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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lebensmittelverschwendung verhindern

Umsetzung der Bundesratsforderungen (BT-Drs. 180/17): nationale Strategie betr. Lebensmittelverluste, Koordinierungsplattform, Reduktionsziele, Forschungsnetzwerk; Datenerhebungsstand: Daten für alle Stufen der Wertschöpfungskette, des Forschungsprojekts REFOWAS sowie des Lebensmittelhandels, Privathaushaltbefragung 2017; Gesetzliche Regelungen und Handlungsempfehlungen: EU-Staaten, Einbeziehung von Handel, Erzeuger und Gastronomie in die Verantwortung, Gespräche mit Akteuren; Mindesthaltbarkeitsdatum und intelligente Verpackungen: Forschungsstand, Einführung eines verpflichtenden Verbrauchsverfallsdatums<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

01.06.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1222227.04.2017

Lebensmittelverschwendung verhindern

der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist gefordert, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten. Das hat der Bundesrat am 31. März 2017 beschlossen und weitere konkrete Forderungen aufgestellt, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, sich endlich aktiver und zielführender mit politischen Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung einzusetzen.

Denn Lebensmittelverschwendung ist aus ethischen und ökologischen Gründen nicht hinnehmbar. Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) beziffert den Wasserverbrauch, der allein durch Lebensmittelverluste in Deutschland entsteht, auf rund ein Fünftel des deutschen Wasserverbrauchs. Die Belegung landwirtschaftlicher Fläche für den Lebensmittelkonsum entspricht insgesamt etwa 60 Prozent der Fläche Deutschlands – der Anteil der Lebensmittelverluste allein verbraucht etwa die Flächengröße Niedersachsens. Zudem bezeichnet das UBA insbesondere den hohen Abfallanteil im Außer-Haus-Konsum, in dem rund ein Drittel der eingesetzten Lebensmittel nicht verzehrt werden, als auffällig. Vor allem Lebensmittelverluste von tierischen Produkten seien außerdem mit hohen Umweltauswirkungen verbunden und sollten daher prioritär vermieden werden (siehe Endbericht „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“, www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklungvon-instrumenten-zur-vermeidung-von).

Als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab die Bundesregierung an, fehlende Daten zu Ausmaß und Gründen der Lebensmittelverluste für alle Stufen der Wertschöpfungskette zu ermitteln (siehe Bundestagsdrucksache 18/5903). Das war im Herbst 2015. Dies wäre angesichts unterschiedlicher kursierender Angaben zu Ausmaß, Verantwortlichkeiten und Gründen der Verluste dringend notwendig. Zudem hat die Bundesregierung diese fehlende Datengrundlage wiederholt als Grund dafür angeführt, warum sie der Einführung quantitativer Ziele zur Lebensmittelabfallvermeidung kritisch gegenüberstehe (s. u. a. Bundestagsdrucksache 18/2863) – obwohl sowohl durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament als auch im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) konkrete Minimierungsziele vorgelegt wurden.

Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ im November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10200) die fehlende Datengrundlage – insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel – bemängelt und die Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ des BMEL als „unzureichend vorbereitet und Erfolg nicht nachweisbar“ stark kritisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Umsetzung der Bundesratsforderungen

Fragen27

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesrat am 31. März 2017 gefassten Beschluss „Lebensmittelverluste in Deutschland verringern“ (Bundesratsdrucksache 180/17)? Wann ist mit der Vorlage der Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu zu rechnen?

2

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten, und wie begründet sie ihre diesbezüglichen Überlegungen?

3

In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits seit langem angekündigte (s. Ernährungspolitischer Bericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/8650) und nun auch vom Bundesrat geforderte Aufstellung einer nationalen Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste in Deutschland?

4

Plant die Bundesregierung, verbindliche branchenspezifische Reduktionsziele festzulegen bzw. zu vereinbaren? Wenn ja, wann, und welche konkreten Überlegungen gibt es diesbezüglich? Wenn nein, warum nicht, und inwiefern ist das mit dem bereits im Jahr 2012 fraktionsübergreifend beschlossenen Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/10987) sowie dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) aus dem Jahr 2015 vereinbar, die beide entsprechende Forderungen an die Bundesregierung gestellt haben?

5

In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits seit langem angekündigte und nun auch vom Bundesrat geforderte Einrichtung einer nationalen, ressortübergreifenden Koordinierungsplattform?

6

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, ein deutschlandweites Forschungsnetzwerk zur besseren Vernetzung und Koordination zu schaffen, um zu einer Stärkung der Wertschätzung von Lebensmitteln sowie einer Verringerung der Verluste beizutragen?

7

a) Weshalb hat die Bundesregierung entgegen der Ankündigung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Lebensmittelverschwendung beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/5903) bislang keine neuen Zahlen zu Lebensmittelverlusten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette ermittelt? b) In welchem Stand befindet sich dieses Ermittlungsverfahren (bitte spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette angeben)? Wie, und durch wen werden die jeweiligen Daten erhoben? c) Wie hoch sind die Finanzmittel, die für die Erhebung der Daten eingesetzt wurden, und aus welchem Haushaltstitel wurden diese bereitgestellt? d) Wann ist mit dem Abschluss des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zu rechnen, und wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgelegt (bitte spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette angeben)? e) Welche konkreten Ergebnisse zur Höhe der Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette hat das von der Bundesregierung finanzierte Forschungsprojekt REFOWAS erlangt (bitte pro Stufe der Wertschöpfungskette angeben)? Welche weiteren Untersuchungen zur Analyse der Höhe der Lebensmittelverluste sind im Rahmen dieses Forschungsprojekts geplant?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller sowie des Umweltbundesamtes (s. o. g. Bericht), dass es bezüglich fehlender Daten problematisch ist, dass für Lebensmittel-Discounter überhaupt keine Zahlen vorliegen, und wie wird die Bundesregierung dieses Problem beheben?

