G20-Gipfel in Hamburg – Polizeiliche Maßnahmen, Kosten und Sicherheit
der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 7. und 8. Juli 2017 findet das Treffen der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg statt (siehe dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11895 vom 29. März 2017). Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kann dabei auch auf Unterstützungsleistungen der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks zurückgreifen. Auch beteiligt sich der Bund an den Kosten der geplanten Sicherheitsmaßnahmen, die nach bisherigen Schätzungen 150 Mio. Euro oder mehr betragen könnten (vgl. taz.die tageszeitung, 16. März 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
a) Mit welchen Leistungen und Personal in welchem Umfang wird die Bundesregierung die FHH, insbesondere durch die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technisches Hilfswerk, anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg unterstützen?
b) Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die dadurch für den Bundeshaushalt entstehen?
c) Hat die Bundesregierung der FHH gegenüber auf die übliche Erstattung dieser Kosten ggf. anteilig verzichtet, und wenn ja, aus welchem Grund?
Wie viele, und je welche Unterstützungskräfte
a) der Bundespolizei,
b) der Bundeswehr, und
c) des Technischen Hilfswerks
kann die FHH nach bisherigem Planungsstand für je welchen Zeitraum anfordern bzw. hat dies bereits getan?
Welche Aufgaben sollen
a) die Bundespolizei,
b) die Bundeswehr, und
c) das Technische Hilfswerk
anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs nach bisheriger Planung im Einzelnen übernehmen, und wie sollen diese Kräfte dabei jeweils konkret eingesetzt werden?
a) Inwiefern drohen infolge des Einsatzes der Bundespolizei in Hamburg anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in einzelnen Bundespolizeirevieren (bzw. Dienststellen) Personalengpässe?
b) Inwiefern wird dies im Rahmen der bisherigen Planung berücksichtigt bzw. ausgeglichen?
c) Wie wird anfallende Mehrarbeit ausgeglichen?
d) Wie erfolgt die Anrechnung der Arbeitszeit hinsichtlich der gesamten Dauer des Einsatzes bzw. der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Einsatzort?
Inwiefern lässt sich in Bezug auf die Bundespolizei mit Blick auf die Fragen 2 und 3 bereits sagen, wie viele Unterstützungskräfte damit beschäftigt sein werden, den ordentlichen Ablauf des Gipfels zu schützen, und wie viele für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und zum Schutz der Versammlungsteilnehmer eingesetzt werden sollen?
In welcher Höhe beteiligt sich der Bund an (je welchen) weiteren Sicherheitskosten des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg?
Inwiefern waren oder sind Bundesbehörden mit der Analyse der Sicherheitslage beim G20-Gipfel in Hamburg befasst, und wenn ja,
a) welche, und
b) mit jeweils wie vielen Personalstunden?
a) Welche spezifischen Szenarien für den Verlauf der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg halten je welche Bundesbehörden nach bisheriger Analyse für wahrscheinlich oder möglich?
b) Welchen Phänomenbereichen im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sind diese Szenarien zugeordnet?
Wie viele Menschen je welchen politischen Spektrums (Personenpotenzial) erwartet die Bundesregierung zu Versammlungen, die durch den G20-Gipfel in Hamburg oder die Anwesenheit einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer veranlasst sein könnten (bitte nach dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen des G20-Gipfels sowie der Proteste erwarten welche Bundesbehörden auf die Hamburger Zivilgesellschaft, Geschäftsinhaber sowie Anwohner v. a. in der dortigen Innenstadt?
Wie bewertet die Bundesregierung Pressemeldungen (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 9. Mai 2017), wonach die „Anwesenheit von Reizpersonen wie Trump, Putin und Erdogan“ sich „mobilisierungsverstärkend“ auf Versammlungen auswirken könnte?
Inwiefern arbeiten Bundesbehörden im Rahmen des Gesamtkonzepts zu den Protesten gegen den G20-Gipfel auch mit (welchen) ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen?
Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen (vgl. DER SPIEGEL 15/2017), dass die Polizeikommunikation am Boden durch Störsender des US Secret Service an Bord von US-Helikoptern zum Schutz des Präsidenten der Vereinigten Staaten beeinträchtigt werden könnte?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Ausgangs des Referendums in der Türkei auf mögliche Proteste kurdischer und anderer Gruppen aus Anlass des G20-Gipfels in Hamburg?
a) Warum hat die Bundesregierung gerade Hamburg und dort das dicht bewohnte Schanzenviertel zum Austragungsort des G20-Gipfels gewählt, obwohl dies absehbar viele Einwohner dort beeinträchtigt?
b) Was unternahm die Bundesregierung genau, um den Austragungsort Hamburg und dort jenes Stadtviertel zu verhindern?
c) Welche Aspekte des Schutzes der Gipfelteilnehmer sprachen je für und gegen die Auswahl gerade jenes Stadtviertels?
Hat die Bundeswehr oder haben Militärs (welcher) anderer Staaten, wie bei vergangenen G7/8/20-Gipfeln, nun auch in Hamburg vor, zum Schutz der Teilnehmer, Batterien von Flugabwehrraketen bzw. Patriots aufzustellen? Wenn ja, wann, und wo genau?
Plant die Bundeswehr, wie etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007, nun auch in und um Hamburg – ungeachtet des Verfassungsverbots solcher Einsätze im Inland –
a) wieder Feldjäger, Eloka-Einheiten (zum Aufklären und Stören der Telekomunikation von Protestierern) sowie Tornado-Luftaufklärer einzusetzen,
b) militärische Sperrzonen einzurichten?
Wie lauten ggf. die Detailantworten zu den Fragen 17a und 17b und die Begründung eines solchen Einsatzes?
Wie werden beim G20-Gipfel in Hamburg etwa eingesetzte Bundespolizisten pflichtgemäß die körperliche Unversehrtheit von Demonstranten und Demonstrantinnen, die u. U. Anfahrtstrassen ausländischer Gipfelteilnehmer blockieren, davor schützen, von deren Fahrzeugen angefahren oder beschossen zu werden (so dass sie sich lt. Hamburger Innensenator Grote „beim Aufeinandertreffen mit der Kolonne in Gefahr bringen“ würden, Stern.de 10. Mai 2017)?
Welche Rolle spielt die Gewährleistung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Einsatzplanung gemäß Frage 19?
Wie wird folglich die Bundesregierung vorsorglich die Regierungen der G20-Staaten darauf hinweisen, dass derlei Gefährdung unbedingt zu unterlassen ist, und vielmehr in jedem Fall deutsches Recht zu beachten ist?