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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wertebildung im Integrationsprozess

Inhalte der Wertebildung, Methodik, Wertevermittlung durch Migranten und Flüchtlinge, erweiterte Orientierungskurse, Demokratiebildung bei Kindern und Jugendlichen, Förderung der politischen Bildungsarbeit, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Förderung muslimischer Organisationen im Rahmen der Flüchtlingshilfe, Programm &quot;Integration durch Sport&quot;, sonstige Förderprogramme zur Wertebildung im Sport, in der kulturellen Bildung sowie in den Medien<br /> (insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.05.2017

Antwortdauer

49 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1189729.03.2017

Wertebildung im Integrationsprozess

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Cem Özdemir, Monika Lazar, Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland hat in den letzten Jahren über eine Million Flüchtlinge aufgenommen: eine enorme Herausforderung und eine große Kraftanstrengung für unser Land. Heute können wir sagen: In vielen Fällen haben Schutzsuchende Deutsch gelernt, eine Wohnung bzw. Arbeit oder einen Arbeitsplatz gefunden. Darauf können und sollten wir stolz sein.

Dennoch bleibt noch viel zu tun, um die politischen Rahmenbedingungen zur Integration geflüchteter Menschen richtig zu setzen. Ein Aspekt, der dabei viele Menschen beschäftigt, betrifft die Frage, wie es gelingen kann, eine Verständigung herbeizuführen über die zentralen Werte unserer Gesellschaft.

Über die Bedeutung der Wertebildung im Integrationsprozess gibt es keinen Dissens. Unklar sind jedoch folgende Fragen: Was sind die zentralen Inhalte eines solchen Wertebildungsprozesses? An welchen Orten findet dieser Prozess statt? Welche Rolle kommt Migrantinnen und Migranten bzw. Geflüchteten hierbei zu? Und schließlich: Wie kann und sollte ein solcher Prozess ausgestaltet sein?

Für die Fragesteller gibt es für die in diesem Prozess relevanten Inhalte genau eine Quelle: das Grundgesetz. Darin sind Demokratie und Freiheit, die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, von Gleichberechtigung und Vielfalt als zentrale Werte aufgeführt. Unsere Gesellschaft baut darauf auf. Sie lässt keinen Raum für autoritäre Bestrebungen, den Angriff auf die Rechte von Minderheiten und das Infragestellen der säkularen Ordnung.

Nach Ansicht der Fragesteller verengt die Bundesregierung die Frage der Wertebildung im Integrationsprozess auf die Orientierungskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang dieses Teils des Integrationskurssystems wurde im vergangenen Jahr von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt. So richtig dieser Schritt auch ist – man darf im Hinblick auf die Wirkung der Orientierungskurse keine unrealistischen Erwartungen wecken.

Wertebildung erfolgt nicht allein im Rahmen der Integrationskurse, sondern im alltäglichen Miteinander und findet auf verschiedensten Ebenen statt:

  • in Kita, Schule und Ausbildung,
  • in der Jugend- und politischen Bildungsarbeit,
  • in den Sportvereinen,
  • in den Kirchen- und Moscheegemeinden, und
  • an vielen anderen Orten.

Aus Sicht der Fragesteller leisten viele Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten oftmals selbst einen unerlässlichen Beitrag zur Vermittlung der Werte einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft, sei es in etablierten Organisationen oder neuen Initiativen, in den sozialen Netzwerken, in den Medien und auf Blogs oder durch den individuellen Einsatz im Alltag. Dieses Engagement hat das Potenzial, Menschen, die neu in Deutschland ankommen, auf eine Weise zu erreichen, die der organisationsgebundenen Zivilgesellschaft oder gar dem Staat nicht – oder nur kaum – möglich ist. Selbstorganisierte Initiativen von Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlingen sollten daher bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Integrationspolitik von Beginn an stärker in den Fokus genommen werden.

