Fahrraddiebstahl
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Anzahl an Fahrraddiebstählen ist seit Jahren auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 335 174 Fahrräder als gestohlen gemeldet (vgl. Bundeskriminalamt – BKA – Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, www.bka.de/Shared Docs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2015/pks2015 FlyerDeutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Das heißt es gibt durchschnittlich alle 90 Sekunden einen gemeldeten Fahrraddiebstahl und insgesamt 16 Mal mehr gestohlene Fahrräder als Autos. Besonders in den Großstädten ist Fahrraddiebstahl ein zunehmendes Problem.
Die Aufklärungsquote von angezeigten Fahrraddiebstählen ist über den Zeitraum der letzten zehn Jahre niedrig geblieben; bei bundesweit ca. 9 Prozent (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik der letzten Jahre). Ein Grund hierfür ist die mangelhafte Kooperation der polizeilichen Behörden innerhalb des Schengenraums bei der Aufklärung von Fahrraddiebstählen, z. B. im Austausch von Informationen wie Rahmennummern. Im Vergleich zu Fahrraddiebstählen ist die Aufklärungsquote bei Autodiebstählen mit ca. 27 Prozent (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2015) dreimal so hoch und für den gesamten Schengenraum aufgrund verstärkter Kooperation der Behörden bei der Verfolgung von Pkw-Diebstählen sogar ansteigend.
Statistisch erfasst werden nur angezeigte Fahrraddiebstähle. Es muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da viele Fahrraddiebstähle nicht angezeigt werden. Gründe dafür sind etwa die geringe Aufklärungsquote, nicht abgeschlossene Fahrradversicherungen und die zum Teil verbreitete Bewertung von Fahrraddiebstahl als Bagatelldelikt. Im Gegensatz zum Fahrraddiebstahl ist die Dunkelziffer beim Autodiebstahl niedriger, da die Aufklärungsquote höher ist, ein Auto einen höheren monetären Wert hat und die meisten Autos gegen Diebstahl versichert sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Anzahl an Fahrraddiebstählen in Deutschland und die geringe Aufklärungsquote?
Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den großen Unterschied zwischen der Aufklärungsquote von Fahrrad- und Autodiebstählen in Deutschland?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung oder plant sie zu unternehmen, um die nationale Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen zu erhöhen?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Polizei und Justiz in ihrer Arbeit zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Fahrraddiebstählen zu unterstützen?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Kooperation bei der Aufklärung von Fahrraddiebstählen im Schengenraum zu vergrößern und somit die Aufklärungsquote – ähnlich wie beim Autodiebstahl – zu erhöhen?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Kooperation der Polizeibehörden und den Austausch von Daten, inklusive Rahmennummern, im Schengenraum zu verstärken?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hat sie bereits ergriffen?
Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um Fahrraddiebstahl künftig wirkungsvoller zu verhindern, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die hohe Anzahl an Fahrraddiebstählen zu senken?
Unterstützt die Bundesregierung Modellprojekte, die den Fahrraddiebstahl eindämmen sollen (z. B. bezüglich innovativer Abstellanlagen)?
Wenn ja, welche Modellprojekte unterstützt die Bundesregierung, und wie hoch ist die finanzielle Förderung der Projekte?
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung Fahrraddiebstahl-Versicherungen bei der Bekämpfung von Fahrraddiebstahl, und wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung der Abschluss von Fahrraddiebstahl-Versicherungen begünstigt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung eingravierte Rahmennummern an Fahrrädern, und wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass nur noch Fahrräder mit schwer entfernbaren, in den Rahmen eingravierten Nummern auf den Markt kommen dürfen, um die Anzahl von Fahrraddiebstählen zu verringern und Fahrraddiebstähle besser aufklären zu können?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Effekt von häufigem Fahrraddiebstahl bei gleichzeitig niedriger Aufklärungsquote auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und ihr Vertrauen in den Rechtsstaat?