Haltung von Wildtieren im Zirkus
der Abgeordneten Nicole Maisch, Steffi Lemke, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor rund einem Jahr – am 18. März 2016 – hat der Bundesrat zum dritten Mal eine Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus gefasst (Bundesratsdrucksache 78/16). Das Verbot soll insbesondere Affen (nichtmenschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde betreffen. Bis heute kam die Bundesregierung dieser Aufforderung nicht nach. Selbst eine Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung steht noch immer aus.
Dabei wurde bereits 2012 in der Begründung zur dritten Änderung des Tierschutzgesetzes (Bundesratsdrucksache 300/12) von der damaligen Bundesregierung ausgeführt: „Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass für einige der genannten Tierarten ein Verbot oder eine Beschränkung des Zurschaustellens an wechselnden Orten aus Gründen des Tierschutzes erforderlich sein könnte. Fortgesetzte Verstöße gegen die Haltungsvorschriften für manche Tierarten sowie die Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betreffenden Tiere in vielen Zirkusbetrieben weisen darauf hin, dass die Bestimmungen für deren tierschutzgerechte Haltung unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden Orten nicht realisierbar sind.“
Hier wurde richtig erkannt, dass eine tier- und artgerechte Haltung unter den Bedingungen eines mobilen Unternehmens grundsätzlich problematisch und bei vielen Tierarten unmöglich ist. Denn die meisten Tiere, die in Zirkussen, Varietés, Tierschauen oder ähnlichen mobilen Einrichtungen gehalten werden, verbringen einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen. Diese bieten den Tieren meist nur stark eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland lehnt die Haltung von Wildtieren im Zirkus ab. Über Parteigrenzen hinweg haben sich die Bundesländer im Bundesrat erneut gemeinsam für ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus ausgesprochen. Und auch Fachorganisationen wie die Bundestierärztekammer e. V. fordern dies seit Jahren. Auch andere EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Österreich oder Griechenland haben längst reagiert und die Wildtierhaltung in Zirkussen verboten.
Die Bundesregierung ignoriert das und bleibt untätig. Dabei ist sie laut Tierschutzgesetz dazu ermächtigt, durch Verordnung das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Warum liegt noch immer keine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 78/16) von März 2016 vor?
Welches sind die innerhalb der Bundesregierung strittigen Punkte bezüglich der Bewertung des Bundesratsbeschlusses?
Wann ist mit der Vorlage der Gegenäußerung zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die mit detaillierten Beispielen und Gerichtsurteilen unterlegte Aussage des Bundesratsbeschlusses, wonach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass die im Beschluss genannten Tierarten bei einer Haltung in Zirkusunternehmen erheblich leiden?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wenn nein, mit welchen wissenschaftlichen Belegen begründet sie dies?
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Bundesrates, dass mit den in der Entschließung genannten Beispielen eine Beweisgrundlage dafür geliefert wird, dass bestimmte Wildtiere in reisenden Zirkussen grundsätzlich nicht artgerecht gehalten werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesratsbeschlusses, der Vollzug durch die Länder könne „grundsätzlich keine Abhilfe schaffen, da die Probleme systemimmanent mit den Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbunden sind“?
a) Wird die Bundesregierung, wie vom Bundesrat gefordert, eine Rechtsverordnung zum Verbot bzw. zur Beschränkung der Haltung wildlebender Tierarten in fahrenden Zirkussen vorlegen?
Wenn ja, wann?
b) Falls kein genaues Datum genannt werden kann, warum nicht, und wie lauten die nächsten Planungs- und Beratungsschritte der Bundesregierung, bzw. welche Überlegungen wurden bereits angestellt?
Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Bundesratsbeschlusses, wonach die einschlägigen Zirkusleitlinien nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen?
Teilt sie überdies die Feststellung des Bundesrates, wonach die Zirkusleitlinien von der wissenschaftlich nicht belegten und inzwischen überkommenen Hypothese ausgehen, dass Wildtiere die Reduktion ihres Lebensraumes auf ein Minimum und das Nichterfüllen ganzer Verhaltenskreise dadurch kompensieren könnten, dass sie nicht selbstbestimmte Dressurleistungen in der Manege zeigen?
Wenn nein, womit begründet sie ihre abweichende Haltung?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für den Regelbedarf in diesem Bereich?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der sogenannten Zirkusleitlinien?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Überzeugung, dass ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen nicht einem Berufsverbot für Tierlehrerinnen und Tierlehrer gleichkomme (siehe Stellungnahme der Bundesregierung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes am 23. Mai 2012, wonach „Verbote oder die Einschränkung der Haltung bestimmter Arten wildlebender Tiere im Zirkus keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit“ darstellen (siehe Bundesratsdrucksache 300/12)?
Auf welche konkreten Maßnahmen und Initiativen wird in der folgenden Aussage Bezug genommen: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, die darauf gerichtet sind, den Schutz der Tiere in Zirkusbetrieben zu verbessern. Gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Bundesländern möchte Bundesminister Schmidt erreichen, dass sich die Situation der Tiere, auch in den Zirkusbetrieben, weiter verbessert“ (siehe www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/aktuell/bruellen/petitions-uebergabe/)?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Tiere in Zirkusbetrieben plant die Bundesregierung noch vor Ablauf der Legislaturperiode?
Wie viele mobile Zirkusbetriebe, Tierschauen, Varietés oder ähnliche Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland als Gewerbe angemeldet (Anzahl und prozentualer Anteil)?
Wie viele der in Deutschland als Gewerbe gemeldeten Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zirkusregister erfasst?
Wie viele Tiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Register erfasst (bitte nach Arten und Anzahl der Tiere auflisten)?
Wie viele der im Register erfassten Zirkusunternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein festes Winterquartier?
Wie viele Beanstandungen bei der Tierhaltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zirkussen zwischen 2013 und 2017 durch Amtstierärzte festgestellt (bitte nach Jahren, Tierarten, Art der Verstöße sowie Bußgeldern oder Verurteilungen auflisten)?
a) Zu welchen konkreten, belegbaren Verbesserungen der Tierschutzsituation von Tieren in Zirkussen hat das Register nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren geführt?
b) Falls der Bundesregierung keine konkreten Informationen und Belege vorliegen, inwiefern und wann plant sie, diese Kenntnislücke zu schließen?
Wie viele Veterinärämter nutzen nach Erkenntnis der Bundesregierung das Register regelmäßig (monatlich)?
Welche Konsequenzen hat es für einen Amtstierarzt bzw. für eine Veterinärbehörde, wenn das Register nicht ordnungsgemäß angewendet wird und beispielsweise Beanstandungen nicht eingetragen werden?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Zirkusregisterverordnung, um die Effektivität des Zirkusregisters zu erhöhen und eine ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen, indem verpflichtende Einträge durch die Behörden festgelegt werden?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?