Qualifizierung in Werkstätten für behinderte Menschen und Übergangsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle Menschen. Damit sie es auch wahrnehmen können, muss der Arbeitsmarkt inklusiv werden. Das heißt, es muss auch für diejenigen Arbeitsplätze geben, die viel Unterstützung brauchen, um eine Tätigkeit zu erlernen oder auszuführen.
Für mehr als 310 000 Menschen mit Behinderungen beschränkt sich die Teilhabe am Arbeitsleben zurzeit noch darauf, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Dort bleiben behinderte Menschen in der Regel unter sich. Sie haben in der Werkstatt einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz, verdienen mit einer Vollzeitbeschäftigung allerdings nur durchschnittlich 180 Euro. Wer einmal in der Werkstatt arbeitet, hat zudem kaum eine Chance, sie wieder zu verlassen. Mit unter 1 Prozent ist die Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu nichtexistent. Ein schlechtes Bild gaben einige Werkstätten zuletzt in einem Bericht des „Team Wallraff“ im Februar 2017 ab. Er zeigte, dass selbst im Berufsbildungsbereich die Qualifizierung und Förderung zurückstehen muss, wenn Aufträge aus der Industrie zu erledigen sind. Selbst Menschen, deren Beeinträchtigung sich durch eintönige, aus wenigen sich wiederholenden Verrichtungen bestehende Arbeiten verschlechtert, waren mit solchen Aufgaben betraut. Schließlich zeigte der Bericht Fälle expliziter Gewalt gegen behinderte Menschen in Werkstätten und Wohneinrichtungen.
Sowohl Werkstattbeschäftige als auch einige Geschäftsführer setzen sich schon seit vielen Jahren für eine Weiterentwicklung der Werkstätten ein. So erklärt beispielsweise Detlef Springmann, Geschäftsführer der Lebenshilfe Braunschweig gGmbH, es fehle den Werkstätten an konsequent übergangsfördernden Strukturen (vgl. z. B. hier: www.lag-wfbm-niedersachsen.de/uploads/migrate/Aktuelles/ 111125_FachkongreBVLBerlin2011-ManuskriptDSpringmann-Internetfassung. pdf, Zugriff am 8. Mai 2017). Einige Werkstätten erkennen dieses Problem und bemühen sich, verstärkt Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, z. B. durch Bildungsmodule, die sich stärker am allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren. Einige Werkstattträger gründen Inklusionsfirmen. Werkstattbeschäftigte selbst setzen sich seit Jahren unter anderem für die Stärkung ihrer Mitwirkungsrechte und eine bessere Bezahlung ein.
Damit der Übergang aus der Werkstatt besser gelingt, muss selbstverständlich auch der allgemeine Arbeitsmarkt inklusiver werden. Die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und SPD haben es nach Auffassung der Fragesteller versäumt, hier konsequent weitere Schritte zu gehen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass Reichweite und Umfang des Budgets für Arbeit, das mit dem Teilhabegesetz bundesweit eingeführt wurde, hinter dem zurückbleibt, was in anderen Bundesländern bereits praktiziert wurde
Der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl im Jahr 2015, die Werkstätten schrittweise abzuschaffen. Die Bundesregierung möchte diese Empfehlung nicht umsetzen (vgl. z. B. NAP 2.0, S. 37) und gibt bisher auch sonst nicht zu erkennen, in welcher Weise sie beabsichtigt, Werkstätten entscheidend weiterzuentwickeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Bildung und Qualifizierung
1. Welche Möglichkeiten stehen Werkstattbeschäftigen offen, im Arbeitsbereich der Werkstätten berufsqualifizierende Fortbildungen zu absolvieren, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
2. Warum hat die Bundesregierung im Zuge der Entwicklung des Teilhabegesetzes darauf verzichtet, den Berufsbildungsbereich und die entsprechenden sozialrechtlichen Regelungen zur Erwerbsminderung so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen im Berufsbildungsbereich verstärkt berufsqualifizierende Abschlüsse absolvieren können?
Qualität der Arbeit
3. Wie wird sichergestellt, dass Werkstattbeschäftigte sowohl im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich Tätigkeiten ausführen, die sie kurzoder langfristig für die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren, indem diese z. B. regelmäßig mit Bildungsinhalten verknüpft sind?
Aufsicht und Qualitätssicherung
4. Wie häufig und von welcher Stelle wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Arbeit von WfbM in Hinblick auf die Förderung und Qualifizierung der Leistungsberechtigten im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstätten überprüft (bitte getrennt nach Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich angeben)?
5. Wie kann sichergestellt werden, dass Werkstätten zukünftig über Konzepte zur angemessenen Beschäftigung von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen verfügen, auch vor dem Hintergrund, dass die Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller in der Fragestunde am 26. April 2017 erläutert hat, dass sie hier eine bundesweite Leerstelle sieht (vgl. Plenarprotokoll 18/230, S. 23158)?
6. In welcher Weise hat die Bundesregierung im Rahmen des internen Fachgespräches des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema am 12. Mai 2017 die in Frage 5 angesprochene Fragestellung erläutert?
Fortbildung und Qualifizierung der Fachkräfte
7. Inwieweit sind Werkstattbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung als Ausbilderinnen und Ausbilder für diejenigen Fachkräfte tätig, die eine sonderpädagogischen Zusatzqualifikation absolvieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu erreichen, sollte es nicht bereits der Fall sein?
Gewaltprävention und Gewaltschutz
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Werkstatträte Deutschland, eine bessere Kontrollinstanz einzurichten, um emotionale Gewalt gegen Werkstattbeschäftige zu verhindern sowie den Werkstatträten Mitbestimmungsrechte bei neuen Personaleinstellungen der Werkstätten zu geben (vgl. www.bvwr.de/geschaeftsbereich/neuigkeiten/ beitrag.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=144&tx_ttnews%5BbackPid%5D= 20&cHash=4afdfb9d99d580c37a529859f68f4df8, Zugriff am 8. Mai 2017)?
Stärkung und politische Beteiligung der Werkstatträte
9. Wann fanden im Zuge der Beratungen zum Teilhabegesetz Gespräche mit Werkstatträten statt, zu denen ausschließlich die Werkstatträte selbst eingeladen waren, so dass diese im vertraulichen Gespräch ihre Vorstellungen und Forderungen schildern konnten?
10. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung die Weiterleitung des in den Tageskostensätzen je Tag/Beschäftigten vorgesehenen Betrags in Höhe von 0,50 Euro für die Arbeit der Werkstatträte an die Werkstatträte transparenter und einheitlicher gestaltet werden?
Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
11. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, regelmäßig Daten zum Übergang von Menschen mit Behinderungen aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – differenziert nach Übergang nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches und aus dem Arbeitsbereich – zu erheben?
12. Warum verzichtet die Bundesregierung im aktuellen Teilhabebericht darauf, differenziert darzustellen, wie Werkstätten den Übergang ihrer Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gestalten, gerade angesichts der dort skizzierten sehr stark ansteigenden Zahl der Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen (eine Steigerung von 20 Prozent in der Zeit zwischen 2007 und 2014)?
13. Welche übergangsfördernden Effekte hat das im aktuellen Teilhabebericht aufgeführte „Fachkonzept WfbM“ der Bundesagentur für Arbeit, das laut Teilhabebericht 2013 zwischen den Jahren 2010 und 2012 in den Berufsbildungsbereichen der WfbM umgesetzt wurde, bisher erzielt, und wieso werden diese Effekte im aktuellen Teilhabebericht nicht dargestellt?
14. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass mit dem Budget für Arbeit hinreichend abgesichert ist, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12241 S. 19 f.)?
15. Wie viele Inklusionsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von Organisationen gegründet, die auch Träger von WfbM sind, und wie beurteilt die Bundesregierung die Verbindung von WfbM und Inklusionsfirmen durch einen gemeinsamen Träger?
16. Wie viele Personen sind in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer Werkstatt in eine Inklusionsfirma des gleichen Trägers gewechselt?
Ausgelagerte Arbeitsplätze
17. Welche Kriterien definieren einen ausgelagerten Arbeitsplatz, und auf welche Weise wird durch diese Kriterien aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass es sich um Arbeitsplätze handelt, die das Inklusionsprinzip verwirklichen?
18. Wie viele Werkstattbeschäftige sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen beschäftigt (bitte für die letzten fünf Jahre nach Jahren und Art des Außenarbeitsplatzes differenziert angeben), und wie viele dieser Beschäftigten konnten von einem solchen Außenarbeitsplatz in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln?
19. Wie lange sind WfbM-Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob die Möglichkeit, Werkstattbeschäftigte dauerhaft auf Außenarbeitsplätzen zu beschäftigen, deren Übernahme in den Betrieb hemmen?
Finanzierung von Werkstätten
20. Welche Ausgaben der WfbM sollen durch die Vergütungen der Rehabilitationsträger gedeckt werden, und welche aus dem Arbeitsergebnis?
21. Entspricht die tatsächliche Finanzierungsstruktur der Werkstätten nach Kenntnis der Bundesregierung der in Frage 20 genannten Aufteilung?
