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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lage von Geflüchteten in Griechenland

Zahlenangaben zu Asylsuchenden und Hotspots auf den ostägäischen Inseln, Detailfragen zu Aufnahme und Asylverfahren, u.a. menschenrechtliche Situation in den Hotspots, Zugang zu unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung sowie deutsches Unterstützungspersonal, Angaben zur Umverteilung von Flüchtlingen nach Deutschland und zu Dublin-Rücküberstellungen, Defizite in der Praxis der Umverteilung<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.06.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1220127.04.2017

Lage von Geflüchteten in Griechenland

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Franziska Brantner, Claudia Roth (Augsburg), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. März 2016 haben die Mitglieder des Europäischen Rates und die Türkei „zur Bewältigung der Migrationskrise“ unter anderem gemeinsam erklärt, dass Asylsuchende, die ab dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, wieder in die Türkei zurückgeführt werden, und für jeden aus Griechenland in die Türkei rückgeführten Syrer oder eine Syrerin aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Türkei Schutzsuchende mit allen erforderlichen Maßnahmen daran hindert, dass sie über See oder Land aus der Türkei in die Europäische Union gelangen. Die von der Europäischen Union eingerichteten sogenannten Hotspots auf den Ostägäisinseln, die bis dato der Aufnahme und Registrierung von Schutzsuchenden dienten, sollten zum Zwecke der Umsetzung der erklärten Vereinbarung zu geschlossenen Einrichtungen werden.

Seit dem 20. März 2016 ist die Zahl der Asylsuchenden, die aus der Türkei kommend die griechischen Inseln erreichen, stark zurückgegangen. Die Europäische Kommission stellt in ihrem letzten Fortschrittsbericht (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-204-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF) für den Zeitraum zwischen 8. Dezember 2016 und 26. Februar 2017 einen Rückgang auf nur noch 43 Personen pro Tag fest, während vor der Erklärung noch durchschnittlich mehr als 1 700 Asylsuchende pro Tag verzeichnet wurden.

Neuankommende Asylsuchende in Griechenland überwiegen aber bei weitem die Zahl der in die Türkei zurückgeführten Menschen. Ihre Zahl summierte sich der Kommission zufolge seit Anfang Dezember 2016 auf 3 449 Menschen, während im selben Zeitraum 151 Menschen rückgeführt wurden.

Aus Griechenland wurden seit dem 20. März 2016 insgesamt 1 014 Menschen von den Inseln der Ostägäis in die Türkei abgeschoben. Gleichzeitig läuft die im Europäischen Rat beschlossene Umverteilung von Schutzsuchenden aus Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten noch immer schleppend (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/europeanagenda-migration/20170302_tenth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf). Die Zahl der Schutzsuchenden, die derzeit noch in Griechenland ausharren müssen, ist entsprechend hoch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Aufnahme und Asylverfahren in Griechenland

Fragen39

1

Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland im Asylverfahren (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den griechischen Ostägäisinseln (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen der derzeit auf den griechischen Ostägäisinseln befindlichen Asylsuchenden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in sogenannten Hotspots untergebracht?

4

Wie viele sogenannte Hotspots befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den griechischen Ostägäisinseln, wo befinden sich diese, wer betreibt sie, und wie viele Personen können durch sie jeweils aufgenommen werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Unterbringung von Asylsuchenden in den griechischen sogenannten Hotspots aus menschenrechtlicher Sicht?

6

Inwiefern hält die Bundesregierung die Unterbringung in Hotspots für vereinbar mit den Vorgaben der Grundrechte-Charta (insbesondere Artikel 6) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (insbesondere Artikel 5)?

7

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Menschenrechtliche_Bewertung_EU-Tuerkei-Vereinbarung_in_ihrer_Umsetzung_20_06_2016.pdf) sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zu, demnach die pauschale Inhaftierung von Menschen in sogenannten Hotspots mit dem Recht auf Freiheit nicht vereinbar seien? Falls nein, wie begrünet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Abzug des Personals zahlreicher Nichtregierungsorganisationen, wie beispielsweise „Ärzte ohne Grenzen“, seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Vereinbarung (www.aerzte-ohne-grenzen.de/beendung-arbeit-eu-hotspot-moria-lesbos) aus sogenannten griechischen Hotspots?

9

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem Abzug gezogen, und wie wirkt sich dieser Abzug nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Versorgung der Asylsuchenden vor Ort aus?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den sogenannten Hotspots Asylsuchende bestimmter Nationalitäten (u. a. Algerier) pauschal als „Wirtschaftsflüchtlinge“ eingestuft werden, dadurch im Vergleich zu Angehörigen anderer Nationalitäten erschwerten Zugang zu Registrierung und Asylantragsprüfung haben, und aufgrund dieser Einstufung in Haft genommen werden (vgl. www.hrw.org/news/2017/03/15/greece-year-suffering-asylumseekers)? Wenn ja, wie bewertet sie dies mit Blick auf das Verbot unterschiedlicher Behandlung nach Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention?

11

Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um unbegleitete Minderjährige?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Griechenland, und wie bewertet sie diese, insbesondere vor der Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention?

13

Über wie viele spezielle Plätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende verfügt Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Orten und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)?

14

Welche Maßnahmen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um die Achtung der Grund- und Menschenrechte der in Griechenland befindlichen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sicherzustellen?

15

Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um besonders Schutzbedürftige im Sinne des Artikels 21 der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) (bitte nach Personengruppe aufschlüsseln)?

16

Wie viele der in Griechenland registrierten Asylsuchenden haben nach Erkenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Übernahme nach Deutschland im Rahmen der Dublin-Verordnung (wegen enger familiärer Bindungen) gestellt, und wie viele davon sind in den Jahren 2016 und 2017 tatsächlich nach Deutschland eingereist (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung der derzeit in Griechenland befindlichen Asylsuchenden außerhalb von sogenannten Hotspots?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung für Asylsuchende in Griechenland, insbesondere in den sogenannten Hotspots (bitte nach Anbietern, Standorten und Kapazitäten aufschlüsseln)?

19

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen der Unterstützung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in Notlagen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten, entsendenden Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)?

20

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen von Frontexmissionen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten, entsendenden Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)?

21

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich EU-Mitgliedstaaten weigern, Personal nach Griechenland zu schicken, weil sie aufgrund der instabilen Sicherheitslage auf den griechischen Inseln Gefahren für ihre Beamtinnen und Beamten fürchten (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-ingriechenland-eu-staaten-fuerchten-um-sicherheit-ihrer-beamten-a-1118701.html), und wenn ja, um welche Mitgliedstaaten handelt es sich, und welche Konsequenzen hat diese Tatsache für die Situation auf den griechischen Inseln?

Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union

22

Wie viele Asylsuchende wurden im Zuge der im Europäischen Rat im September 2015 verbindlich beschlossenen Umverteilung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage aus Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland umverteilt (bitte nach Staatsangehörigkeit und aufnehmendem Bundesland aufschlüsseln)?

23

Wie viele Asylsuchende haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis einschließlich April 2017 eine Umverteilungszusage nach Deutschland erhalten, aber befinden sich noch auf die Umverteilung wartend in Griechenland (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

24

Welche konkreten Defizite sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Praxis der Umverteilung aus Griechenland? Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine zugesagte Umverteilung zügig voranzutreiben?

25

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen der Zahl der bisher von der Bundesrepublik Deutschland zugesagten Plätze sowie der geringen Zahl der bisher tatsächlich im Rahmen der Umverteilung aufgenommenen Asylsuchenden?

26

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verrechnung der Zahl der aus der Türkei aufgenommenen Syrerinnen und Syrer mit der Zahl der im Rahmen der Umverteilung aus Griechenland aufzunehmenden Schutzsuchenden (http://nachrichten.btg/index.php/news/detailansicht/ID/4332c36b781181e555d3532b26616a1d/type/tnews) auf die Situation in Griechenland aus?

27

Wie viele Asylsuchende beabsichtigt die Bundesregierung bis September 2017 aus Griechenland nach Deutschland umzusiedeln?

Dublin-Rücküberstellungen

28

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen, die zunächst von Dublin-Überstellungen nach Griechenland ausgenommen werden sollen, als solche identifiziert werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 vom 7. Februar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11119)?

29

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass nach Griechenland rücküberstellte Personen dort im Rahmen einer der eigentlichen Asylantragsprüfung vorgeschalteten Überprüfung der Zuständigkeit der Türkei als sicherer Drittstaat (sogenannte Admissibility Tests) in die Türkei weiterüberstellt werden? Inwiefern ist in diesem Fall eine individuelle Zusicherung der Einhaltung der Standards der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) gewährleistet?

30

Sieht die Bundesregierung angesichts der wiederholten illegalen Rückschiebungen syrischer und afghanischer Flüchtlinge durch die Türkei (www.amnesty.org/en/latest/news/2016/03/turkey-safe-country-sham-revealeddozens-of-afghans-returned/; www.proasyl.de/news/warum-der-deal-mitder-tuerkei-eine-schande-fuer-europa-ist/) den Schutz des Non-Refoulement-Grundsatzes gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention im Falle einer Weiterschiebung über Griechenland in die Türkei gewährleistet?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der bis Juni 2016 zuständigen griechischen Asylberufungsausschüsse, die sich in einer Vielzahl der ergangenen Entscheidungen gegen die Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat wendeten und lediglich zwei der eingereichten Berufungen abgelehnt hatten (www.ecre.org/wp-content/uploads/2016/12/HOTSPOTS-Report-5.12.2016.pdf)?

32

Welche Aufnahmeeinrichtungen, die den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) entsprechen, sind der Bundesregierung in Griechenland bekannt (bitte nach Orten, Betreiber, Größe und Auslastung aufschlüsseln)?

33

Sind angesichts der Engpässe bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in Griechenland zusätzlich zu den von Griechenland geforderten Zusicherungen nach Auffassung der Bundesregierung Monitoring-Maßnahmen vorgesehen, um die Validität der zugesicherten menschenwürdigen Unterbringung der überstellten Personen sicherzustellen?

34

Ist nach Auffassung der Bundesregierung der gesicherte Zugang zum Asylverfahren sowie zu unabhängiger Rechtsberatung Bestandteil der von Griechenland vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung?

35

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die gesicherte medizinische und psychosoziale Versorgung und Betreuung Bestandteil der von Griechenland vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung?

36

Sieht die Bundesregierung in der Ankündigung, Dublin-Rücküberstellungen nach Griechenland ab dem 15. März 2017 wieder aufzunehmen, bei gleichzeitig laufender Umverteilung zur Entlastung Griechenlands auf andere EU-Mitgliedstaaten, einen Widerspruch? Wenn nein, bitte begründen?

37

Wie viele Rückübernahmeersuche an Griechenland mit welchem Ergebnis hat es zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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