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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland

Gesamtumsatz deutscher und europäischer Unternehmen in Australien und Neuseeland, Tätigkeit großer, mittlerer und kleiner Unternehmen, wichtigste Außenhandelsbereiche, bilaterale Investitionen, Zeitplan für Verhandlungen, Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft, insbes. die Milch-Branche, Zollvorteile für deutsche Exporteure<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

11.05.2017

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1201912.04.2017

Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland

der Abgeordneten Thomas Lutze, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 25. Februar 2016 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien, der Europäischen Union und Neuseeland eröffnet. Das geplante Abkommen umfasst u. a. Investitionen, den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, den elektronischen Handel, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Energie, staatseigene Unternehmen, Wettbewerb, die Bekämpfung der Korruption und Regulierungsfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Liegen der Bundesregierung Zahlen über das Gesamtvolumen des Umsatzes deutscher und europäischer Unternehmen in Australien und Neuseeland vor? Falls ja, wie fallen diese aus?

2

Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die bedeutendsten Bereiche und Zweige der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Australien und Deutschland bzw. zwischen Neuseeland und Deutschland hinsichtlich ihres Export- und Importvolumens?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang, in dem jeweils große, mittlere und kleine Unternehmen aus Deutschland in Australien und Neuseeland tätig sind?

4

Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und Australien?

5

Wie groß ist der Umfang bilateraler Investitionen zwischen Deutschland und Neuseeland?

6

Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bzw. zwischen der Europäischen Union und Neuseeland?

7

Rechnet die Bundesregierung wegen der Haltung der neuen US-Administration mit einem veränderten Zeitplan der plurilateralen Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland?

8

Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Wettbewerbsdruck für die europäische und deutsche Milch-Branche vor dem Hintergrund der geplanten Freihandelsabkommen?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Entwicklung der deutschen Landwirtschaft im Zuge der Freihandelsabkommen verändern wird?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den bilateralen Warenhandel hinsichtlich der geplanten Zollsenkung für deutsche, australische und neuseeländische Unternehmen?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl deutscher Exporteure ein, welche die Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens nutzen könnten? Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen, um Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens als „ermächtigter Ausführer“ in Anspruch nehmen zu können?

Berlin, den 11. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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