Abschiebungen nach Afghanistan
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Afghanistan kommt es täglich zu heftigen Kämpfen und Bombenanschlägen mit zahlreichen zivilen Toten. Teile des Landes werden durch die Taliban kontrolliert. In einem Schreiben des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Walter J. Lindner und der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern Dr. Emily Haber vom 24. Februar 2017 an die Innenminister und Innensenatoren der Länder, wird die Sicherheitslage in Afghanistan als volatil bezeichnet.
Durch die bewaffneten Konflikte im Land verlieren jedes Jahr Tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage. Hunderttausende Afghanen befinden sich bereits auf der Flucht – viele davon als Binnenflüchtlinge oder in den direkten Nachbarländern. Die Bundesregierung will Menschen trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage im Land weiterhin nach Afghanistan abschieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Sicherheitslage in Afghanistan
Fragen31
In welchen Regionen Afghanistans ist zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Kleinen Anfrage die Sicherheitslage, wie in dem Schreiben des Staatssekretärs Walter J. Lindner und der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 24. Februar 2017 an die Innenminister und Innensenatoren der Länder dargelegt, ausreichend kontrollierbar (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Welche Regionen Afghanistans hält die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Kleinen Anfrage für ruhig und stabil?
Wie stellt sich die aktuelle Statistik der United Nation Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) über die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Kleinen Anfrage dar (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Wie und durch wen stellt die Bundesregierung sicher, dass das Gefährdungsrisiko in jedem Einzelfall zum Zeitpunkt des konkreten Abschiebungstermins unter Einbeziehung der Ethnie, der Herkunftsregion, der Konfession, des Familienstandes des jeweiligen afghanischen Staatsangehörigen geprüft wird?
Durchführung der Abschiebungen
Welche deutsche Behörde meldet gemäß der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich vom 2. Oktober 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/09/gemeinsame-erklaerung-migration-deutschland-und-afghanistan.html) der afghanischen Seite wann die konkrete Passagierliste mit welchen Angaben zu den abzuschiebenden afghanischen Staatsangehörigen für den nächsten anstehenden Sammelabschiebungsflug?
Enthält diese Liste an die afghanische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung auch Angaben über Strafmaße oder Straftaten einzelner Ausreisepflichtiger, und wenn nein, warum nicht?
Werden der afghanischen Seite für den konkreten Sammelcharter auch medizinische Diagnosen bzw. benötigte Medikamente oder weiterführende Behandlungsbedürftigkeit in Afghanistan betroffener Ausreisepflichtiger gemeldet, und wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen hat die afghanische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung Ausreisepflichtige, die nach der Gemeinsamen Erklärung vom 2. Oktober 2016 im Rahmen einer Sammelliste von Ausreisepflichtigen drei Wochen vor dem konkreten Flugtermin übermittelt werden, zurückgewiesen (bitte nach den drei bisher stattgefundenen Sammelrückführungen vom 14. Dezember 2016, 23. Januar 2017 und 22. Februar 2017 und der Begründung der Ablehnung auflisten)?
In wie vielen Fällen und mit welcher Begründung hat die afghanische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung Passagiere eines Sammelabschiebungsflugs bei der Ankunft in Kabul zurückgewiesen (bitte nach den bisherigen Sammelabschiebungen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen haben deutsche Gerichte die Abschiebung ausreispflichtiger Afghanen, die für einen der bisherigen Sammelabschiebungen gebucht waren, gestoppt (bitte nach den drei bisherigen Flügen sowie nach Gerichtsinstanzen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele ausreisepflichtige Afghanen wurden jeweils am 14. Dezember 2016, am 23. Januar 2017 und am 22. Februar 2017 nach Kabul abgeschoben?
Aus welchen Herkunftsregionen Afghanistans stammten nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausreisepflichtigen (bitte nach den Herkunftsregionen und den drei bisherigen Abschiebeflügen aufschlüsseln)? Waren darunter auch Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über den Verbleib der Rückgeführten aus den drei bisherigen Abschiebeflügen in Afghanistan, und wenn nein, warum nicht?
Über welche Rückreisepapiere (afghanischer Pass/Personalausweis, EU-Laissez-passer) verfügten die Ausreispflichtigen der drei bisherigen Sammelabschiebungen (bitte nach Rückreisepapieren und Datum sowie teilnehmenden Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten haben die drei bisherigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan jeweils begleitet (bitte nach den jeweiligen Flügen auflisten)?
Welche Schulungsmaßnahmen müssen die einen Sammelabschiebeflug nach Afghanistan gemäß der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich vom 2. Oktober 2016 begleitenden Bundespolizistinnen und Bundespolizisten absolviert haben, damit sie als dafür geeignet gelten?
Was ist die konkrete Aufgabe der begleitenden Ärzte auf den bisherigen drei Sammelabschiebungsflügen?
Nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung immer dieselben Ärzte teil?
Wie lange war die Verweildauer für die begleitenden Bundespolizisten, Ärzte und Dolmetscher in Kabul jeweils bei den drei bisherigen Sammelabschiebungen?
Welche deutschen Verkehrsflughäfen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der afghanischen Seite gemäß der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich vom 2. Oktober 2016 als Abflughäfen gemeldet?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig, Ausreisepflichtige ohne ein Gepäckstück und noch in Arbeitskleidung nach Kabul abzuschieben (www.taz.de/Archiv-Suche/!5383767&s=De+Maiziere/)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Abbruch der Abschiebung durch die Bundespolizei möglich, wenn durch Länderbehörden Ausreisepflichtige ohne Gepäck zum Flughafen gebracht werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch waren die Kosten der bisherigen Abschiebungsflüge nach Afghanistan (bitte nach den einzelnen Abschiebungsflügen aufschlüsseln)?
Welche Mitglieder auf deutscher Seite sind in den Gemeinsamen Ausschuss zum Monitoring der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich vom 2. Oktober 2016 berufen worden?
Wie oft und mit welchem Ergebnis hat der Gemeinsame Ausschuss zum Monitoring bisher getagt?
Unterstützung in Afghanistan
Welche finanzielle Soforthilfe und weitere konkreten Hilfsangebote von wem erhalten die zwangsweise Rückgeführten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ankunft in Kabul? Für welchen Zeitraum sind die der Bundesregierung bekannten Hilfsangebote vorgesehen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung ohne afghanische Ausweispapiere möglich, als zwangsweise Rückgeführter Gelder bzw. Starthilfen aus dem European Reintegration Network (ERIN) über die Internationale Organisation für Migration in Kabul zu erhalten (www.deutschlandfunk.de/abgeschobenaus-deutschland-ohne-perspektive-in-afghanistan.724.de.html?dram:article_id=379911)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den zwangsweise Rückgeführten ohne ausreichende afghanische Ausweispapiere die Hilfen aus dem ERIN-Programm zu ermöglichen?
Wie viele Personen, die im Rahmen der drei bisherigen Sammelabschiebungen nach Kabul zurückgeführt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Nichtregierungsorganisation IPSO wie lange und wodurch betreut?