In einer offenen Gesellschaft kann Wertebildung aus Sicht der fragestellenden Fraktion nie statisch sein. Sie darf nicht hermetisch, sondern muss dynamisch angelegt sein. Neue Perspektiven und Widersprüche müssen in einem offenen und transparenten Dialogprozess bearbeitet werden. Etwas Gemeinsames kann nur entstehen, wenn wir die Geschichten und Perspektiven aller Menschen, die in Deutschland leben, wahr- und ernstnehmen – also auch die Geschichten und die Lebenserfahrungen derjenigen, die zu uns einwandern. Diese Perspektiven sollten in einem multiperspektivischen Prozess aktiv aufgegriffen werden.

Wertebildung in einer Einwanderungsgesellschaft kommt nicht von selbst. Der Wert der Grundrechte muss immer neu verstanden und eingeübt – und wo nötig auch neu erkämpft und erstritten werden. Dazu gehört die gegenseitige Bereitschaft zur selbstkritischen Reflexion. Dazu gehört auch, Ideologien der Ungleichwertigkeit (wie z. B. Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit) zu erkennen und ihnen entgegenzutreten. Unerlässlich ist es, kritische Positionen durch die Eröffnung neuer Blickwinkel herauszufordern und zugleich offen für neue gedankliche Zugangswege zu bleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen75

1

Welche Werte möchte die Bundesregierung im Integrationsprozess vermitteln?

Sind Aspekte wie „gewachsenes Brauchtum“ bzw. „Sitten und Traditionen“ sachlich sinnvolle und hinreichend präzise Kategorien für die Wertebildung im Integrationsprozess (vgl. Präambel zum Bayerischen Integrationsgesetz, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19. Dezember 2016, S. 335)?

Wenn ja, welches „Brauchtum“, welche „Sitten“ und welche „Traditionen“ sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit welcher inhaltlichen Zielrichtung im Integrationsprozess vermittelt werden?

2

Gehören folgende Aspekte nach Auffassung der Bundesregierung zu der Wertebildung im Integrationsprozess:

– die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen bzw. aller Menschen, unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Lebensweise;

– die Freiheit, gewaltfrei in einer Familie aufwachsen zu dürfen;

– die Freiheit, Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partner frei und ohne Zwang auswählen zu dürfen oder auf Ehe und Lebenspartnerschaft zu verzichten;

– die Freiheit, in selbstbestimmten Partnerschafts- oder Familienstrukturen zu leben;

– das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität bzw. der sexuellen Orientierung?

2

a) Wenn ja, in wie vielen Stunden können bzw. sollen diese Themen im Orientierungskurs behandelt werden?

In welcher Form bzw. durch Bundesmittel in welcher Höhe wurden bzw. werden in den Jahren von 2015 bis 2017 die Lehrkräfte im Hinblick auf die Erörterung dieser Themen im Orientierungskurs sensibilisiert?

2

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Inwiefern gehört aus Sicht der Bundesregierung die Vermittlung eines rechtsstaatlichen Verfassungsverständnisses, das auch Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlinge dazu ermutigen und befähigen will, sich gegen etwaige ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe des Staates gerichtlich zur Wehr zu setzen, zu der Wertebildung im Integrationsprozess auch?

4

Inwiefern gehört aus Sicht der Bundesregierung die Vermittlung eines Verständnisses, dass für das Aufenthaltsrecht von Nichtdeutschen ein gesetzlicher Aufenthaltstitel maßgeblich ist und nicht rechtsfremde Kategorien wie ein angeblicher „Gaststatus“ (§ 1 des Bayerischen Integrationsgesetzes) oder ein „Gastrecht“ (vgl. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, zit. nach SZ, 11. Januar 2016; s. auch TSP, 15. Januar 2017), zu der Wertebildung im Integrationsprozess?

5

Inwiefern gehört, aus Sicht der Bundesregierung die Vermittlung von Wissen darüber, dass es in Deutschland rassistisch, antiziganistisch, antisemitisch, antimuslimisch, sexistisch, homophob und anderweitig gruppenbezogen menschenfeindlich motivierte Diskriminierung und Gewalt gibt und wie man sich gegen solche Diskriminierung und Gewalt zur Wehr setzen kann, zu der Wertebildung im Integrationsprozess?

Inwiefern fördern die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis andere Stellen die Vermittlung dieses Wissens und der Instrumente, die den Betroffenen zum Schutze zur Verfügung stehen?

