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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH

Beratungen in den Regionalstellen seit April 2016, Budget, Standorte, Personal vor Ort, Beratungsangebote, Terminvergabe, Barrierefreiheit, Bedarf an psychosozialer Beratung, Vorgaben für Berater, Expertise und Vernetzung, Datenbanken, zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit, Detailfragen zu Hausbesuchen, Beratungen in UPD-Mobilen sowie Onlineberatung, Fremdsprachenangebot, Höhe und Verwendung von Fördermitteln, Auftragsvergabe an Dritte, Personal für Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit, Beherrschungsvertrag, Zugang zu Patienten- und Versichertendaten, Zusammensetzung des Beirats und Auswahl der Auditorin<br /> (insgesamt 57 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

28.04.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1194005.04.2017

Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11940 18. Wahlperiode 05.04.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Sanvartis betreibt ein Callcenter für privatwirtschaftliche Dienstleister, wie Krankenkassen und Leistungserbringer. Damit unterhält die neue UPD Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden. Die Fragesteller haben sich bereits in zwei umfangreichen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die Unabhängigkeit der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die Beratungsstrukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136 und 18/9484). Die Antworten zeigten, dass Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung vor allem in ein Callcenter verwandelt hat. Trotz gestiegener finanzieller Mittel ist der Anteil der Beratungen vor Ort auf fast ein Drittel gesunken. Zudem wurden die Personalstellen für die Beratungen in den Regionalstellen massiv gekürzt. Statt der bisherigen festen Büros mit multidisziplinären Teams aus mindestens drei Expertinnen und Experten, betreuen heute einzelne Mitarbeiterinnen gleich mehrere Regionalstellen ohne feste Öffnungszeiten. Die Fragesteller befürchten, dass viele Ratsuchende, die Zeit und Vertrauen benötigen, um über ihre komplexen Probleme zu sprechen, so nicht mehr erreicht werden. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ging auch hervor, dass weitreichende Verbindungen zwischen Sanvartis und der UPD bestehen. Auf Grundlage eines Beherrschungsvertrages hat sich die UPD der Leitung durch Sanvartis unterstellt und ist verpflichtet, den Weisungen von Sanvartis zu folgen. Zudem wird den Beraterinnen und Beratern der UPD ein von Sanvartis lizensiertes Wissensmanagementsystem zur Verfügung gestellt. UPD und Sanvartis teilen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen im Annahmelevel kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanvartis zum Einsatz. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung kann daher in Zweifel gezogen werden. Antworten auf viele Fragen bezogen auf die Verwendung der Fördermittel, Personalausstattung und die Beratungsqualität der neuen UPD blieb die Bundesregierung schuldig. In drei Stichproben des Bayerischen Rundfunks, der Stiftung Wartentest sowie des WDR bescheinigten die Tester der UPD noch Verbesserungsbedarf (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai 2016; WDR 2 Quintessenz, Stiftung Warentest, Unabhängige Patientenberatung: Es läuft noch nicht rund, 26. Oktober 2016; Patientenberatung im Test, 5. Januar 2017). Insbesondere gab es Kritik für die inhaltliche Beratung, die kaum auf die persönlichen Einzelfälle eingegangen sei, als auch die unzuverlässige Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Die Tester des WDR bemängelten etwa: „So gab ein UPD-Berater Tipps, die ins Leere führten, den Rat Suchenden also keineswegs weiterbrachten. Leider fehlten auch Hinweise auf Selbsthilfegruppen oder andere Hilfsmöglichkeiten am Wohnort des Fragestellers. Die UPD ist offensichtlich vor Ort noch nicht gut vernetzt. Das wäre aber für eine individuelle Patientenberatung sehr wichtig. Daher gibt es in Sachen Kompetenz und Verständlichkeit in der Beratung nur die Note ausreichend.“ Wir fragen die Bundesregierung: Beratung vor Ort 1. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2016 in den einzelnen Beratungsstellen geführt (bitte nach Regionalstelle und Monat aufschlüsseln)? 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die Beratung in den Regionalstellen im Jahr 2016, und welchem Anteil am Gesamtbudget entspricht dies? 3. In welchen Städten werden nach Kenntnis der Bundesregierung örtliche Beratungsstellen von der UPD angeboten? 4. a) Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen regionalen Beratungsstellen eingesetzt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies? b) Welcher Stellenanteil steht je regionaler Beratungsstelle zur Verfügung? 5. Wie viele Beratungsstunden pro Woche wurden seit April 2016 in den einzelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 6. Welche regionalen Beratungsstellen haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile dauerhaft feste Räumlichkeiten mit eigenem Türschild, damit sie für Ratsuchende sichtbar und erreichbar sind, und aus welchen Gründen verfügen die anderen Beratungsstellen bislang nicht darüber? 7. Können Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile direkt eine Beratungsstelle aufsuchen, um eine Beratung zu erhalten, und wenn nein, warum nicht? 8. Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Ratsuchende im Durchschnitt auf einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle warten (bitte monatlich für die einzelnen Beratungsstellen seit April 2016 angeben)? 9. Welcher Anteil der örtlichen Beratungsstellen ist nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei? 10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch bauliche Vorkehrungen, wie die angemessene Abtrennung der Beratungsräume von Anmelde- und Wartebereichen, sichergestellt, dass die informationelle Selbstbestimmung in der Beratung gewahrt wird? 11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das direkte (nicht telefonische) Beratungsangebot aktiv beworben? 12. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung die Erreichbarkeit, Regionalität und Bürgernähe des Beratungsangebots angesichts des im Vergleich zur alten UPD reduzierten Angebots an persönlicher Beratung vor Ort? Umfang und Tiefe der Beratungen 13. Wie hoch war der Anteil der Beratungen der UPD im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung (Angaben bitte in Prozent)  telefonisch  schriftlich  online  in den Regionalstellen  in den UPD-Mobilen sowie  zu Hause? 14. Wie verteilten sich die Beratungsanteile im Jahr 2016 auf das Annahme-, Fach-, und Expertenlevel (bitte nach Level und Monat aufschlüsseln)? 15. a) Wie teilte sich das Beratungsaufkommen im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in die Bereiche rechtliche, medizinische und psychosoziale Beratungen auf (bitte nach einzelnen Bereichen und Monaten aufschlüsseln)? b) Sollte der Bereich der psychosozialen Beratung durch die neue UPD nicht mehr eigenständig sondern nur noch als Teilaspekt der medizinischen Beratung ausgewiesen werden, wie schätzt die Bundesregierung diese Änderung ein? 16. Wie kann die neue UPD nach Einschätzung der Bundesregierung den hohen Bedarf an psychosozialer Beratung decken, wenn in der Mitarbeiterschaft nur ein einziger Sozialarbeiter vertreten ist (vgl. Sachstandsbericht der neuen UPD vom März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit vom 29. März 2017)? 17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeit bei der UPD, und wie viele bis zu zehn Stunden pro Woche? 18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die Beratung die häufig komplexen Probleme der Ratsuchenden tatsächlich gelöst werden und das Angebot sich nicht auf eine Informationsauskunft beschränkt, die genauso die Krankenkassen liefern können? 19. Welche Vorgaben gibt es für die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beratung bei komplexen Problemen, die sowohl psychosoziale, medizinische als auch rechtliche Fragen aufwerfen? 20. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen? b) Wie lange dauerten die telefonischen und Vor-Ort-Beratungsgespräche im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Monaten, telefonischer und Vor- Ort-Beratung sowie Annahme-, Fach- und Expertenlevel aufschlüsseln)? 21. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Anzahl der Beratungskontakte pro Beratungsfall? b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beratungsfällen mit mehreren Beratungskontakten? 22. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Beraterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren und sie weiterzuvermitteln? 23. a) Wie (mit welchen regionalen, fachlichen, wissenschaftlichen Expertisen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Bundesregierung angekündigten Datenbanken erstellt (vgl. Antwort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Datenbanken? d) Inwieweit sieht sie ihre Ankündigung einer „bundesweite(n) Datenbank aller regionalen Akteure“ erfüllt? e) Wenn nein, meint die Bundesregierung weiterhin, dass die Erstellung einer bundesweiten Datenbank aller regionalen Akteure die Auflösung der regionalen Strukturen kompensieren kann? 24. a) Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen? b) Welche sonstigen Aktivitäten entwickelt die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Personenkreise? c) In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen erreicht (bitte in Prozent aller durchgeführten Beratungen angeben)? Hausbesuche und Mobile Beratung 25. a) Wie viele Ratsuchende hat die neue UPD seit Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der neuen UPD angeboten, innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? c) Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb dies nicht ermöglicht wurde, und welche Schlüsse zieht sie hieraus? 26. Wie viele Beratungen konnten von April 2016 bis Februar 2017 in den mobilen Beratungsangeboten stattfinden (bitten nach Monaten aufschlüsseln)? 27. Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in einer Stadt verfügbar? 28. Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein, und für wie lange? 29. Wie lange müssen Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich auf einen Termin in den UPD-Mobilen warten? 30. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst Monate später erfolgt? b) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind? Onlineberatung 31. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber, welcher Anteil der Onlineanfragen seit Januar 2016, wie von der UPD angeboten, innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird (vgl. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136, und Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484)? b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit? c) Welcher Anteil der Onlineanfragen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung frühestens nach einer Woche beantwortet, und welcher Anteil der Onlineanfragen wurde gar nicht beantwortet (bitte ab Januar 2016 monatlich aufschlüsseln)? 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über technische Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online- Beratung der UPD (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484), und insbesondere a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform? 33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der oben genannten Kleinen Anfrage bekannten technischen Probleme und Sicherheitslücken gelöst bzw. geschlossen, und wenn nein, warum nicht? Muttersprachliches Angebot 34. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2016 und Februar 2017 geführt (bitte nach Sprache und Monat aufschlüsseln)? 35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch, Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte nach Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel, Fachabteilung und Expertenlevel aufschlüsseln)? 36. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar 2016 bis Februar 2017 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war? 37. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Fremdsprachenangebot die angestrebte Beantwortungszeit eingehalten? Transparenz über die Verwendung der Fördermittel 38. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 Fördermittel zur Verfügung, und wie hoch ist die Fördersumme für das Jahr 2017? b) In welcher Höhe hat die neue UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach Zeiträumen 2015 und 2016 sowie Bereichen wie Technik, Personal, Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)? 39. Welcher Anteil der jährlichen öffentlichen Mittel fällt seit 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Patientenberatung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 40. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung seit 2014 am Gesamtbudget (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 41. a) Welchen Akteuren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Budgetplanung und Mittelverwendung der UPD zur Freigabe und Kontrolle vorgelegt? b) Sollten die Budgetplanung und Mittelverwendung den Mitgliedern des Beirats nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der Auditorin sowie der Prognos AG, welche die externe Evaluation durchführt, nicht vorliegen, wie sollen diese ihre Tätigkeit nach Ansicht der Bundesregierung sicherstellen, wenn ihnen dazu die grundlegenden Daten fehlen? Unabhängigkeit von Sanvartis 42. a) Welche Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten sind ihr dadurch entstanden (bitte nach Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH und anderen aufschlüsseln)? b) Wie viel zahlt die UPD jährlich an die Sanvartis GmbH für die Vergabe der Software-Lizenzen für ihre IT (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Sollte die Bundesregierung unter Berufung auf den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz Dritter nicht auf die vorangegangenen Fragen antworten, wie wird sie dem Interesse der Versichertengemeinschaft an Transparenz über die Verwendung von Versichertengeldern nachkommen? 43. Welche Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulungen und Workshops zur Qualitätssicherung durch? 44. a) Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT- und Kommunikations-Fortbildungen der UPD von Dozentinnen und Dozenten der Sanvartis GmbH durchgeführt? b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung sowie die Auditorin diese Zusammenarbeit zwischen Sanvartis und UPD angesichts des Unabhängigkeitsgebots? c) Sollte die Sanvartis GmbH keinen Einfluss auf die Fortbildungsinhalte nehmen, durch wen werden Kommunikations- und IT-Fortbildungen bereitgestellt? d) Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität des jeweiligen Anbieters geprüft und welche externen Kontrollmechanismen sind der Bundesregierung zur Wahrung der Qualität dieser Fortbildungsmaßnahmen bekannt? 45. a) Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH durchgeführt? b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung und die Auditorin diese Zusammenarbeit im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit? 46. