BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Demonstrationsfreiheit in Sicht- und Hörweite der Adressaten, Dialog mit der Zivilgesellschaft, Ziele des Gipfels in den Bereichen Klimaschutz, Klimafinanzierung, Nachhaltigkeit, Steuertransparenz, Stabilität des Finanzsystems, globale Ungerechtigkeit sowie Partnerschaft mit Afrika, G20-Expertenbericht der Task Force Climate Policy<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.05.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1189529.03.2017

G20-Gipfel 2017 in Hamburg

der Abgeordneten Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Bärbel Höhn, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Harald Ebner, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Doris Wagner, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 1. Dezember 2016 die Präsidentschaft der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) übernommen und richtet am 7. und 8. Juli dieses Jahres das Treffen der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg aus. Die G20 stellen eine informelle Nebenstruktur der Weltpolitik dar. Ihre Mitgliedstaaten repräsentieren aber gemeinsam zwei Drittel der Weltbevölkerung und sind für mindestens drei Viertel der globalen Treibhausgasemissionen und mehr als vier Fünftel des globalen Bruttoinlandsprodukts verantwortlich. Sie haben nicht nur die Verantwortung sondern auch die Fähigkeiten, die strukturellen Ursachen von Klimakrise, sozialer Ungleichheit, globaler Ungerechtigkeit und millionenfacher Flüchtlingstragödie anzugehen. Dieser Verantwortung wurden sie in der Vergangenheit nach Auffassung der Fragesteller nur ungenügend gerecht. Um in diesem Rahmen positive Veränderungen zu erreichen, muss die Bundesregierung auch ihre eigene Verantwortung in diesen Fragen wahrnehmen.

Die Umsetzung des Pariser Klimavertrags und die vom G7-Gipfel von Elmau geforderte Dekarbonisierung der Weltwirtschaft bis 2050 verlangen eine enge internationale Kooperation und eine gemeinsame Kraftanstrengung. So beliefen sich Ende 2015 laut eines Berichts des Overseas Development Institut die fossilen Subventionen der G20-Staaten auf 444 Mrd. US-Dollar pro Jahr, vier Mal so viel wie die weltweiten Investitionen in erneuerbare Energien. Gerade hier mahnt die Allianz-Versicherung jedoch bei den G20-Staaten eine Investitionslücke bei erneuerbaren Energien an.

Das Format der G20 bietet außerdem die Chance, ein international verbindliches Regelwerk zu erarbeiten, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Auf dem Finanzierungsgipfel von Addis Abeba hat die Bundesregierung jedoch noch die Einrichtung einer internationalen Steuerkommission unter dem Dach der Vereinten Nationen blockiert (http://venro.org/en/presse/?presseUID=64&v=8&cHash=72397bf7dcbd22ed8595bb0ce99faef1). Außerdem herrscht bislang im Kabinett noch Uneinigkeit über die Ausgestaltung des Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Einsehbarkeit des Registers.

Die Bundesregierung hat bisher noch nicht klargemacht, wie sie die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen wirtschaftliche Schocks verbessern will. 2015 hat sie beispielsweise in der UN-Generalversammlung gegen ein globales Staateninsolvenzverfahren votiert (www.deutschlandradiokultur.de/zwischen-blankoscheck-und-aderlass-wer-sind-die-player-im.976.de.html?dram:article_id=366889). Unbeachtet bleibt bislang auch, dass eine hohe Schuldenlast insbesondere im globalen Süden die Entwicklung hemmt und damit dazu beiträgt, Fluchtursachen zu verstetigen.

Einer Studie von McKinsey zufolge investiert Deutschland im Vergleich der G20-Staaten prozentual den geringsten Anteil in Infrastruktur. Die Folgen der Weltwirtschaftskrise mit Investitionen in nachhaltige öffentliche Infrastruktur zu überwinden, ist aber eine der wichtigsten Aufgaben der G20-Staaten.