6

Inwiefern vertritt die Bundesregierung in Hinblick auf die Wertebildung im Integrationsprozess den Ansatz der Multiperspektivität, d. h. der Einbeziehung der Geschichten, Lebens- und historischen Erfahrungen von Flüchtlingen und Einwanderern?

Wie schlägt sich dies in der Förderpraxis der Bundesregierung nieder?

7

Welche Initiativen, Projekte und Organisationen, innerhalb derer Flüchtlinge eigeninitiativ (z. B. mithilfe des sog. Peer-to-Peer-Ansatzes) einen Beitrag zur Wertebildung leisten, sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

a) Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Länder, um die Wertebildung durch Flüchtlinge für Flüchtlinge im Rahmen eigener Initiativen, Projekte und Organisationen zu unterstützen?

7

b) Welche Mittel stellen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Länder für die Förderung solcher Ansätze in welcher Höhe und unter welchem Haushaltstitel bereit?

7

c) Welche anderweitige Unterstützung (Fortbildungsangebote, Sachmittel, Ermöglichung der bundes- und europaweiten Vernetzung usw.) bieten die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Länder solchen Initiativen, Projekten und Organisationen?

7

d) Inwiefern wird gewährleistet, dass die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften (z. B. Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht) dem Engagement und der Vernetzung dieser Personen nicht entgegenstehen?

8

Wann wird das neue Curriculum für den erweiterten Orientierungskurs endgültig beschlossen, und ab wann werden sich die Orientierungskurse daran ausrichten können?

9

Wie sollen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/10622) zutage getretenen offenen Fragen in Hinblick auf einzelne inhaltliche Aspekte der erweiterten Orientierungskurse gelöst werden (insbesondere bei den Lernthemen „Interreligiöse Beziehungen“ und „Interkulturelles Zusammenleben“ und der Behandlung der Themen „Judentum“, „jüdisches Leben in Deutschland“ sowie „der Staat und das Existenzrecht Israels“ – Antworten zu den Fragen 4, 6 und 7)?

10

Plant die Bundesregierung den erhofften Erfolg des erweiterten Orientierungskurses zu evaluieren?

10

a) Wenn ja, wann, und durch wen soll das evaluiert werden?

10

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des aktuellen Kinderreports Deutschland (2017), dass nur 64 Prozent der Bevölkerung in Deutschland der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zutraut, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen?

Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf diese Einschätzung?

11

a) Welche Initiativen, die junge Menschen ermuntern, Verantwortung für Freiheit, Menschenrechte, Frieden und Demokratie zu übernehmen, unterstützt die Bundesregierung etwa in Programmen wie „Kultur macht stark“?

11

b) Wie unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei dem verfassungsrechtlichen Auftrag, junge Menschen zu ermuntern, Verantwortung für Freiheit, Menschenrechte, Frieden und Demokratie zu übernehmen?

12

Liegen der Bundesregierung Forschungsergebnisse vor, inwieweit die hohe Bildungsungerechtigkeit in Deutschland – also der starke Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg – Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, die Selbstwahrnehmung und die Selbstwirksamkeitserfahrung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland haben?

12

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

12

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Welche Forschungsprojekte im Bereich der Bildungsforschung finanziert die Bundesregierung zu Aspekten wie Demokratiebildung, Übernehmen gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement?

14

Plant die Bundesregierung ein neues Ganztagsschulprogramm aufzulegen, um u. a. der Demokratiebildung in Schulen mehr Zeit einzuräumen?

Wenn nein, mit welchen anderen Angeboten wird die Bundesregierung die Demokratiebildung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützen?

15

Wie wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sicherstellen, dass die Lehrkräfte und das pädagogische Personal hinreichend ausgebildet sind, um argumentativ gegen Populismus und Extremismus im Klassenzimmer gewappnet zu sein?

16

Welche Projekte werden im Rahmen der vom Bund finanzierten politischen Bildung zur Wertebildung im Integrationsprozess in welcher Weise und in welcher Höhe durch die Bundesregierung gefördert?

17

Mit welchen Maßnahmen wird gewährleistet, dass pädagogische Fachkräfte auch in außerschulischen wertevermittelnden Bildungseinrichtungen über die erforderliche interkulturelle Kompetenz verfügen, um Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten aller Altersklassen auf Augenhöhe zu begegnen?

18

Welche Projekte zur stärkeren Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen, wodurch Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten Demokratie im Alltag selbst erleben und mitgestalten können, fördert die Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2017 (bitte mit Haushaltstiteln und Fördersummen aufführen)?

19

Wurden bzw. werden im Rahmen der politischen Bildung seitens des Bundes in den Jahren von 2015 bis 2017 auch herkunftssprachliche Angebote gefördert?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

20

Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die Wertebildung durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, und inwiefern werden Fachkräfte darin unterstützt, fortgebildet Aufgaben der Wertebildung nachzukommen?

21

Welche Rolle spielen Wertebildung, interkulturelle und interreligiöse Familien- und Elternarbeit in der Bundesinitiative Frühe Hilfen, und inwiefern werden Fachkräfte darin unterstützt, fortgebildet Aufgaben der Wertebildung nachzukommen?

22

Welche durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes finanzierten Projekte dienen der Wertebildung im Rahmen von Integrationsprozessen?

Welche Angebote davon richten sich gezielt an Mädchen und junge Frauen?

Welche Angebote davon richten sich gezielt an Jungen und junge Männer (bitte differenziert für die Jahre von 2015 bis 2017 ausweisen)?

23

Initiativen welcher islamischen Organisationen bzw. Moscheegemeinden zur Förderung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe wurden bzw. werden in den Jahren 2016 und 2017 durch den Bund gefördert (bitte nach Jahren, Projektnehmer, Projektinhalt und Förderungshöhe aufschlüsseln)?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern auch einzelne Bundesländer islamischen Organisationen bzw. Moscheegemeinden bei der Förderung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe unterstützen?

25

Ist es zutreffend, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Strukturaufbau und Unterstützung von Ehrenamtlichen in den Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die muslimischen Verbände der Deutschen Islamkonferenz“ über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausschließlich Projekte in DITIB-Moscheen gefördert werden (Quelle: BAMF „Laufende Integrationsprojekte zum Stand 1. Januar 2017“)?

a) Wenn ja, warum werden keine anderen islamischen Verbände bzw. unabhängige Moscheegemeinden unterstützt?

b) Wenn nein, welche Projekte anderer Träger werden in welcher Höhe gefördert und warum tauchen sie in der vorbezeichneten Quelle nicht auf?

26

Haben die Hinweise auf eine Spionagetätigkeit des DITIB-Bundesverbands Konsequenzen auf die weitere Fortführung des Bundesprogramms www. ksta.de/politik/spitzel-affaere-berlin-haelt-am-dialog-mit-islamverband-ditibfest-26236136?

27

Mit welchen Haushaltsmittel wurde innerhalb und außerhalb des Programms „Integration durch Sport“ in den Jahren von 2015 bis 2017 der Zugang von Geflüchteten zum Vereinssport durch den Bund bzw. (nach Kenntnis der Bundesregierung) durch die Länder in welche Höhe gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

28

Inwiefern beinhalten die Förderkriterien der durch Bundesmittel geförderten Programme und Projekte zur Integration von Geflüchteten und neu zugewanderten Menschen im Sport speziell die Vermittlung von Werten, und wie werden diese im Rahmen einer Beurteilung der Förderfähigkeit von Projekten bewertet?

29

Haben mittlerweile auch Geduldete und Asylbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen und seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ sportbasierte Bewegungsangebote zu nutzen (s. Bundestagsdrucksache 18/5650)?

29

a) Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird das umgesetzt?

29

b) Welche Personengruppen haben damit aktuell Zugang zu Angeboten aus dem Programm „Integration durch Sport“?

30

Wurden die Gelder des Förderprogramms „Integration durch Sport“, die 2015 von 5,4 Mio. Euro auf 11,4 Mio. Euro erhöht wurden, im Jahr 2016 voll ausgeschöpft?

Oder bestand im Jahr 2016 vielleicht ein Mehrbedarf in dem Sinne, dass mehr förderfähige Projekte eine Förderung beantragt haben, als Fördermittel zur Verfügung standen; und wenn ja, in welcher Höhe wurde ein solcher Mehrbedarf festgestellt?