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung den Beherrschungsvertrag zwischen der UPD und Sanvartis angesichts des Unabhängigkeitsgebots? 47. a) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und wie wurde dabei die Neutralitätsverpflichtung sichergestellt? b) Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, ob das Team im „Annahmelevel“ der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH aktiv unterstützt wird? c) Nach welchen Kriterien findet die Auswahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanvartis GmbH statt, die für eine Unterstützung der UPD eingeteilt werden? 48. a) Mit welchen Medienanbietern plant die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsverträge oder hat diese ggf. bereits geschlossen? b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass diese Kooperationsverträge die Neutralität der Inhalte nicht beeinflussen können? c) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die regelmäßige Content-Produktion für die gewerblichen Medienanbieter aus Mitteln der gesetzlich Versicherten gerechtfertigt? 49. a) Wie schätzt die Bundesregierung ein, dass den unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden durch die Vergabe der Patientenberatung an Sanvartis der Zugang zu Patienten- und Versichertendaten entzogen wurde? b) Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Patienten- und Versichertendaten nicht nur von Krankenkassen genutzt werden, sondern auch unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden sowie der Wissenschaft („Open Source“) zur Verfügung gestellt werden? 50. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation ihrer Vorgängerin mit dem IQWiG fortgesetzt? b) Wenn nein, wie stellt sie nach Meinung der Bundesregierung sicher, dass die Patienteninformationen ausschließlich evidenzbasiert erfolgen? Beirat nach § 65b SGB V und Auswahl der Auditorin 51. a) Wie viele Mitglieder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach § 65b SGB V insgesamt an, und wie viele davon sind Vertreterinnen und Vertreter der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und des Verbands der privaten Krankenversicherung? b) Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Konkretisierung für erforderlich, um eine angemessen starke Vertretung der Patientenorganisationen im Beirat nach § 65b SGB V sicherzustellen? c) Entspricht die Anzahl der Patientenvertreterinnen und -vertreter nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest der Regelung nach § 140f Absatz 2 SGB V, so dass diese in gleichem Umfang wie die Krankenkassen im Beirat vertreten sind? 52. a) Welche Bereiche hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung bislang geprüft, und inwiefern kritisiert? b) Wie sieht das Prüfprogramm der Auditorin für das Jahr 2017 aus, und wann wird sie den Beirat nach § 65b SGB V über ihre Ergebnisse informieren? 53. Welche Hinweise und Empfehlungen, die vor allem eine verbesserte Organisation und Eigenständigkeit der UPD, die Beratungstätigkeit sowie die Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeitenden betreffen, hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der UPD gegeben (vgl. Handout der gsub vom 22. März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit am 29. März 2017)? 54. a) Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beirat ausgewählt? b) Für welchen Zeitraum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreterinnen und Vertreter des Beirats bestellt? c) Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anders als in der Vergangenheit, unbefristet bestellt werden, warum wurde die Geschäftsordnung des Beirats dahingehend geändert? d) Warum gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach § 65b SGB V sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber nur zwei Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, obwohl beide im Gesetzestext gleichrangig aufgeführt sind? e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung vom 26. April 2016, zumindest alle der vier anerkannten Patientenorganisationen nach § 140f SGB V mit mindestens je einem Sitz zu beteiligen? 55. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung? 56. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Evaluatorin Prognos nach Kenntnis der Bundesregierung? 57. a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass mit der neuen UPD, der neuen Evaluatorin Prognos, der Auditorin und nach den Rücktritten von Prof. Rosenbrock und Prof. Dierks im Beirat nach § 65b SGB V das in 15 Jahren mit Mitteln der gesetzlich Versicherten aufgebaute Know-how der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in Deutschland weitgehend verloren gegangen ist? b) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den Wissensschatz und die Erfahrungen der am Aufbau Beteiligten für eine künftige unabhängige und neutrale Patientenberatung wieder nutzen zu können? Berlin, den 5. April 2017 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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