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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum geplanten Governance-System der Energieunion

Angemessenheit des EU-Verordnungsentwurfs zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele, Sicherstellung ausreichender nationaler Aktivitäten und Stärkung der Kommissionsposition, Vergleichbarkeit der Nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs), Planungs- und Berichtspflichten, Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus der Nord-Stream-Pipeline mit Vorgaben zu Energieeinfuhren und Diversifizierung der Bezugsquellen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.05.2017

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1180723.03.2017

Haltung der Bundesregierung zum geplanten Governance-System der Energieunion

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Manuel Sarrazin, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket „Saubere Energie für alle Europäer – Wachstumspotenzial Europas erschließen“, das sogenannte „Winterpaket“, vorgestellt. Damit möchte sie einen Teil der Ziele der Energieunion umsetzen, insbesondere der vom Europäischen Rat im Oktober 2014 beschlossenen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 zur Reduzierung von EU-internen Treibhausgasen. Neben weiteren Richtlinien und Verordnungen ist in diesem Paket auch eine Verordnung zum Governance-System der Energieunion enthalten. Darin schlägt die Kommission Regeln zu Nationalen Energie- und Klimaplänen (NECPs) und Fortschrittsberichten vor, die für Vergleichbarkeit der Planung und Berichterstattung der Mitgliedstaaten bei den fünf Dimensionen der Energieunion sorgen soll. Damit will die Europäische Kommission die bisherige sektorale Berichterstattung zusammenführen und effizienter machen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Pläne 2023/2024 zu aktualisieren, wodurch Verfehlungen der Zielerreichung vermieden werden soll.

Nach Einschätzung der Fragesteller ist allerdings offensichtlich, dass der Vorschlag für die Governance-Verordnung nicht ausreicht, um selbst die schwachen Energie- und Klimaziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Der vorgeschlagene Bottom-up-Ansatz bietet zwar die Chance einer langfristigen Strategieentwicklung in und mit den Mitgliedstaaten sowie den Vorteil, dass er an den Paris-Überprüfungsmechanismus gekoppelt werden kann. Da jedoch quantitative Ziele fehlen, besteht für die Mitgliedstaaten nur unzureichende Verbindlichkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Verordnungsentwurf zur Governance der Energieunion für angemessen, um zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele entscheidend beizutragen (bitte begründen)?

2

Teilt die Bundesregierung die Kritik der Fragesteller, dass es der Verordnungsentwurf versäumt, mehr Verbindlichkeit für die Mitgliedstaaten bei der Zielerreichung zu erzeugen?

Wenn nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Verordnungsentwurf bisher zu wenig Anreize für die Mitgliedstaaten liefert, selbstständig ambitionierte nationale Energie- und Klimaziele zu setzen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Verträgt sich der geplante Ausbau der Nord-Stream-Pipeline mit den Vorgaben „nationale Ziele für die stärkere Diversifizierung der Energiequellen und für Lieferquellen in Drittländer“ und „nationale Ziele für die Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittländern“ (bitte begründen)?

5

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass dem Verordnungsvorschlag Vorgaben für eine langfristige Energie- und Klimastrategie fehlen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine Vergleichbarkeit der NECPs gewährleistet werden, und wie sollen die gelieferten Zahlen durch die Europäische Kommission verifiziert werden können?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen für einen sogenannten Gap-Filler-Mechanismus?

8

Wie sollen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die nationalen Maßnahmen ausreichen, um das Gesamtziel der Europäischen Union sicherzustellen?

a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle Mitgliedstaaten qualitative und quantitative Ziele vorlegen werden, und wenn nein, warum nicht?

b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ziele der Mitgliedstaaten jeweils auf nationaler Ebene in Gesetze oder Leitlinien festgeschrieben werden, und wenn nein, warum nicht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, fehlendes Engagement anderer Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energie- und Effizienzziele zu kompensieren, und wenn nein, warum nicht?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Europäischen Kommission nicht genügend Instrumente zur Verfügung stehen, um bei Nicht-Mitwirkung von Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Zielumsetzung angemessen reagieren zu können?

a) Wenn ja, wird sie sich für eine Stärkung der Kommissionsposition einsetzen?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Sind die Vorgaben aus Artikel 9 und 28 der Verordnung nach Kenntnis der Bundesregierung hinreichend verbindlich, um eine Verifizierung und Nachbesserung implementierter Maßnahmen zu erwirken (bitte begründen)?

12

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten verbindlich und transparent darstellen müssen, zu welchen Treibhausgasminderungen ihre jeweiligen Maßnahmen führen? Wenn nein, warum nicht?

13

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass es in vielen EU-Mitgliedstaaten zwischen den Jahren 2020 und 2025 zum Erliegen des Ausbaus erneuerbarer Energien kommen könnte, da bisher keinerlei Verpflichtungen zu weiteren nationalen Maßnahmen nach dem Jahr 2020 im Verordnungsentwurf enthalten sind?

14

Erachtet die Bundesregierung die Planungs- und Berichtspflichten als hinreichend und im Einklang mit den Vorgaben und Berichtszyklen des Pariser Klimaabkommens (bitte begründen)?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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