Die Wahl des Veranstaltungsortes des G20-Gipfels in Hamburg wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern massiv kritisiert (www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2016-09/elbvertiefung-05-09-2016). Im Rahmen vergangener Gipfeltreffen, wie dem G8-Gipfel in Heiligendamm und dem G7-Gipfel in Elmau, wurden durch enorme Sicherheitsvorkehrungen Grundrechte, insbesondere das Recht auf Demonstrationsfreiheit, massiv eingeschränkt. Hiervon sind in Hamburg sehr viele Bürgerinnen und Bürger betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass demokratischer und friedlicher Protest beim G20-Gipfel in Hamburg gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Sicht- und Hörweite der Adressaten ermöglicht wird?

2

Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass die Ergebnisse des Outreach-Prozesses mit der Zivilgesellschaft auch von allen G20-Gipfelteilnehmern wahrgenommen werden?

3

Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaabkommens von Paris den aktuellen dramatischen Eisschwund in Arktis und Antarktis thematisieren und insbesondere die jüngsten dramatischen Extremwetterereignisse in Afrika, Kalifornien und Peru ansprechen und von den G20 mehr Ambition einfordern?

4

Wurden die bislang wenig wirksamen nationalen Klimaschutzanstrengungen (vgl. www.umweltbundesamt.de/daten/klimawandel/treibhausgasemissionen-in-deutschland#textpart-1) bereits auf G20-Ebene von anderen Ländern thematisiert, und wie wird international der nach wie sehr hohe Anteil an klimaschädlicher Braunkohleverstromung in Deutschland wahrgenommen?

5

Wird die Bundesregierung die 2009 in Kopenhagen gemachte Zusage, die Klimafinanzierung bis 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar anzuheben, während ihrer Präsidentschaft weiter vorantreiben, konkretisieren und Zwischenschritte formulieren?

Wenn nein, warum nicht?

6

Inwieweit ist die Verhandlungsposition der Bundesregierung im Hinblick auf den Klimaschutz bereits geschwächt, angesichts der Tatsache, dass Deutschland seine Klimaziele für 2020 deutlich verfehlen wird (vgl. www.dw.com/de/studie-deutsche-klimaziele-werden-verfehlt/a-36471129)?

7

Wird die Bundesregierung insbesondere das Thema der klimaschädlichen Kohleverstromung aufgreifen, und wie soll sich dieses dann nach ihren Vorstellungen idealerweise im G20-Prozess wiederfinden?

8

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die G20-Forderung von Pittsburgh aus dem Jahr 2009 nach einem Abbau fossiler Subventionen mit der konkreten Jahreszahl 2020 verbunden wird, und was unternimmt die Bundesregierung gegen die von ihr geäußerte Tatsache, dass es dafür im G20-Rahmen bisher noch keinen Konsens gab (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9510)?

9

Welche weiteren Zusagen zur Abschaffung fossiler Subventionen wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache machen, dass das Umweltbundesamt die umwelt- und klimaschädlichen Subventionen in Deutschland auf aktuell über 57 Mrd. Euro jährlich beziffert (vgl. www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-2016), auch, um ggf. so die Konsensbereitschaft innerhalb der G20 zu erhöhen?

10

Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine einheitliche Definition von fossilen Subventionen auf G20-Ebene als sinnvoll, und wie sollte die nach ihren Vorstellungen idealerweise aussehen, und was unternimmt sie diesbezüglich?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem G20-Expertenbericht der Task Force Climate Policy?

a) In welchem Format und mit welchem Ergebnis wurde dieser Bericht auf dem G20-Finanzministertreffen diskutiert?

b) Wird Deutschland hier möglicherweise mit anderen Staaten und in anderen Formaten als G20 vorangehen, sollten die G20 hier nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie will die Bundesregierung die Implementierung der Empfehlungen der Green Finance Study Group vorantreiben?

a) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass trotz der Einschränkung des Anwendungsbereiches des CSR-Umsetzungsgesetzes auf Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein relevanter Teil des inländischen Kreditgeschäftes Transparenz über Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – herstellt?

b) Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu gewährleisten, dass Kreditinstitute und institutionelle Investoren Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – in der Kapitalanlage berücksichtigen?

c) Wie denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Empfehlungen aus dem im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen angefertigten Gutachten „Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität“ über die Einführung i. eines nationalen, zum EU ETS komplementären, realwirtschaftlichen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen und ii. eines finanzwirtschaftlichen Schattenpreises für Treibhausgasemissionen?

d) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die von ihr getätigte Kapitalanlage (etwa im Bereich von Versorgungsrücklagen) Umweltrisiken – insbesondere Klimarisiken – berücksichtigt?

e) Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Privatanlegerinnen und Privatanleger Umweltrisiken in Finanzprodukten einschätzen können, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Abschaffung von vorvertraglichen Informationspflichten bezüglich ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten zum 1. Januar 2017?

f) Wie will die Bundesregierung ein Anwachsen der Volumina im Bereich sog. grüner Anleihen unterstützen?

g) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, die Green Finance Study Group als dauerhafte Arbeitsgruppe zu etablieren?

Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

13

Wird sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel bzw. in den Vorbereitungen darauf für eine Versicherung gegen Schäden durch den Klimawandel unter dem Dach der G20 einsetzen?

Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?

14

Wird sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel in Hamburg für die Einrichtung einer internationalen Steuerkommission unter dem Dach der Vereinten Nationen einsetzen?

Falls nein, warum nicht?

15

Wird die Bundesregierung den im letzten Jahr durch China initiierten Aktionsplan zur 2030-Agenda 2017 präzisieren, um die Umsetzung der SDG (SDG = Sustainable Development Goals) auf nationaler Ebene der G20-Staaten voranzutreiben, und welche Ziele werden dabei im Vordergrund stehen?

16

Wie will die Bundesregierung die Stabilität des Finanzsystems verbessern?

Insbesondere:

a) Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sieht sie für den Fall vor, dass Finanzrisiken durch Deregulierung etwa in den USA oder Großbritannien wieder zunehmen?

b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die auf dem G20-Gipfel von Pittsburgh vereinbarten Ziele zur Regulierung der Finanzmärkte vollständig umgesetzt?

Wenn nein, welche Ziele sind nicht oder nicht vollständig umgesetzt, und was plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft, um die vollständige Umsetzung zu erreichen?

17

Das Communiqué des G20-Finanzgipfels in Baden-Baden sieht vor, dass das Management der Risiken aus internationalen Kapitalflüssen verbessert werden soll. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zu diesem Zweck für geeignet?

18

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der G20-Verhandlungen für die Harmonisierung nationaler Register auf Basis einheitlicher Informations- und Veröffentlichungsstandards einsetzen?

a) Erwägt die Bundesregierung, das deutsche Register öffentlich einsehbar zu machen?

b) Wird die Bundesregierung andere wichtige G20-Staaten auffordern, sich für eine vergleichbare Ausgestaltung auszusprechen?

19

Nach welchen Kriterien soll die Zusammenstellung der schwarzen Liste internationaler Steueroasen vorgenommen werden?

a) Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für die Null-Besteuerung von Unternehmensgewinnen als Kriterium aussprechen?

Falls nein, warum nicht?

b) Welche Sanktionen sollen mit der Liste verbunden sein?

20

Wird im Rahmen der G20 derzeit das Modell der Gesamtkonzernsteuer (Unitary Taxation) als Alternative zum jetzigen internationalen Steuersystem und zur Entschärfung des internationalen Steuerwettbewerbs diskutiert?

a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Thema in Zukunft auf die Agenda zu setzen?

Falls nein, warum nicht?

