Brexit und die Auswirkungen auf den Urananreicherer URENCO
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Großbritannien ist sowohl als Eigentümer als auch als Kontrollinstanz im Rahmen der Verträge von Almelo, Washington, Cardiff und Paris an dem mehrstaatlichen Urananreicherungsunternehmen URENCO beteiligt und außerdem über die URENCO gemeinsam mit der französischen AREVA an der Enrichment Technology Company (ETC) beteiligt. Die URENCO stellt in entsprechenden Anlagen in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (UK) und Eunice (USA) angereichertes Uran für den Einsatz in kommerziellen Atomreaktoren her. Die Staaten Großbritannien und Niederlande sowie die deutschen Unternehmen E.on und RWE sind zu je einem Drittel Eigentümer der URENCO. Die Kontrolle über die URENCO, die technisch auch hochangereichertes waffenfähiges Uran herstellen könnte, wird über die genannten internationalen Verträge jeweils von den Almelo-Gründungstaaten Niederlande, Großbritannien und Deutschland sowie in den Folgeverträgen durch die USA und Frankreich durchgeführt. Auch die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) ist für Kontrollen im Rahmen der Nicht-Verbreitung zuständig. Die ETC wiederum ist seit dem Jahr 2007 nicht mehr im alleinigen Besitz der URENCO, sondern zu jeweils 50 Prozent ein Gemeinschafts-Unternehmen mit der AREVA.
Großbritannien will nunmehr aus der Europäischen Union (EU) aussteigen und hat nach Informationen der Fragesteller auch angekündigt, dass damit ein Austritt aus EURATOM verbunden sein soll.
Mit dem Brexit und dem Ausstieg von Großbritannien aus EURATOM stellen sich damit erhebliche neue Anforderungen an eine neue rechtliche Gestaltung der URENCO und der bestehenden Kontrollsysteme über die URENCO. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass unabhängig vom Brexit die Regierung von Großbritannien und die deutschen Anteilseigner E.on und RWE einen Verkauf ihrer Anteile an URENCO planen. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE. in der Vergangenheit mehrfach Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt.
In der Ausschussdrucksache 18(16)554 hat das Referat PE3 der Verwaltung des Deutschen Bundestages jüngst den Umweltausschuss über die Auswirkungen des Brexit auf die Atom-, Klima- und Umweltpolitik informiert, ohne dabei allerdings auf die mit URENCO zusammenhängenden Probleme und Anforderungen einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist sich die Bundesregierung der besonderen Problematik des Brexit mit Blick auf die mehrstaatliche URENCO mit britischer Beteiligung bewusst? Wenn ja, welche Fragestellungen sind dabei aus Sicht der Bundesregierung besonders relevant? Wenn nein, warum nicht?
Hat es seit dem Brexit-Beschluss Großbritanniens zwischen den beteiligten Kontroll-Staaten sowie zwischen den Anteilseignern der URENCO Kontakte und Gespräche gegeben, um die Anforderungen an die erforderliche Neuordnung der URENCO als Unternehmen und im Rahmen der mehrstaatlichen Kontrolle zu definieren? Wenn nein, warum nicht, und wann soll das erfolgen? Wenn ja, wann, und was wurde inhaltlich und als Fahrplan vereinbart, um die Neuordnung der URENCO und der Kontrolle über sie zu strukturieren?
Welche Auswirkungen auf den geplanten Verkauf der URENCO hat der Brexit aus Sicht der Bundesregierung in praktischer und zeitlicher Sicht?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, den britischen Teil der URENCO aus dem bisherigen Unternehmen abzutrennen und als britische Unternehmung eigenständig zu betreiben? Wenn ja, wie sehen diese in den Eckdaten aus?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die britische URENCO-Anreicherungsanlage in Capenhurst nach einem Brexit und dem britischen Austritt aus der EURATOM künftig nicht mehr mit Uran versorgt werden könnte, ohne dass dazu neue Verträge zwischen Großbritannien und der EURATOM/EU bzw. der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und anderen Staaten geschlossen werden müssten? Wenn ja, wie genau ist die Problemlage? Wenn nein, was trifft dann zu?
Welche rechtlichen und praktischen Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung der Brexit und der EURATOM-Austritt für den Umgang (Beschaffung, Verarbeitung, Transport) von Kernbrennstoffen zwischen den zu URENCO gehörenden Anlagen in den drei Staaten Niederlande, Großbritannien und Deutschland sowie in den USA?
Welche grundsätzlichen Auswirkungen auf eine Neuordnung wird der Brexit und der Austritt aus der EURATOM jeweils mit Blick auf die Verträge von Almelo, Washington, Cardiff und Paris haben, die die Aufsicht über die URENCO haben?
Ist nach Einschätzung oder Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Verträge von Almelo, Cardiff, Washington und Paris neu gefasst werden müssen, und welche Regelungen insbesondere wären davon betroffen? Wenn nein, warum wird das nicht der Fall sein?
Welche Auswirkungen wird der Brexit und der Austritt aus der EURATOM mit Blick auf die Safeguards auf die britischen Teile von URENCO haben, und welche Auswirkungen hätte dies auch für die Urananreicherungsanlagen in den anderen (weiterhin EU-Mitglied-)Staaten?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die anstehende Neuordnung der URENCO und des Kontrollregimes dahingehend zu nutzen, die endgültige Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau zu befördern und diese damit endlich in den Atomausstieg der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen? Wenn ja, in welcher Weise könnte das der Fall sein? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Brexit-Verhandlungen und den damit in Verbindung stehenden Neuregelungen auch bei der EURATOM die Möglichkeiten dazu nutzen, den bisherigen Atomfördercharakter der EURATOM endlich abzuschaffen und sich in den dabei beteiligten Gremien der EU dafür einsetzen, dass die EURATOM künftig nicht mehr den Ausbau der Atomenergie, sondern lediglich noch die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Atomanlagen bis zu deren schnellst möglicher Stilllegung begleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung für die Abschaffung des bisherigen Fördercharakters einsetzen?