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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tierschutz bei der Tötung von Nutztieren

Anzahl der Schlachtungen und Schlachthöfe seit 2007, amtliche Tierschutzüberwachung, Qualität der Kontrollen, Regelungen auf Bundesebene, Verstöße gegen Tierschutzgesetz und Tierschutz-Schlachtverordnung sowie deren Ahndung, Strafrahmen bzw. Strafbarmachung, Schlachtung gravider Nutztiere, geplante Gesetzgebung, erlaubte Betäubungsmethoden, benutzte Geräte, Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit, Weiterentwicklung, Fehlbetäubungen, Kontrolle von Betäubungswirkung und Entblutung, Kadaververwertung in Tierkörperbeseitigungsanlagen, Haltung, Transport und Tötung von Hummern<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.05.2017

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1222827.04.2017

Tierschutz bei der Tötung von Nutztieren

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2016 wurden in deutschen Schlachtunternehmen 59,3 Millionen Schweine, 3,6 Millionen Rinder und 632 Millionen Hühner geschlachtet. Die Anwendung der Tierschutzschlachtverordnung soll gewährleisten, dass die Tiere unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. Immer wieder kommt es jedoch zu Berichten über schwere Tierschutzverstöße bei der Anlieferung der Tiere und während des Schlachtprozesses (www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.grauenvolle-zustaende-in-grosskonzern-landshut-schaben-im-schlachthof.0642b80d-cd77-4230-8659-cca2131205cd.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie hat sich die Zahl der Schlachtungen in Deutschland seit dem Jahr 2007 entwickelt, und wie hoch ist der Anteil importierter Tiere (bitte nach Tierarten/Jahren aufschlüsseln)

2

Wie hat sich in Deutschland seit dem Jahr 2007 die Zahl der Schlachtstätten entwickelt?

3

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten Schlachtstätten in Deutschland für Geflügel, Rinder, Schweine (bitte nach Tiergruppe und Schlachtkapazität angeben)?

4

Welche amtlichen Kontrollen zur Überwachung des Tierschutzes werden nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen Stellen an Schlachthöfen durchgeführt?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die „Verordnung über amtliche Kontrollen“ der Europäischen Kommission hinsichtlich der Qualität der Kontrolle am Schlachtband und bei der Annahme?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Auffassung der Bundestierärztekammer, wonach die Schlachttieruntersuchung ausschließlich von Amtsveterinärinnen und Amtsveterinären bzw. amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten durchzuführen ist, und amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten nur unter Aufsicht solchen Personals die Fleischuntersuchung durchzuführen haben (www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/fachausschuesse/BTK_EU-Kontroll-VO.pdf)?

Falls keine, warum nicht?

6

Wann wurden die Regelungen auf Bundesebene zur Kontrolle an Schlachthöfen zum letzten Mal verändert, sowohl an den lebenden Tieren als auch bei bzw. nach der Schlachtung?

In welcher Weise?

7

Wie häufig kam es seit dem Jahr 2007 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Feststellung von tierschutzrelevanten Vorfällen in Schlachthöfen und bei der Anlieferung?

Wie oft wurden welche Rechtsmittel eingelegt (Bußgelder, Entzug der Betriebsgenehmigung; bitte nach Jahr und Ahndung auflisten)?

8

Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwierigkeiten in der Feststellung und Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz an Schlachthöfen?

9

Hält die Bundesregierung die Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Strafbarmachung von Fahrlässigkeitsdelikten für angebracht, um eine bessere Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die bedeutsamsten Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen?

11

Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich trächtige Nutztiere geschlachtet (bitte nach Tierart und Trächtigkeitsstadium auflisten)?

12

Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Verbundprojekts „SiGN“ (Untersuchungen zum Anteil von Trächtigkeiten bei geschlachteten Tieren und zu den Ursachen für die Abgabe trächtiger Schlachttiere unter Berücksichtigung der verschiedenen Tier- und Nutzungsarten) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig?

Wird das Projekt planmäßig noch vor Ende der 18. Wahlperiode fertiggestellt?

Welche Erkenntnisse liegen aus Zwischenberichten bereits vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?

13

Wird in dieser Legislaturperiode ein Gesetz in Kraft treten, das die Schlachtung trächtiger Nutztiere verhindert?

Wenn nein, warum nicht?

14

Welches Länder-Beteiligungsverfahren ist für den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vorgesehen?

15

Welche Betäubungsmethoden sind derzeit gesetzlich erlaubt, und wie häufig werden diese angewandt (bitte nach Jahr, Betäubungsart, Tierart, Tierzahl aufschlüsseln)?

16

Welche Geräte und Apparate werden in Deutschland zur Betäubung und Tötung von Schlachttieren benutzt (bitte nach Geflügel, Rind und Schwein aufschlüsseln)?

17

Wie stellt die Bundesregierung die technische Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Geräten und Anlagen sicher, die zur Betäubung und Tötung von Schlachttieren benutzt werden?

Gibt es eine Bauart- und Wirksamkeitsprüfung durch das Friedrich-Loeffler-Institut?

Finden regelmäßige Kontrollen der an Schlachtstätten installierten und genutzten Geräte statt?

18

Fördert die Bundesregierung die Weiterentwicklung von Betäubungsmethoden bei Schlachttieren?

Falls ja, geht die Bundesregierung folglich von Tierschutzproblemen bei den aktuell gängigen Methoden aus?

Falls nein, warum nicht?