31

Gibt es eine aktuelle Bedarfsschätzung der Bundesregierung über die Höhe der Finanzmittel mit einem Schwerpunkt auf Integration von Geflüchteten und neu zugewanderten Menschen im Sport, oder ist der Bundesregierung eine Bedarfsschätzung des organisierten Sports bekannt?

31

a) Wenn ja, wie hoch ist diese?

31

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine derartige Bedarfsschätzung?

32

Wie arbeitet die Bundesregierung in der Unterstützung des organisierten Sports in Angeboten für geflüchtete und neue eingewanderte Menschen mit den Bundesländern zusammen?

33

Wie ist die Finanzierung der Projekte „Willkommen im Sport“ (des Deutschen Olympischen Sportbunds) und „Orientierung durch Sport“ (der Deutschen Sportjugend), bei denen speziell Geflüchtete als Zielgruppe benannt sind, für das Jahr 2017 und die Folgejahre gewährleistet?

34

Inwiefern haben Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Länder in diesem Sinne auch Ansätze selbstorganisierter Sportangebote von Geflüchteten in den Jahren von 2015 bis 2017 unterstützt?

35

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ehrenamtliches Engagement im Sport allgemein und im Zusammenhang mit Geflüchteten speziell zu fördern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen?

36

Wurden bzw. werden in den Jahren von 2015 bis 2017 tatsächlich Projekte zur sogenannten sport- bzw. bewegungsgestützten Spracherziehung mittelbar oder unmittelbar durch den Bund finanziell unterstützt?

36

a) Wenn ja, welche Förderprograme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet?

36

b) Wenn nein, warum nicht?

37

Inwiefern werden interkulturell angelegte Projekte zur – mittelbaren – Wertebildung durch den Sport (wie z. B. „buntkicktgut“; Sport mit Courage, Sport ohne Grenzen, Champions ohne Grenzen etc.) in den Jahren von 2015 bis 2017 gefördert?

37

a) Wie hat sich die Inanspruchnahme des von der Integrationsbeauftragten des Bundes und der DFB-Stiftung Egidius Braun unterstützten Projekts „1:0 für ein Willkommen“ in den Jahren von 2015 bis 2017 entwickelt?

37

b) Wie hat sich die Inanspruchnahme des von der Integrationsbeauftragten des Bundes und der Bundesliga-Stiftung bzw. der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinnützige GmbH unterstützten Projekts „Willkommen im Fußball“ in den Jahren von 2015 bis 2017 entwickelt?

37

c) Inwiefern wurden bzw. werden die Projekte „Bunter Mädchenfußball“, DISCOVER FOOTBALL“, „Fußball ohne Abseits“ oder „Kicking Girls“ – und sei es mittelbar – in den Jahren von 2015 bis 2017 durch den Bund finanziell unterstützt?

38

Inwiefern beinhalten die Förderkriterien der durch Bundesmittel geförderten Programme und Projekte zur Integration von Geflüchteten und neu zugewanderten Menschen im Sport speziell die Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, und intersexuellen Geflüchteten?

39

Beinhalten die Vergabekriterien für eine Förderung von Programmen und Projekten zur Integration von Geflüchteten und neu zugewanderten Menschen im Sport eine Berücksichtigung, ob alle Geschlechter proportional gleichermaßen von den Projekten profitieren, und wenn nein, warum nicht?

40

Werden seitens des Bundes bzw. – nach Kenntnis der Bundesregierung – seitens der Länder Projekte gefördert, um speziell muslimischen Mädchen bzw. jungen muslimischen Frauen beim Zugang zum Sport bzw. zu bestimmten Sportarten zu unterstützen (wie einst das Projekt „Junges Engagement im Sport“ zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und junger Frauen im Sport- und Schwimmbereich)?

40

a) Wenn ja, welche Förderprogramme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet?

40

b) Wenn nein, warum nicht?

41

Mit welchen Programmen (jenseits von Plakatausstellungen u. Ä.) fördern Bund bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Sexismus, Homophobie und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. von Diskriminierung auf dem Sportplatz bzw. in der Sporthalle – also bei der aktiven vereinssportlichen Betätigung?

