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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umweltstandards für Kohlekraftwerke

Stickoxidemissionen deutscher und europäischer Kohlekraftwerke, gesellschaftliche Folgekosten, Vorteile einer Absenkung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe, Positionierung im europäischen Abstimmungsprozess zum BVT-Merkblatt (Beste Verfügbare Techniken) für Großfeuerungsanlagen (LCP-BREF), Grenzwertreduzierung für Stickoxide, diesbzgl. Nachrüstungsmaßnahmen, Vollzugsdefizite, Abweichungen von den Vorgaben, insb. beim Einsatz einheimischer Kohle, Anpassung von Grenzwerten für Quecksilberemissionen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

15.05.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1196710.04.2017

Umweltstandards für Kohlekraftwerke

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kohlekraftwerke schaden durch ihre Emissionen nicht nur dem Klima, sondern auch Mensch und Natur. Gerade Stickstoffoxid (NOx) ist sowohl für die menschliche Gesundheit, insbesondere in Form von Reizungen und Schädigungen der Atemwege, als auch für Böden und Gewässer schädlich.

In Deutschland sind die Grenzwerte für Kohlekraftwerke in der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV) in § 4, Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe, geregelt. Die Grenzwerte für Stickoxid im Tagesmittel liegen für bestehende Großkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 300 Megawatt bei 150 mg/m3 und für Braunkohlekraftwerke sogar mit 200 mg/m3 noch höher. Für Anlagen, die erst ab dem Jahr 2014 ans Netz gegangen sind, gilt ein Jahresgrenzwert von 100 mg/m³, unabhängig ob Braunkohle oder Steinkohle (§ 11 Absatz 3 13. BImSchV). Sowohl China als auch die USA haben im Vergleich sehr viel strengere Grenzwerte festgelegt.

Im Gegensatz dazu zeigen Genehmigungsbescheide sowie Daten von anderen Betreibern von Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken, dass mit der besten verfügbaren Technik ein Grenzwert im Tagesmittel von 70 mg/m3 technisch erreichbar und ökonomisch darstellbar ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11060).

Auf europäischer Ebene regelt die Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emission Directive 2010/75/EU) Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen. Wichtigstes Instrument dieser Richtlinie sind die Merkblätter zur besten verfügbaren Technik, auch BVT-Merkblätter (engl. BAT – Best Available Techniques oder BREF – Best Available Techniques Reference Document) genannt, insbesondere jenes für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF), welches im Juli 2006 verabschiedet wurde und den „Stand der Technik“ vorgibt (http://eippcb.jrc.ec. europa.eu/reference/lcp.html). Am 28. April 2017 wird auf europäischer Ebene über die europaweit mit der besten verfügbaren Technik zu erzielenden Emissionswerte für Großfeuerungsanlagen für den Zeitraum bis 2021 entschieden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtemissionsfracht von Stickoxiden aus Kohlekraftwerken pro Jahr in Europa?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Emissionsfracht, und wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einfluss von Stickoxiden aus Kohlekraftwerken auf vorzeitige Todesfälle?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Welche Vorteile hätte aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Absenkung von Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe und insbesondere Stickoxide, z. B. für die Bereiche Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Kosten für die Allgemeinheit?

5

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Abstimmung zu den europäischen LCP-BREF-Standards für Großfeuerungsanlagen am 28. April 2017 ein?

6

Ist der Bundesregierung der Vorwurf gemacht worden, dass sie sich gegen NOx-Grenzwerte von 175 mg/Nm³ ausspricht, weil damit Kraftwerke wie Jänschwalde, Weisweiler oder Boxberg modernisierungsfrei weiterlaufen könnten, und wie begegnet sie solchen Vorwürfen?

7

Wie viele Kohlekraftwerke müssten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Absenkung des Grenzwertes für NOx auf 175 mg/Nm³ nachgerüstet werden (bitte jeweils Kraftwerksname/Kraftwerksstandort und aktuellen Ausstoß angeben)?

8

Wie haben sich die Stickoxidemissionen der Kohlekraftwerke in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Kraftwerk und mg/m3 pro Jahr im Jahresmittel auflisten)?

9

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den eigenen Erkenntnisgewinn über die Auswirkungen von Stickoxidemissionen deutscher Kohlekraftwerke aufgrund des Fehlens entsprechender Informationen aus dem Vollzug zu verbessern, und auf welchen aktuellen Erkenntnissen fußt ihre Positionierung im europäischen Abstimmungsprozess?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Stickoxidemissionen Vollzugsdefizite, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung ggf. in dieser Hinsicht?

11

Unter welchen konkreten Voraussetzungen können einzelne Kraftwerke von den Vorgaben des Stands der Technik abweichen, und gibt es solche insbesondere beim Einsatz von einheimischer Kohle?

12

Wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Grenzwerte für Quecksilberemissionen angepasst werden (bitte begründen)?

Berlin, den 7. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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