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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsch-französischer Vorschlag zur Verteilung von Asylsuchenden

Beteiligung an der Ausarbeitung des Diskussionspapiers zur Verteilung von Asylsuchenden nach Belastungsstufen (Phasenmodell), Verhandlung auf EU-Ebene, Unterrichtung des Bundestages, Positionen der EU-Mitgliedsstaaten, Zeitplan bzgl. weiterer Behandlung und Umsetzung, Festlegung von Schwellenwerten zur Abgrenzung der Belastungsstufen, Einzelfragen zum Konzept der "sicheren Orte" außerhalb der Europäischen Union<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.04.2017

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1176222.03.2017

Deutsch-französischer Vorschlag zur Verteilung von Asylsuchenden

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 26. und 27. Januar 2017 fand ein informeller Rat für Justiz und Inneres in Valletta auf Malta statt. Dort wurde unter anderem ein deutsch-französisches Papier zur Verteilung von Asylsuchenden anhand eines Phasenmodells diskutiert. Der Vorschlag sieht eine Verteilung nach sogenannten Belastungsstufen vor. In einer ersten Phase, also bei geringen Ankunftszahlen von Asylsuchenden ist vorgesehen, das Zuständigkeitssystem nach der Dublin-Verordnung weiter anzuwenden. Ab Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes beim Zugang von Asylsuchenden soll in einer zweiten Phase jeder Mitgliedstaat ein sogenanntes Minimum an Flüchtlingen aufnehmen. Die Eintrittsschwelle dazu soll vorab vereinbart werden. Eingeleitet werden kann die Phase zwei nur durch eine Entscheidung des Rates mit qualifizierter Mehrheit. In einer dritten Phase, bei sehr hohen Zugangszahlen, sollten Schutzsuchende an sichere Orte außerhalb der Europäischen Union (EU) zurückgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung waren an der Erstellung des Phasenmodells beteiligt?

2

Wurde das Phasenmodel zur Verteilung von Asylsuchenden zwischen den Ressorts der Bundesregierung und dem Bundeskanzleramt abgestimmt?

a) Wenn ja, welche Positionen vertraten die einzelnen Ressorts der Bundesregierung, das Bundeskanzleramt und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung zu dem skizzierten Modell?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Wann und in welchem Rahmen wurde das Phasenmodell erstmalig innerhalb der Bundesregierung, zwischen der deutschen und der französischen Regierung und auf EU-Ebene verhandelt und veröffentlicht?

4

Waren an der Erstellung des Phasenmodells auch externe Institutionen bzw. Expertinnen und Experten, auch aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen, beteiligt?

a) Wenn ja, welche nicht (bitte detailliert auflisten)?

b) Und wenn nein, warum?

5

Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Unterrichtungsverpflichtung gegenüber dem Deutschen Bundestag in EU-Angelegenheiten gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) eingehalten und hat den Deutschen Bundestag unter Beachtung des Schriftlichkeitserfordernisses umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend gem. § 2, § 3, und § 4 Absatz 2 Nummer 1 und 2 EUZBBG unterrichtet?

6

Welche Positionen vertreten die anderen EU-Mitgliedstaaten jenseits von Deutschland und Frankreich zu dem vorgestellten Phasenmodell?

a) In welcher Form wurden sie von Deutschland und Frankreich konsultiert?

b) Gab es kritische Gegenpositionen, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten waren dies, mit welchen Positionen?

7

Welcher Zeitplan schwebt der Bundesregierung für eine weitere Behandlung des Phasenmodells und für dessen Umsetzung vor?

8

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Einigung, und ab wann soll nach Einschätzung der Bundesregierung die Phase Drei operationalisierbar sein?

9

Was wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein geeigneter Schwellenwert beim Zugang von Asylsuchenden, um die zweite Phase des Modells einzuleiten?

10

Nach welchen Kriterien und von wem soll bei Erreichen des vorher festgelegten Schwellenwertes entschieden werden, wie viele Schutzsuchende jeweils auf einen Mitgliedstaat entfallen?

11

Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung sichere Orte außerhalb der Europäischen Union, an die Schutzsuchende im Zusammenhang mit Phase Drei zurückgeschickt werden sollen?

12

Welche Kriterien und völkerrechtlichen Standards müssen sichere Orte nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen?

13

Wer und nach welchen Kriterien nimmt die Einschätzung eines „sicheren Ortes“ im Sinne der Phase Drei vor?

14

Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung sichere Orte, wie sie in dem Phasenmodell skizziert werden von dem Konzept sicherer Drittstaaten und von dem Konzept des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, von sog. Auffanglagern oder Aufnahmezentren in nordafrikanischen Staaten?

15

Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung, im Zusammenhang mit Phase Drei des vorgeschlagenen Modells, für in Drittstaaten überstellte Asylsuchende dort Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention, einschließlich des Zugangs zu den Gerichten, und das Recht auf die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, grund- und europarechtliche Standards über eine freie und unabhängige Rechtsberatung und rechtliche Vertretung sowie das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz sichergestellt werden?

16

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie bei der Rückführung von Asylsuchenden in sogenannte sichere Orte, im Zusammenhang mit Phase Drei des vorgeschlagenen Modells, nicht gegen das völkerrechtliche Refoulement-Verbot verstößt?

17

Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit Phase Drei des vorgeschlagenen Modells gewährleistet werden, dass Asylsuchende infolge ihrer Rückführung in einen Drittstaat außerhalb der Europäischen Union nicht allein wegen ihrer Eigenschaft als Schutzsuchende inhaftiert werden würden?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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