9

a) Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten vom Lebensmittelhandel vor bezüglich des Ausmaßes und der Gründe für Lebensmittelverluste – auch für die unterschiedlichen Warengruppen, und wenn ja, welche? b) Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Daten zu erhalten? Werden diese Daten im Rahmen des Forschungsprojekts REFOWAS erhoben?

10

Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der im Ernährungsbericht 2016 angekündigten repräsentativen Befragung von Privathaushalten, die für April 2017 angekündigt waren, bereits vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Befragung? Wenn nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen?

11

a) Teilt die Bundesregierung das Ziel des Kreislaufwirtschaftspakets, das am 14. März 2017 im Europaparlament verabschiedet wurde, Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren und bis zum Jahr 2030 zu halbieren? Wird die Bundesregierung diese Reduktionsziele in den nun anstehenden Verhandlungen im Rat unterstützen? b) Wie will sie – angesichts fehlender Daten und ihrer bisherigen Ablehnung quantitativer Reduktionsziele – die Erfüllung dieser Ziele gewährleisten?

12

Welche EU-Staaten sowie andere Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverluste ergriffen?

13

a) Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, den Lebensmitteleinzelhandel dazu zu verpflichten, Lebensmittel zu spenden anstatt sie zu entsorgen, wie dies etwa in Frankreich und Italien gesetzlich festgeschrieben ist? b) Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine solche Regelung, und welche dagegen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

14

Was ist aus der Ankündigung der Bundesregierung geworden, „neben den Verbrauchern künftig auch verstärkt Handel, Erzeuger und Gastronomie mit in die Verantwortung zu nehmen“ (s. Bundestagsdrucksache 18/5903), was ist seit dieser Ankündigung konkret passiert, und wie definiert die Bundesregierung „in die Verantwortung nehmen“ in diesem Fall?

15

Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung seit Herbst 2015 – wie in o. g. Antwort angekündigt – Gespräche über deren Beiträge und Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung mit welchen konkreten Resultaten und Schlussfolgerungen geführt (bitte Angabe der jeweiligen Akteure, des jeweiligen Gesprächsdatums sowie der konkreten Gesprächsergebnisse bzw. Vereinbarungen)?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Umweltbundesamtes „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter, „gezielt für ausgewählte Bereiche des Lebensmittel verarbeitenden Gewerbes Referenzdokumente für eine abfallvermeidende „Gute Fachliche Praxis“ zu erarbeiten“? Welche Konsequenzen zieht sie daraus, und plant sie, gemeinsam mit den Ländern, entsprechende Maßnahmen umzusetzen (wenn ja, gibt es hierzu bereits konkrete Pläne mit inhaltlichen und zeitlichen Ablaufplänen)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gutachterinnen und Gutachter, dass die „Planung und Durchführung eines gemeinsamen Diskussions- und Abstimmungsprozesses zwischen Fachexperten aus dem Bereich der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (…) sowie Vertretern der Umweltressorts aus Bund und Ländern, bei der die Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Abfallvermeidungsaspekten in die Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis thematisiert werden“ – inklusive Beteiligung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. – sinnvoll wäre, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür ein?

19

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter, einzelne Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches auf möglicherweise bestehende Hemmnisse der Abfallvermeidung zu prüfen?

20

Wie steht die Bundesregierung zur von den Gutachterinnen und Gutachtern vorgeschlagenen Einrichtung eines paritätisch von Staat und Einzelhandel finanzierten Entschädigungsfonds, um mögliche Haftungsrisiken bei der Weitergabe von Lebensmitteln an Dritte aufzufangen? Hat sie diesbezüglich bereits eigene Prüfungen vorgenommen oder Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht, und ist dies noch geplant?

21

Welche Ergebnisse konnten bislang bei der Entwicklung sogenannter intelligenter Verpackungen erzielt werden, deren Förderung der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, im September 2016 in der Presse ankündigte (siehe www.topagrar.com/news/Home-top-News-Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatum-auf-intelligenten-Verpackungen-4719859.html)?

22

An wen und wann wurde dieses Forschungsvorhaben mit welchen finanziellen Mitteln vergeben (bitte Angabe des Auftragnehmers, des konkreten Projekts inkl. Fragestellung und Laufzeit sowie der Höhe der Finanzmittel und des Haushaltstitels)?

23

Wie weit ist der Bundesminister Christian Schmidt mit seinen Bestrebungen, ein verpflichtendes Verbrauchsverfallsdatum einzuführen (siehe www. topagrar.com/news/Home-top-News-Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatum-auf-intelligenten-Verpackungen-4719859.html)?

24

Soll es nach dem Willen der Bundesregierung das angekündigte Verbrauchsverfallsdatum zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geben oder stattdessen?

25

Welche Gespräche wurden dazu mit wem in Brüssel geführt, bzw. welche Schreiben an wen versandt? Mit welchen Ergebnissen?

26

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung bei einem verpflichtenden Verbrauchsverfallsdatum im Vergleich zum geltenden MHD?

27

Welche Herausforderungen wären damit verbunden (insbesondere bezüglich der Bekanntmachung und Kommunikation)?

Berlin, den 25. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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