Leiharbeit – Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt Arbeitslose auch an Leiharbeitsunternehmen. Die Leiharbeitskräfte verdienen vergleichsweise wenig und werden oft nach kurzer Zeit wieder arbeitslos. Seitdem der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ einräumte, steht die Vermittlung in Leiharbeit im öffentlichen Interesse.
Die Antworten der Bundesregierung auf die seither eingebrachten Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vermittlungstätigkeit der BA in Leiharbeit (Bundestagsdrucksachen 18/4022 und 18/7819) haben immer wieder ergeben, dass weiterhin eine hohe Zahl von Arbeitslosen in Leiharbeit vermittelt wurden. Es wurden zwar mehrmalig Veränderungen in der Vermittlungstätigkeit hin zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit angekündigt. Die erfragten Zahlen aber haben aus Sicht der Fragesteller keine tatsächlichen Auswirkungen erkennen lassen.
Es stellt sich jetzt die Frage, ob das Zielsystem der BA tatsächlich neu ausgerichtet wurde und ob es im Jahr 2016 Erfolge aufweisen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele offene Stellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet, und wie viele davon absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2015 und differenziert nach Regionaldirektionen beantworten)?
Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon prozentual und absolut in die Leiharbeitsbranche a) durch „Auswahl und Vorschlag“, und b) wie viele der von der BA in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen erhielten zuvor Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)?
(bitte jeweils mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2015 beantworten)
Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 mit Eingliederungszuschüssen flankiert; a) wie viele Verleihbetriebe profitierten von diesen Eingliederungszuschüssen, und wie viel Prozent gingen an die fünf größten Leiharbeitsunternehmen; b) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse insgesamt und durchschnittlich je Vermittlung in Leiharbeit, und c) wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Ende der Förderung vom Entleihbetrieb übernommen
(bitte jeweils mit Vergleichszahlen für die Jahre 2013 bis 2015 und differenziert nach SGB II und III beantworten)?
Wurden die vom ehemaligen Vorsitzenden der BA, Dr. Frank-Jürgen Weise, im Jahr 2013 festgestellten Fehlentwicklungen bei der Vermittlung in Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung beseitigt?
Wenn ja, woran ist das erkennbar?
Wenn nein, warum nicht, und welche Korrekturen wird der neue BA-Chef, Detlef Scheele, auf den Weg bringen?
Bewertet die Bundesregierung die Praxis der BA bei der Vermittlung in Leiharbeit mittlerweile als nachhaltig und qualitativ gut?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung von der BA?
Wie viele Beschäftigte insgesamt waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 absolut und prozentual auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen, und wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II (bitte mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Statistische Daten
Wie viele der Beschäftigten, die im Jahr 2016 ergänzend Arbeitslosengeld II erhielten, waren absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche tätig; a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermittelt, und b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leiharbeitskräfte
(bitte mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie viele Leiharbeitsunternehmen mit Sitz in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016; a) wie viele hatten einen Betriebsrat, und b) wie viele Leiharbeitsunternehmen mit Sitz im Ausland waren in Deutschland tätig (bitte nach Ländern differenzieren)
(bitte jeweils mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 insgesamt in Deutschland eingesetzt, und wie viele davon waren in Verleihfirmen mit Sitz im Ausland angestellt
(bitte differenziert nach Ländern und jeweils mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie war die Altersstruktur der Leiharbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016
(bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie viele der Leiharbeitskräfte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 a) einen Hochschulabschluss und Berufserfahrung; b) einen Hochschulabschluss, aber noch keine Berufserfahrung; c) eine Berufsausbildung und Berufserfahrung; d) eine Berufsausbildung, aber noch keine Berufserfahrung; e) keine Berufsausbildung, aber Berufserfahrung im Helferbereich; f) keine Berufsausbildung und keine Berufserfahrung im Helferbereich; g) keinerlei berufliche Erfahrungen direkt nach der Schule
(bitte jeweils mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
In welchen zehn Branchen wurde Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 prozentual am häufigsten eingesetzt
(bitte mit Vergleichsangaben für das Jahr 2015 beantworten)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Verleih- und Entleihbetrieben
(bitte mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 absolut und prozentual von einem Entleihbetrieb übernommen
(bitte mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Brutto-Vergütung sowie der Median im Jahr 2016 der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen a) in der Leiharbeitsbranche insgesamt, und b) in der Leiharbeitsbranche für Beschäftigte mit Hochschulabschluss, mit Berufsausbildung bzw. im Helferbereich
(bitte jeweils mit Vergleichszahlen für das Jahr 2015 beantworten)?