Lohnwucher nicht tolerieren zu wollen. Diese Absichtserklärungen müssen zuerst und vor allem für die Einrichtungen des Bundes selbst gelten.
In welchem Umfang Aufträge und Tätigkeiten bei Bundeseinrichtungen in den Bereich der Niedriglöhne fallen und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors beitragen, ist nicht bekannt. Der Deutsche Bundestag stellt dazu im Moment im Rahmen der internen Befassung Transparenz für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich her. Die Bundesregierung hat für ihren Zuständigkeitsbereich bisher keine Informationen öffentlich gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch sind die niedrigsten Stundenentgelte sowie die dazugehörigen Wochenarbeitszeiten, die für die Beschäftigten von Bundesministerien und den obersten Bundesbehörden gelten (getrennt nach Ministerien und Behörden, unter Nennung der Berufe)?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind jeweils zu den genannten Stundenlöhnen tätig?
Wie haben sich die untersten Stundenentgelte seit 1995 im Verhältnis zum Median der gezahlten Entgelte in den Ministerien und Behörden entwickelt?
Wie hat sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 1995 verändert, die in den untersten Entgeltgruppen der Ministerien und Behörden tätig sind?
In welchem Umfang (Auftragsvolumen in Euro) beauftragen die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden jährlich externe Unternehmen mit der Erbringung von Dienstleistungen (gruppiert nach Ministerien und Behörden und Art der Dienstleistung wie z. B. Sicherheitsdienst, Catering, Gebäudereinigung etc.)?
Wie hat sich der Umfang der extern erbrachten Dienstleistungen für Bundesministerien und oberste Bundesbehörden seit 1995 entwickelt?
Wie viele Personen waren insgesamt im Jahr 2006 (oder letztes Jahr, für das Zahlen verfügbar sind) als Beschäftigte von Unternehmen, die von Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt wurden, für den Bund tätig?
Wie hoch sind die jeweils gezahlten niedrigsten Stundenentgelte sowie die zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeiten für Beschäftigte von Unternehmen, die von Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt sind (getrennt nach Ministerien und Behörden, unter Nennung der Berufe und – soweit einschlägig – des zugrunde liegenden Tarifvertrags)?
Gibt es Beschäftigte von Unternehmen, die von Bundesministerien und obersten Bundesbehörden mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt sind, die nicht auf Grundlage eines Tarifvertrages entlohnt werden?
Wenn ja, wie hoch sind die niedrigsten Stundenentgelte sowie die zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeiten in diesem Bereich?
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren 2006 (oder letztes Jahr, für das Zahlen verfügbar sind) auf der Grundlage der niedrigsten tariflichen bzw. nicht-tariflichen Stundenentgelte für den Bund tätig?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Höhe der niedrigsten tariflichen bzw. nicht-tariflichen Stundenentgelte im Verhältnis zur Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des Medianlohns) und hinsichtlich der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums in städtischen Gebieten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die tatsächlichen Entgelte der Beschäftigten von den genannten tariflichen bzw. nicht-tariflichen Entgelten auf Grund von Tarif- oder sonstigen Vertragsverletzungen in Form von z. B. unzulässigen Pauschalabgeltungen, nicht bezahlten Überstunden oder unerreichbarer Leistungsvorgaben nach unten abweichen?
Ist die Höhe der gezahlten Entgelte ein Kriterium, auf das die Bundesministerien und die obersten Bundesbehörden bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen routinemäßig achten?
Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Vorgehen hinsichtlich der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums in städtischen Gebieten?
Plant die Bundesregierung in Zukunft das Kriterium der Entgelthöhe in Auftragsentscheidungen einfließen zu lassen?
Welche Instrumente und Möglichkeiten besitzen die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden bei der Auftragsvergabe an Dritte für Dienstleistungen, um die Unterschreitung bestimmter Untergrenzen bei den Stundenentgelten in den beauftragten Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe zu verhindern?
Welche Instrumente und Möglichkeiten (Kontroll-, Sanktions-, Kündigungsrechte) besitzen die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden während der Auftragserbringung, um die ordnungsgemäße Zahlung der tariflichen bzw. vertraglichen Stundenentgelte in den beauftragten Unternehmen zu kontrollieren und sicherzustellen?
In welchem Umfang sind welche dieser Instrumente und Möglichkeiten in der Praxis bisher zum Einsatz gekommen?
Plant die Bundesregierung in naher Zukunft dem Bundestag einen Entwurf für ein Tariftreuegesetz zur Beratung vorzulegen, das die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes nur an solche Unternehmen zulässt, die ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens nach dem einschlägigen Lohn- und Gehaltstarif bezahlen sowie die tarifliche Arbeitszeit anwenden?
Wenn dies nicht der Fall ist, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Tariftreuegesetz, das in verschiedenen Bundesländern bereits seit Jahren erfolgreich zur Anwendung kommt?
Welche alternativen Schritte leitet die Bundesregierung ein, um bei öffentlichen Aufträgen des Bundes tarifgerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen?