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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Das Wirtschaftsabkommen JEFTA zwischen der EU und Japan

Weiterer Verhandlungsablauf bis Inkrafttreten, Klassifikation als gemischtes oder EU-only-Abkommen, Verhandlungsziele und -positionen betr. Investorenklagerechte (Schiedsgerichte vs. Internationaler Handelsgerichtshof), regulatorische Kooperation, Liberalisierung des Dienstleistungssektors, Sperrklinkenklauseln und Zollabbau, Gesamtumsatz deutscher und europäischer Unternehmen in Japan, interessierte und betroffene deutsche Wirtschaftssektoren und Unternehmen, bisherige Klagen betr. Investitionsschutz, Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen, Auswirkungen der neuen US-Administration, erwartete Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie gegenseitige Direktinvestitionen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.05.2017

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1206221.04.2017

Das Wirtschaftsabkommen JEFTA zwischen der EU und Japan

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Jutta Krellmann, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bereits seit dem Jahr 2013 verhandelt die Europäische Union (EU) mit Japan über das Wirtschaftsabkommen JEFTA (Japan-EU Deep and Comprehensive Free Trade Agreement). Das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission sowie einige an die Öffentlichkeit geratene Verhandlungsdokumente legen nahe, dass JEFTA sehr weitreichende Vereinbarungen zur Handelsliberalisierung und zur regulatorischen Kooperation enthalten soll. Klagerechte für ausländische Investoren sollen ebenso enthalten sein, wie ein Negativlistenansatz zur Deregulierung von Dienstleistungen. Re-Regulierungen sollen durch Sperrklinkenklauseln erschwert werden. Damit sind die wesentlichen inhaltlichen Kritikpunkte, die den Hintergrund der massiven öffentlichen Proteste gegen das CETA-Abkommen mit Kanada und den Verhandlungen mit den USA (TTIP) bilden, allesamt bei den Verhandlungen zu JEFTA erneut enthalten. Zugleich ist die japanische Volkswirtschaft wesentlich größer als die kanadische. So würde JEFTA mit seinen Bestimmungen quantitativ fast ein Drittel der Weltmarktaktivitäten (u. a. Handel, Direkt- und Portfolioinvestitionen, Arbeitnehmerfreizügigkeit, regulatorische Kompetenzen) berühren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Fahrplan für die Verhandlungen bis zum möglichen Inkrafttreten des JEFTA-Abkommens aus?

2

Wird das JEFTA nach Maßgaben eines EU-only-Abkommens oder eines gemischten Abkommens verhandelt, und welche Konsequenzen werden aus den Verhandlungen um den CETA-Vertrag und die Klage vor dem EuGH um das Singapur-Abkommen gezogen?

3

Wird die Bundesregierung im EU-Handelsrat die Klassifikation von JEFTA als EU-only-Abkommen ablehnen, um den Ratifikationsprozess durch den Deutschen Bundestag und andere Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten zu sichern?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhandlungsposition Japans in Hinblick auf Investorenklagerechte (Schiedsgerichte vs. Internationaler Handelsgerichtshof)? Welche Position vertritt die Europäische Kommission in dieser Frage? Wie positioniert sich die Bundesregierung?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die japanische Verhandlungsposition auf Investorenklagerechte per Investor-to-State-Dispute-Settlement (ISDS) abzielt, anstatt auf einen internationalen Schiedsgerichtshof (ICS), wie ihn die EU in künftigen Handelsabkommen verankern will? Wie positioniert sich die Bundesregierung?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhandlungspositionen Japans und der EU in Hinblick auf die regulatorische Kooperation?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dem JEFTA-Abkommen zuzustimmen, sofern dort Regulierungsräte mit eigenen Entscheidungsbefugnissen enthalten sind?

8

Ist nach aktuellem Verhandlungsstand davon auszugehen, dass JEFTA auch auf eine Liberalisierung des Dienstleistungssektors abzielt und hierbei das Prinzip der Negativliste angewandt wird? Wie positioniert sich die Bundesregierung?

9

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass JEFTA laut aktuellem Verhandlungsstand Sperrklinkenklauseln enthält? Für welche Bereiche gelten diese, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die diesbezüglichen Verhandlungspositionen Japans und der EU?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das durchschnittliche Zollniveau zwischen Japan und der EU? In welchen Sektoren bestehen besonders hohe Zölle und/oder Quoten, und über welche Senkungen in welchen Sektoren wird verhandelt?

11

Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den JEFTA-Verhandlungen im Bereich des Zollabbaus generell verfolgt?

12

Liegen der Bundesregierung Zahlen über das Gesamtvolumen des Umsatzes deutscher und europäischer Unternehmen in Japan vor? Falls ja, wie fallen diese aus?

13

Für welche Wirtschaftssektoren in Deutschland, der EU und Japan sieht die Bundesregierung jeweils die größten Interessen an einer Handelsliberalisierung in diesem Wirtschaftsraum?

14

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland, die nach Japan exportieren?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Klagen japanischer Investoren vor internationalen Schiedsgerichtsstellen, und welche Klagen gab bzw. gibt es, die Forderungen gegen die EU, die EU-Mitgliedstaaten oder Gebietskörperschaften innerhalb eines EU-Mitgliedstaates beinhalten?

16

Welche Klagen a) deutscher Unternehmen und b) Unternehmen aus der EU gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die auf internationalen Investitionsschutzvereinbarungen (innerhalb und außerhalb der WTO) beruhen und die Forderungen gegen Japan oder japanische Gebietskörperschaften beinhalten?

17

Woraus leitet die Bundesregierung die Notwendigkeit ab, über JEFTA zwischen der EU und Japan mit den jeweils ausgeprägten rechtsstaatlichen Instanzenwegen und bestehenden Investorenrechten ein zusätzliches Investitionsschutzkapitel mit materiellem Rechtsschutz zu verankern?

18

Welche empirisch belastbaren Fälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für einen nicht hinreichend vorhandenen Schutz von Investoren in der EU und/oder Japan des jeweiligen Vertragspartners (bitte nach Jahr, Volumen und Anlass detailliert auflisten)?

19

Welche Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Amtsantritts der aktuellen US-Administration für Zeitplan und/oder Inhalt des JEFTA-Abkommens?

20

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Wachstums- und Beschäftigungseffekte des JEFTA-Abkommens in Deutschland, der EU und Japan? Liegen der Bundesregierung entsprechende Analysen vor? Wenn ja, wie werden die Wachstums- und Beschäftigungseffekte in diesen Analysen eingeschätzt?

21

Liegen der Bundesregierung Studien vor, die sich mit den Wachstums- und Beschäftigungseffekten von JEFTA in Drittländern befassen, und falls ja, welche Studien sind das, und zu welchen Ergebnissen kommen sie?

22

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der gegenseitigen Direktinvestitionen zwischen Japan auf der einen Seite und a) Deutschland und b) der EU auf der anderen Seite durch das JEFTA-Abkommen? Liegen der Bundesregierung entsprechende Analysen vor? Wenn ja, wie werden die Effekte des Abkommens auf ausländische Direktinvestitionen in diesen Analysen eingeschätzt?

Berlin, den 12. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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