42

Wurde die vom Bund unterstützte Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ dahingehend evaluiert, inwiefern es ihr (z. B. mithilfe der im Rahmen dessen entwickelten Handlungsempfehlungen sowie der Beratungsstrukturen) gelungen ist, Sportvereine

a) für Versuche rechtsextremistischer Einflussnahme und Unterwanderung zu sensibilisieren;

b) zu motivieren, uneingeschränkt und konsequent gegen jegliche rechtsextremistische Erscheinungsformen vorzugehen;

c) sich entsprechend fortzubilden und sich öffentlich und in Vereinssatzungen gegen Rechtsextremismus zu positionieren;

d) möglichst flächendeckend in den Strukturen des Sports verankerte Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu schaffen bzw.

e) darin zu bestärken, ein tolerantes, von gegenseitigem Respekt geprägtes Vereinsklima zu schaffen und damit Rechtsextremismus und anderen Formen von Diskriminierung vorzubeugen?

42

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

43

Welche interkulturellen Initiativen und Projekte werden im Verantwortungsbereich des Bundes und über die Kulturstiftung des Bundes zur Wertebildung in den Jahren von 2015 bis 2017 mit dem Ziel der Förderung der Wertebildung im Integrationsprozess unterstützt im Bereich

a) Theater und Tanz,

b) Musik,

c) der Bildenden Kunst bzw.

d) Literatur (bitte nach Jahren und den vier Förderbereichen aufschlüsseln)?

44

Welche Initiativen und Projekte werden im Verantwortungsbereich des Bundes (Museen und Gedenkstätten) zur Wertebildung speziell im Integrationsprozess in welcher Form durch die Bundesregierung gefördert?

45

Werden seitens des Bundes auch Institutionen, Vereine (wie z. B. die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V. oder „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) bzw. Netzwerke unterstützt (wie z. B. das Berliner Netzwerk „Geschichte in Bewegung“, in dem das Berliner Anne Frank Zentrum e. V. und die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus zusammen mit dem Haus der Wannsee-Konferenz und dem Jüdischen Museum Berlin ein auf die Bedürfnisse einer Gesellschaft der Vielfalt abgestimmte, museumspädagogische Lernansätze anbieten)?

Wenn ja, in welcher Form werden solche Institutionen, Vereine bzw. Netzwerke durch den Bund diesbezüglich in den Jahren von 2015 bis 2017 gefördert?

Wenn nein, warum nicht?

46

Werden seitens des Bundes im Hinblick auf die multidisziplinäre Wertebildung im Integrationsprozess z. B. auch herkunftssprachliche Angebote für Geflüchtete unterstützt bzw. solche Angebote, in denen entsprechend geschulte Migrantinnen bzw. Migranten oder Flüchtlinge andere Gäste durch Museen oder Gedenkstätten führen, die durch den Bund gefördert werden – und diesen Gästen dadurch neue, z. B. flüchtlingsspezifische Sichtweisen auf die jeweiligen Ausstellungsinhalte vermittelt werden können?

Wenn ja, welche diesbezüglichen Projekte wurden in den Jahren von 2015 bis 2017 seitens des Bundes gefördert?

Wenn nein, warum nicht?

Wäre das nicht eine innovative und vielversprechende Form einer multidisziplinären Wertebildung im Integrationsprozess?

47

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Medien bei der Wertebildung im Integrationsprozess bei?

48

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Medienkompetenz von Migrantinnen und Migranten im Integrationsprozess zu stärken?

49

Welche Unterstützung erhalten Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten, die mit eigenen Medienangeboten aktiv werden wollen und/oder aktiven Zugang zu den etablierten Medien suchen?

50

In welcher Weise werden Flüchtlingen bzw. Migrantinnen und Migranten Kenntnisse über die deutsche Medienlandschaft, die duale Rundfunkordnung und die Bedeutung der Pressefreiheit vermittelt?

51

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Integration und Einbindung von Migrantinnen und Migranten in Redaktionen einheimischer Medien?

Berlin, den 28. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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