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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen in Tschernobyl und in der ukrainischen Atompolitik

Maßnahmen zur Überführung in ein ökologisch sicheres Gebiet, aktuelle Stabilisierungs- und Baumaßnahmen, deutsche finanzielle Beteiligung, Zustand des Sarkophags und Planungen zum Rückbau, Fertigstellung der neuen Schutzhülle und Probleme bei der Errichtung, Lagerung der abgebrannten Brennelemente und diesbzgl. Planungen, Zeitplan und Konzeptentwicklung zur Entsorgung der kontaminierten Materialien, Endlagersuche, Gespräche betr. Arbeiten und Finanzierung sowie zur Sicherheitslage an den ukrainischen Atomanlagen, Modernisierung und Laufzeitverlängerungen ukrainischer AKWs und etwaige Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kostenträger<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

10.05.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1188406.04.2017

Aktuelle Entwicklungen in Tschernobyl und in der ukrainischen Atompolitik

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 jährt sich bereits zum 31. Mal die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl. In diesem Jahr soll auch die neue Schutzhülle, das „New Safe Confinement“ (NSC), in Betrieb genommen und die Welt 100 weitere Jahre vor der Strahlung aus der Atomruine geschützt werden. Die Katastrophe ist dann noch lange nicht bewältigt. Im Gegenteil: Die großen Aufgaben, die Entfernung der instabilen Teile des alten Sarkophags, die Entnahme aller hochradioaktiven Materialien und dann der letztliche Rückbau stehen erst noch bevor. Die Finanzierung der Arbeiten in Tschernobyl wird im Rahmen des Chernobyl Shelter Fund (CSF) auch über deutsche Steuergelder geregelt. Tschernobyl wird auch für kommende Generationen eine große Herausforderung darstellen. Seine Sicherung wird erhebliche Finanzmittel in Anspruch nehmen und von dem weiterhin strahlenden Reaktor wird eine anhaltende Umweltgefährdung ausgehen. Nach über 30 Jahren liegen noch viele unbekannte Probleme und Herausforderungen vor der Ukraine und der internationalen Gemeinschaft.

Bei dieser Anfrage soll auch das spezifische Wissen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH erfragt werden, die bis heute im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in verschiedenen Projekten in Tschernobyl aktiv ist. Daher sollen insbesondere auch die Erkenntnisse, die der Bundesregierung als Hauptauftraggeberin der GRS vorliegen, mit in die Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Arbeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur Überführung des Unfallstandorts Tschernobyl in ein ökologisch sicheres Gebiet durchgeführt, und wie weit sind die Maßnahmen jeweils fortgeschritten (bitte mit genauer Angabe, um welche einzelnen Maßnahmen es sich handelt und durch wen sie bis wann realisiert werden sollen)?

2

Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit spezielle Stabilisierungsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt werden?

3

An der Finanzierung welcher baulichen Maßnahmen ist die Bundesregierung über den Chernobyl Shelter Fund beteiligt?

4

Welche Finanzierungsmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme des NSC über die internationalen Geldgeber fortgeführt oder neu übernommen?

5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand des Sarkophags (insbesondere der Zustand der einsturzgefährdeten Bauteile)?

6

Wie viel sog. nicht organisierte kontaminierte Wässer dringen nach Kenntnis der Bundesregierung in das Reaktorgebäude 4 ein, und welche Probleme ergeben sich dadurch?

7

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeiten am NSC vorangeschritten, und welche konkreten Arbeitsschritte müssen noch bis zum geplanten Fertigstellungstermin Ende 2017 vollzogen werden (bitte erläutern)?

8

Welche baulichen und finanziellen Probleme gab und gibt es bei der Errichtung des NSC?

9

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne für den Rückbau des alten Sarkophags vorangeschritten?

10

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die abgebrannten Brennelemente in Tschernobyl gelagert?

11

Welche Probleme und Herausforderungen gab oder gibt es dabei aus Sicht der Bundesregierung?

12

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung und der Bau des Langzeitzwischenlagers für abgebrannte Brennelemente Interim Spent Fuel Storage Facility (ISF-2) fortgeschritten?

13

Wann wird ISF-2 nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Betrieb genommen, und welche Jahreskapazität hat die Konditionierungseinrichtung des ISF-2, bzw. wie lange muss sie in Betrieb sein, damit alle Brennelemente für die Langzeitzwischenlagerung konditioniert sind?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, das Lager Buryakovka für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu erweitern (bitte erläutern)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Probebetrieb des Endlagerbereiches für schwach- und mittelaktive Abfälle im Komplex „Vektor“?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ukrainische Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll?

