Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission über den europäischen Strommarkt
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket „Saubere Energie für alle Europäer – Wachstumspotenzial Europas erschließen“, das sogenannte „Winterpaket“, vorgestellt. Damit möchte sie einen Teil der Ziele der Energieunion umsetzen, insbesondere die vom Europäischen Rat im Oktober 2014 beschlossenen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 zur Reduzierung von EU-internen Treibhausgasen. Teil des Pakets sind auch eine Richtlinie und eine Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt.
Mit diesen Vorschlägen möchte die Europäische Kommission den ordnungsrechtlichen Rahmen für den Elektrizitätsmarkt neu ausrichten und europaweit harmonisieren.
Den Vorschlägen der Europäischen Kommission ist u. a. ein Abschlussbericht zu ihrer Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen vorangegangen. Die Europäische Kommission stellt fest, dass „die Mitgliedstaaten sorgfältiger prüfen müssen, ob derartige Mechanismen tatsächlich erforderlich sind“ und erläutert ferner, wie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden könne, während gleichzeitig Verzerrungen des Wettbewerbs möglichst vermieden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Rechtsakte zum europäischen Strommarktdesign erneuerbare Erzeugungskapazitäten vor zunehmender marktbasierter Abregelungen bei Netzengpässen schützen?
Wenn nein, warum nicht?
Bewertet die Bundesregierung die drohende Verschlechterung bei der Abregelung erneuerbarer Erzeugungskapazitäten als Einschränkung des Einspeisevorrangs?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie erklärt sich dann ihre Haltung, dass der Einspeisevorrang für erneuerbar erzeugten Strom im Grundsatz erhalten bleibt?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass erneuerbare Energien im Falle von Netzengpässen nicht diskriminierend abgeregelt werden?
Womit begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass die vorgeschlagenen Kapazitätsmechanismen und Emission Performance Standards konsistent mit der europäischen Dekarbonisierungsstrategie seien (Antwortschreiben von PStS’in Iris Gleicke vom 13. März 2017 an die Abgeordnete Annalena Baerbock im Nachgang des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 15. Februar 2017)?
a) Wieso bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort lediglich auf neue Kraftwerkskapazitäten?
b) Spricht sich die Bundesregierung gegen entsprechende Emissionsstandards für Bestandsanlagen aus?
Wenn ja, warum?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen für sogenannte Network Codes, Regionale Operationszentren und der ACER-Weiterentwicklung vor dem Hintergrund, dass „sie unterstützt, dass Versorgungssicherheit nicht mehr rein national, sondern regional betrachtet“ (ebd.) werden soll?
Wie lang sollte die Frist für europäische Kapazitätsmechanismen sein, und ab wann wäre der Energiebinnenmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung „fit“ genug, um auf klimaschädliche Kapazitätsmechanismen vollends zu verzichten?
Für welche konkreten Bereiche schlussfolgert die Bundesregierung, dass durch die Kommissionsvorschläge Fragen mit politischer Substanz aus den demokratischen Entscheidungsprozessen heraus verlagert und in technische Prozesse oder zu europäischen Institutionen verschoben werden?
Was konkret sind die Befürchtungen der Bundesregierung?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass künftig nur ein europäischer Versorgungssicherheitsbericht vom Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) die alleinige Grundlage für die Einführung nationaler Kapazitätsmechanismen sein soll?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen zum Themenkomplex Netzentgelte für die deutsche Energiewende?
Hält die Bundesregierung die Vorschläge zum Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und zum garantierten Marktzugang für angemessen, um die Energieziele für 2030 in der EU zu verwirklichen (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen für die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es auf europäischer Ebene ein „Common Rule Book“ für nationale Fördermechanismen von erneuerbaren Energien geben wird?
Wenn nein, warum nicht?
Durch welche Vorschläge sieht die Bundesregierung die Rolle der Verbraucher gestärkt, und hat die Bundesregierung hier weitergehende Vorschläge für die europäische Ebene?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass es Stromversorgern untersagt werden soll, Kunden den Abschluss von Verträgen mit Aggregatoren zu verbieten, und dass Regulierungsbehörden dazu verpflichtet werden sollen, ihre Berechnungsmethoden für Netzentgelte transparent zu machen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Mitgliedstaaten künftig das Recht für Verbraucher durchsetzen sollen, dynamische Stromtarife abzuschließen (Antwort bitte begründen)?