21

Welchen Handlungsbedarf bezüglich Investitionen in öffentliche Infrastruktur in Deutschland sieht die Bundesregierung, insbesondere mit Hinblick darauf, dass sie aus der McKinsey-Studie, nach der Deutschland im Vergleich der G20-Staaten prozentual am wenigsten in Infrastruktur investiert, nur „sehr eingeschränkt Schlüsse für einen etwaigen Handlungsbedarf“ ableiten kann (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9510)?

22

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Umsetzung des Infrastrukturplans „From Billions to Trillions“?

a) Wie will die Bundesregierung garantieren, dass private Investoren auf Ziele der Nachhaltigkeit verpflichtet werden, und welche Maßnahmen sind unter der deutschen G20-Präsidentschaft geplant?

b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Nachhaltigkeit?

23

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die G20 zu einer gemeinsamen Definition für nachhaltige Infrastruktur finden?

Wenn nein, warum nicht?

24

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase den Einfluss von Public-Private-Partnership (PPP) auf staatliche Verschuldung ein?

Unterstützt die Bundesregierung die Herstellung von Transparenz durch die beteiligten Staaten über alle Haftungen, die im Zusammenhang mit PPP eingegangen werden?

Falls ja, durch welche Maßnahmen?

Falls nein, warum nicht?

25

Das Communiqué des G20-Finanzgipfels in Baden-Baden sieht die Reduktion übermäßiger globaler Ungleichgewichte vor.

a) Sieht die Bundesregierung den derzeitigen Außenhandelsüberschuss oder Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands oder der Eurozone als Teil dieser globalen Ungleichgewichte?

b) Wenn ja, welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um diese Ungleichgewichte abzubauen?

26

Hat die Bundesregierung die „Hochrangigen Prinzipien der G20 zur Transparenz im Hinblick auf wirtschaftliches Eigentum“ (G20 High-Level Principles on Beneficial Ownership Transparency) wie auf dem G20-Gipfel 2014 in Brisbane, Australien beschlossen, bereits vollumfänglich umgesetzt, und wann gibt es dazu entsprechende Fortschrittsberichte?

27

Wie und bis wann wird Deutschland die 2015 in der Addis Abeba Action Agenda bekräftigte Verpflichtung, 0,15 bis 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen, umsetzen, und in welcher Weise wird Deutschland im Rahmen seiner G20-Präsidentschaft auf die anderen Staaten dahingehend einwirken?

28

Inwiefern werden die hochrangigen Prinzipien der G20 zur Transparenz im Hinblick auf wirtschaftliches Eigentum eine zentrale Rolle im geplanten „Compact with Africa“ einnehmen?

29

Welche konkreten Rahmenbedingungen sollen im Rahmen der G20-Partnerschaft mit Afrika mit der Initiative „Compact with Africa“ erarbeitet werden, um private Investitionen in den afrikanischen Ländern zu befördern (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Uwe Kekeritz; Plenarprotokoll 18/220, 22026 A), und welchen Beitrag wird Deutschland in diesem Zusammenhang leisten?

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Initiative sich an der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 und dem Klimaabkommen von Paris ausrichtet?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die ILO-Kernarbeitsnormen und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen verbindlich im Rahmen der Initiative eingehalten werden?

c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass private Investitionen im Rahmen der Initiative sich in die entsprechenden nationalen Entwicklungspläne einordnen und eine inklusive, soziale, ökologische und nachhaltige Entwicklung gewährleisten sowie keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge im globalen Süden befördern?

Wie wird dabei sichergestellt, dass öffentliche Güter einen diskriminierungsfreien Zugang aufweisen und vorrangig öffentlich-rechtlich bereitgestellt werden?

d) Nach welchen konkreten Kriterien wurden die möglichen Partnerländer für die sogenannten Investitionspartnerschaften ausgesucht, und inwieweit ist der Auswahlprozess mit den derzeit fünf identifizierten Partnerländern (Elfenbeinküste, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien) abgeschlossen?

Welche weiteren Bewerbungen gab es, und mit welcher Begründung wurden diese nicht berücksichtigt?

Berlin, den 28. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen