Einsatz der Bundespolizei, Maßnahmen und Lagebild in der Silvesternacht 2016/2017 mit Bezug zum Kölner Hauptbahnhof
der Abgeordneten Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 22. Februar 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/11302) mit Blick auf die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit der Silvesternacht 2016/2017 in Köln betont, dass diskriminierende Fahndungsmethoden bzw. ein sogenanntes racial profiling rechtswidrig sind und bei der Bundespolizei weder praktiziert noch gelehrt werden. Die Bundesregierung lässt im Rahmen ihrer Antwort jedoch nicht erkennen, auf welcher Grundlage diese Feststellung hinsichtlich des konkreten Polizeieinsatzes getroffen wird, und was die interne Nachbefassung ergeben hat.
Diese Frage war auch bereits in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2017 gestellt worden. Ein entsprechender Bericht zu den Vorgaben, Rahmendaten und Ergebniszahlen des Einsatzes wurde seitens der Bundesregierung aber auch auf spätere Nachfrage abgelehnt. Dabei hatte ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern zuvor mit Blick auf racial profiling gesagt, dass man „sehr genau schauen müssen, ob an dieser Behauptung etwas dran ist“ (Tagesspiegel, 2. Januar 2017). Daher sieht sich die fragestellende Fraktion veranlasst, hier noch einmal nachzufragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Strafanzeigen wurden inzwischen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Tatzeit Silvesternacht 2016/2017 und dem Tatort Kölner Hauptbahnhof aufgenommen, und in wie vielen Fällen erfolgte die Anzeigenerstattung bei oder durch die Bundespolizei (bitte soweit möglich nach Staatsangehörigkeit und Delikten oder Deliktgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Anzeigen gemäß Frage 1 wurden im Rahmen des Einsatzes der Bundespolizei wegen (gegebenenfalls versuchter) Körperverletzung (§§ 223 f. des Strafgesetzbuches – StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) aufgenommen (bitte soweit möglich nach Staatsangehörigkeit und Delikten oder Deliktgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Strafanzeigen wurden inzwischen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Tatzeit Silvesternacht 2016/2017 wegen Vorkommnissen in Zügen, die nach oder über Köln Hauptbahnhof fuhren beziehungsweise laut Fahrplan fahren sollten, aufgenommen, und in wie vielen Fällen erfolgte die Anzeigenerstattung bei oder durch die Bundespolizei (bitte soweit möglich nach Staatsangehörigkeit und Delikten oder Deliktgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Anzeigen gemäß Frage 3 wurden im Rahmen des Einsatzes der Bundespolizei wegen (gegebenenfalls versuchter) Körperverletzung (§§ 223 f. StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) aufgenommen (bitte soweit möglich nach Staatsangehörigkeit und Delikten oder Deliktgruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren in der Silvesternacht im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs von individuellen Maßnahmen der Bundespolizei betroffen (bitte nach Art der Maßnahme, Rechtsgrundlage und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen waren bzw. sind diese Maßnahmen Gegenstand a) einer Beschwerde bei der Polizei, b) eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (bitte nach Art der Maßnahme, Verfahrensstand und Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers bzw. Klägers aufschlüsseln), oder c) eines zivilgerichtlichen Staatshaftungsverfahrens auf Schadenersatz/ Schmerzensgeld (bitte nach Art der Maßnahme, Verfahrensstand und Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers bzw. Klägers aufschlüsseln)?
Inwiefern wurde im Rahmen einer Beschwerde bzw. Klage eine mögliche Diskriminierung geltend gemacht (gegebenenfalls bitte soweit möglich nach Eingang und Ereignisort sowie nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Welche Stellungnahmen und Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Diskriminierung durch die Bundespolizei infolge des Einsatzkonzepts in der Silvesternacht 2016/2017 mit Bezug zum Kölner Hauptbahnhof festgestellt, und wie wurden diese Berichte im Rahmen der internen Aufarbeitung berücksichtigt?
Wurden gegen Beschäftigte der Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht 2016/2017 mit Bezug zum Kölner Hauptbahnhof Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet (gegebenenfalls bitte soweit möglich nach Eingang, Ereignisort und Ergebnis aufschlüsseln)?