19

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Betäubung von Schweinen mit CO2 aversive Reaktionen bei den Tieren auslöst, und somit von Schmerz- und Angstempfindungen bei den Tieren ausgegangen werden muss (www.swr.de/odysso/besser-schlachten-neue-methode-kann-schreckliche-tierquaelereideutlich-vermindern/-/id=1046894/did=13451574/nid=1046894/9x755v/index.html)?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie können Fehlbetäubungen bei Schweinen, Rindern und Geflügel festgestellt werden?

21

Wie häufig kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Fehlbetäubung bei Rindern, so dass mehr als ein Bolzenschuss notwendig wird?

22

Wird beim Schlachtvorgang die Tiefe der Betäubung der Schweine und der Grad der Entblutung kontrolliert?

Wenn ja, wie findet die Kontrolle konkret statt?

23

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei fehlerhafter Betäubung, Schweine bei vollem Bewusstsein in das kochende Wasserbad geraten?

Falls ja, bei wie vielen Schweinen kommt dies nach Kenntnis der Bundesregierung vor (bitte nach Jahren seit 2007 aufschlüsseln)?

24

Wird an Schlachthöfen der Ausblutungsgrad der toten Schweine untersucht, was einen Rückschluss auf den noch nicht eingetretenen Tod zulassen würde, bevor das Schwein in das Brühwasser verbracht wurde?

25

Wenn festgestellt wird, dass wiederholt Schweine ohne korrekte Betäubung geschlachtet werden, wird hier gesetzlich gegen die Betreiberinnen und Betreiber des Schlachthofes vorgegangen?

Mit welchen Konsequenzen müssen die Betreiberinnen und Betreiber des Schlachthofes rechnen?

26

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es auch in Schlachtstätten in Deutschland zu groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, wie es im März 2017 von belgischen Schlachthöfen bekannt wurde (www.raiffeisen.com/news/artikel/30332613)?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

27

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines stressfreien Betäubungs- und Tötungsverfahrens für Rinder aus ganzjähriger Freilandhaltung (s. Antwort zu Frage 10, Bundestagsdrucksache 17/10021), und in welcher Weise wird dieses besonders tierschutzgerechte Tötungsverfahren gefördert?

28

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung dahingehend sinnvoll ist, dass das Schlachtverfahren des Kugelschusses auf der Weide nicht nur bei Rindern und Schweinen aus ganzjähriger Freilandhaltung zulässig ist, sondern auch bei Tieren, die nicht ganzjährig im Freiland gehalten werden?

Wird sich die Bundesregierung für eine solche Änderung einsetzen?

29

Wie viele Tiere (Rinder, Schweine, Schafe) werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbracht?

30

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Tierkadaver in Tierkörperbeseitigungsanlagen verwertet?

31

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Schweine- und Rinder-Kadaver in Tierkörperbeseitigungsanlagen, die Hinweise auf Tierschutzverstöße zulassen?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte, wonach Stichproben-Untersuchungen nahelegen, dass 10 bis 20 Prozent der Schweine- und Rinderkadaver auf erhebliches Leid der betroffenen Tiere schließen lassen (www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/854189/hinweise-auf-massivetierschutzverstoesse-bleiben-unentdeckt#comments-jump-to)?

33

Was schließt die Bundesregierung aus Berichten, wonach in Tierkörperbeseitigungsanlagen Rinderköpfe mit sechs Einschusslöchern von Bolzenschussgeräten aufgefunden wurden (www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/854189/hinweise-auf-massive-tierschutzverstoesse-bleiben-unentdeckt#comments-jump-to)?

34

Was schließt die Bundesregierung aus Berichten aus Tierkörperbeseitigungsanlagen, wonach Rinder nicht sachkundig getötet wurden und sie, statt zu entbluten, an ihrem eigenen Blut erstickt sein sollen (www.noz.de/deutschlandwelt/wirtschaft/artikel/854189/hinweise-auf-massive-tierschutzverstoessebleiben-unentdeckt#comments-jump-to)?

35

Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (Frage 22 und 23) die Notwendigkeit, die Sachkunde der Tierhalterinnen und Tierhalter zu fördern, wie es auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt ist?

36

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Tierschutzüberwachung auf die Beseitigungsanstalten auszuweiten?

Falls nein, warum nicht?

37

Wird die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Tierschutzüberwachung auf die Tierkörperbeseitigungsanstalten auszuweiten?

38

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sogenannten Hummer-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 15. Februar 2017, in dem anerkannt wurde, dass Hummer Schmerzen, Leiden und Stress empfinden können?

39

Plant die Bundesregierung, konkrete rechtliche Maßnahmen bzw. Vorgaben zur Haltung, Hälterung und Tötung von Hummern zu erlassen?

Wenn ja, wann, und welche genau, und wenn nein, warum nicht?

40

Wie lange werden Hummer nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Fang durchschnittlich lebend transportiert, bis sie in Deutschland zum Verkauf angeboten werden?

Wie erfolgt der Transport?

Wie lang ist die Zeit, in der die Hummer außerhalb von Wasser transportiert werden?

41

Hält die Bundesregierung den Verkauf lebender Hummer und die Tötung durch nichtsachkundige Endverbraucherinnen und Endverbraucher unter Tierschutzaspekten für vertretbar – auch angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie des o. g. Urteils, wonach Hummer schmerzempfindliche Tiere sind und leiden können, sowie unter Berücksichtigung der derzeitigen Transportbedingungen?

Berlin, den 25. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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