22. Wie bewertet die Bundesregierung Zuschüsse zu Investitionen von WfbM aus Mitteln der Ausgleichsabgabe?
Budget für Arbeit
23. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern Kostenträger Werkstattbeschäftigte und Werkstätten bereits über die neuen Möglichkeiten mit dem Budget für Arbeit informieren, so dass schon vor Beginn des nächsten Jahres zum Beispiel Betriebspraktika vermittelt werden können, die mit dem Budget für Arbeit dann in Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden können?
24. Welche Daten wird die Bundesregierung erheben (lassen), um die Entwicklung des „Budget für Arbeit“ in den nächsten Jahren beobachten und beurteilen zu können, und wie wird die Bundesregierung die Nutzung des Budget für Arbeit aktiv unterstützen?
Weiterentwicklung der Werkstätten
25. Zu welchen Gelegenheiten und mit welchen Gesprächspartnern hat die Bundesregierung nach der Empfehlung des UN-Fachausschusses, die Werkstätten schrittweise abzuschaffen und dabei sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung der gegenwärtig an die WfbM gebundenen Sozial- und Altersversicherung erfahren, über die Weiterentwicklung der Werkstätten in diesem Sinne gesprochen?
26. Wie müssen sich Werkstätten aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickeln, um Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes zu werden?
27. Wie müssten WfbM aus Sicht der Bundesregierung auf die Tatsache reagieren, dass der Anteil beruflich bereits qualifizierter psychisch beeinträchtigter Menschen unter den WfbM-Beschäftigten deutlich zunimmt, und wie reagieren Werkstätten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich darauf?
Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes und Alternativen zur Werkstatt
28. Warum hält es die Bundesregierung weiterhin für angemessen, dass Arbeitgeber die Zahlung der Ausgleichsabgabe durch Aufträge an WfbM reduzieren können, und was wurde aus dem Vorhaben des Bundesministers für Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, aus dem Jahr 2015, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen (vgl. z. B. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ wolfgangschaeuble-will-strafen-fuer-unternehmen-verdoppeln-a-1044167.html, Zugriff 8. Mai 2017)?
29. Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz in § 102 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch einen Vorrang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschlagen, und hält sie Arbeit in jedem Fall für die beste Tagesstruktur?
Fragen29
Welche Möglichkeiten stehen Werkstattbeschäftigen offen, im Arbeitsbereich der Werkstätten berufsqualifizierende Fortbildungen zu absolvieren, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Warum hat die Bundesregierung im Zuge der Entwicklung des Teilhabegesetzes darauf verzichtet, den Berufsbildungsbereich und die entsprechenden sozialrechtlichen Regelungen zur Erwerbsminderung so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen im Berufsbildungsbereich verstärkt berufsqualifizierende Abschlüsse absolvieren können?
Wie wird sichergestellt, dass Werkstattbeschäftigte sowohl im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich Tätigkeiten ausführen, die sie kurzoder langfristig für die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren, indem diese z. B. regelmäßig mit Bildungsinhalten verknüpft sind?
Wie häufig und von welcher Stelle wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Arbeit von WfbM in Hinblick auf die Förderung und Qualifizierung der Leistungsberechtigten im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstätten überprüft (bitte getrennt nach Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich angeben)?
Wie kann sichergestellt werden, dass Werkstätten zukünftig über Konzepte zur angemessenen Beschäftigung von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen verfügen, auch vor dem Hintergrund, dass die Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller in der Fragestunde am 26. April 2017 erläutert hat, dass sie hier eine bundesweite Leerstelle sieht (vgl. Plenarprotokoll 18/230, S. 23158)?
In welcher Weise hat die Bundesregierung im Rahmen des internen Fachgespräches des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema am 12. Mai 2017 die in Frage 5 angesprochene Fragestellung erläutert?
Inwieweit sind Werkstattbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung als Ausbilderinnen und Ausbilder für diejenigen Fachkräfte tätig, die eine sonderpädagogischen Zusatzqualifikation absolvieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu erreichen, sollte es nicht bereits der Fall sein?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Werkstatträte Deutschland, eine bessere Kontrollinstanz einzurichten, um emotionale Gewalt gegen Werkstattbeschäftige zu verhindern sowie den Werkstatträten Mitbestimmungsrechte bei neuen Personaleinstellungen der Werkstätten zu geben (vgl. www.bvwr.de/geschaeftsbereich/neuigkeiten/ beitrag.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=144&tx_ttnews%5BbackPid%5D= 20&cHash=4afdfb9d99d580c37a529859f68f4df8, Zugriff am 8. Mai 2017)?
Wann fanden im Zuge der Beratungen zum Teilhabegesetz Gespräche mit Werkstatträten statt, zu denen ausschließlich die Werkstatträte selbst eingeladen waren, so dass diese im vertraulichen Gespräch ihre Vorstellungen und Forderungen schildern konnten?
Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung die Weiterleitung des in den Tageskostensätzen je Tag/Beschäftigten vorgesehenen Betrags in Höhe von 0,50 Euro für die Arbeit der Werkstatträte an die Werkstatträte transparenter und einheitlicher gestaltet werden?
Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, regelmäßig Daten zum Übergang von Menschen mit Behinderungen aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – differenziert nach Übergang nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches und aus dem Arbeitsbereich – zu erheben?
Warum verzichtet die Bundesregierung im aktuellen Teilhabebericht darauf, differenziert darzustellen, wie Werkstätten den Übergang ihrer Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gestalten, gerade angesichts der dort skizzierten sehr stark ansteigenden Zahl der Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen (eine Steigerung von 20 Prozent in der Zeit zwischen 2007 und 2014)?
Welche übergangsfördernden Effekte hat das im aktuellen Teilhabebericht aufgeführte „Fachkonzept WfbM“ der Bundesagentur für Arbeit, das laut Teilhabebericht 2013 zwischen den Jahren 2010 und 2012 in den Berufsbildungsbereichen der WfbM umgesetzt wurde, bisher erzielt, und wieso werden diese Effekte im aktuellen Teilhabebericht nicht dargestellt?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass mit dem Budget für Arbeit hinreichend abgesichert ist, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12241 S. 19 f.)?
Wie viele Inklusionsfirmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von Organisationen gegründet, die auch Träger von WfbM sind, und wie beurteilt die Bundesregierung die Verbindung von WfbM und Inklusionsfirmen durch einen gemeinsamen Träger?
Wie viele Personen sind in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer Werkstatt in eine Inklusionsfirma des gleichen Trägers gewechselt?
Welche Kriterien definieren einen ausgelagerten Arbeitsplatz, und auf welche Weise wird durch diese Kriterien aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass es sich um Arbeitsplätze handelt, die das Inklusionsprinzip verwirklichen?
Wie viele Werkstattbeschäftige sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen beschäftigt (bitte für die letzten fünf Jahre nach Jahren und Art des Außenarbeitsplatzes differenziert angeben), und wie viele dieser Beschäftigten konnten von einem solchen Außenarbeitsplatz in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln?
Wie lange sind WfbM-Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob die Möglichkeit, Werkstattbeschäftigte dauerhaft auf Außenarbeitsplätzen zu beschäftigen, deren Übernahme in den Betrieb hemmen?
Welche Ausgaben der WfbM sollen durch die Vergütungen der Rehabilitationsträger gedeckt werden, und welche aus dem Arbeitsergebnis?
Entspricht die tatsächliche Finanzierungsstruktur der Werkstätten nach Kenntnis der Bundesregierung der in Frage 20 genannten Aufteilung?
Wie bewertet die Bundesregierung Zuschüsse zu Investitionen von WfbM aus Mitteln der Ausgleichsabgabe?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern Kostenträger Werkstattbeschäftigte und Werkstätten bereits über die neuen Möglichkeiten mit dem Budget für Arbeit informieren, so dass schon vor Beginn des nächsten Jahres zum Beispiel Betriebspraktika vermittelt werden können, die mit dem Budget für Arbeit dann in Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden können?
Welche Daten wird die Bundesregierung erheben (lassen), um die Entwicklung des „Budget für Arbeit“ in den nächsten Jahren beobachten und beurteilen zu können, und wie wird die Bundesregierung die Nutzung des Budget für Arbeit aktiv unterstützen?
Zu welchen Gelegenheiten und mit welchen Gesprächspartnern hat die Bundesregierung nach der Empfehlung des UN-Fachausschusses, die Werkstätten schrittweise abzuschaffen und dabei sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung der gegenwärtig an die WfbM gebundenen Sozial- und Altersversicherung erfahren, über die Weiterentwicklung der Werkstätten in diesem Sinne gesprochen?
Wie müssen sich Werkstätten aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickeln, um Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes zu werden?
Wie müssten WfbM aus Sicht der Bundesregierung auf die Tatsache reagieren, dass der Anteil beruflich bereits qualifizierter psychisch beeinträchtigter Menschen unter den WfbM-Beschäftigten deutlich zunimmt, und wie reagieren Werkstätten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich darauf?
Warum hält es die Bundesregierung weiterhin für angemessen, dass Arbeitgeber die Zahlung der Ausgleichsabgabe durch Aufträge an WfbM reduzieren können, und was wurde aus dem Vorhaben des Bundesministers für Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, aus dem Jahr 2015, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen (vgl. z. B. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ wolfgangschaeuble-will-strafen-fuer-unternehmen-verdoppeln-a-1044167.html, Zugriff 8. Mai 2017)?
Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz in § 102 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch einen Vorrang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschlagen, und hält sie Arbeit in jedem Fall für die beste Tagesstruktur?