17

Welche konkreten Maßnahmen sollen im Rahmen des EU-finanzierten INSC-Projektes (INSC = Instrument for Nuclear Safety Cooperation) getätigt werden?

18

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ukraine bei der Konzeptionierung zur Entnahme der kontaminierten Materialien (bitte erläutern)?

19

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile einen Zeitplan, wann mit einer Entnahme der kontaminierten Materialien in Tschernobyl zu rechnen ist?

20

Inwiefern hat sich die Bundesregierung im Rahmen der G7 und gegenüber anderen Gebern dafür eingesetzt, dass die Ukraine bei der Beseitigung der in Block 4 enthaltenen radioaktiven Abfälle unterstützt wird?

21

Sofern entsprechende Gespräche stattgefunden haben, welche Ergebnisse gibt es?

22

Für wann und mit welchem Inhalt sind im ersten sowie zweiten Quartal 2017 Besprechungen mit den G7-Partnern, der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zu den Arbeiten/der Finanzierung in Tschernobyl geplant (bitte Daten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Tagesordnung nennen)?

23

Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der letzten Zeit zur Sicherheitslage an den ukrainischen Atomanlagen geführt, und falls sie welche geführt hat, mit welchem Ergebnis?

24

Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Ukraine bis dato zur Instandhaltung ihrer Atomanlagen bewilligt und durch wen (bitte detaillierte Auflistung)?

25

Welche Modernisierungsarbeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den weiteren ukrainischen Atomanlagen durchgeführt?

26

Welchen Unterschied gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem ukrainischen Modernisierungsprogramm im Zeitraum von 2012 bis 2017 und dem Programm zur Erhöhung der Sicherheit (CCSUP), für dessen Umsetzung der Zeitraum von 2011 bis 2020 vorgesehen ist (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 32 und 33 auf Bundestagsdrucksache 18/7937)?

27

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verlängerungen beim Modernisierungsprogramm in die 2020er Jahre, und wenn ja, wurden diese von den Geldgebern genehmigt (vgl. CCE Bankwatch „Ukraine snubs safety concerns and European donors, extends lifetime of fourth Soviet-era nuclear reactor“; online unter http://bankwatch.org/news-media/for-journalists/press-releases/ukraine-snubs-safety-concerns-and-european-donors-extends-)?

28

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Kosten für die Modernisierung und Erhöhung der Sicherheit an den ukrainischen Standorten durch die internationalen Geldgeber getragen? Wenn nein, wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die restlichen Kosten getragen?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Laufzeitverlängerungen an den ukrainischen Standorten?

30

Welche Risiken sieht die Bundesregierung im Langzeitbetrieb der ukrainischen Atomkraftwerke?

31

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Analyse, dass die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass ein mit Three Mile Island vergleichbarer Reaktorunfall in der Ukraine passieren wird (80 Prozent Wahrscheinlichkeit eines Unfalls am Standort Rivne oder Südukraine. Vgl. Wheatley et al., „Reassessing the safety of nuclear power”; online abrufbar unter https://de.scribd.com/document/327040893/Reassessing-the-safety-of-nuclear-power#)?

32

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Umsetzung des Espoo-Beschlusses (EIA/IC/CI/4) bezüglich einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die im Fall des AKW Rivne erteilte Laufzeitverlängerung?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu weiteren Überprüfungen durch das Espoo Implementation Committee bezüglich einer UVP bei Laufzeitverlängerungen?

34

Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Russland und weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion zur Sicherheit von aus sowjetischer Zeit stammenden Atomanlagen geführt, und falls sie solche führte, mit welchem Ergebnis?

35

Welche Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Instandhaltung, Modernisierung und Erhöhung der Sicherheit von aus sowjetischer Zeit stammenden Atomanlagen in Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion von internationalen Gebern übernommen?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Laufzeiten und deren mögliche Verlängerung von aus sowjetischer Zeit stammenden Atomanlagen in Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, und welche Risiken sieht sie im Langzeitbetrieb dieser Anlagen?

37

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Espoo-Konvention bei Planung und Bau des ersten belarussischen Atomkraftwerks in Astrawjetz, und in welcher Weise ist die belarussische Regierung hierbei auf Bedenken von Nachbarstaaten eingegangen?

Berlin, den 5. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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