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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Ausgleichsflächen auf Rügen für den geplanten Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream II

Beteiligung der Bundesregierung am Genehmigungsverfahren, Gespräche mit der Nordstream AG, Renaturierung von landwirtschaftlichen Flächen auf der Insel Rügen als Kompensationsmaßnahme, Entscheidungsbefugnisse und Planfeststellungsverfahren, Alternativen zur Renaturierung hochwertiger Ackerböden, z.B. bundeseigene Flächen, Gespräche mit den Eigentümern<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.06.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1250423.05.2017

Mögliche Ausgleichsflächen auf Rügen für den geplanten Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“

der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut aktueller Presseberichte (Schweriner Volkszeitung (SVZ) vom 8. Mai 2017: „Bauern gegen Nord Stream-Pläne“ und NDR.de vom 10. Mai 2017: „Merkel sagt Bauern Unterstützung zu“) sollen auf Rügen Landwirte als Ausgleich für den Bau der „Nord Stream 2“-Trasse produktives Ackerland in extensives Grünland umwandeln. Die Nord Stream AG, Tochterunternehmen des russischen Gaslieferanten Gazprom, will im Jahr 2018 mit dem Bau der 1 200 Kilometer langen Erdgasstrasse von Russland nach Deutschland beginnen. Als Kompensation für den Bau der zweiten Ostsee-Pipeline durch den Greifswalder Bodden ist laut Presseberichten auf Rügen eine großflächige Renaturierung von 3 000 Hektar Land geplant. Darunter sind auch 1 200 Hektar wertvoller Ackerboden. Die Landwirte auf Rügen fürchten nun um ihre Existenz, sollten die Maßnahmen gegen ihren Willen durchgesetzt werden. Die betroffenen Landwirte lehnen Entschädigungszahlungen ab. Direkte Gespräche mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben hat es im Vorfeld nicht gegeben, weder von Seiten der Nord Stream AG noch von Seiten der Bundes- oder Landesregierung. Erst rund drei Wochen vor Auslegung der Planungsunterlagen wurden die betroffenen Landwirte über die geplanten Renaturierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen informiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Inwieweit ist die Bundesregierung in das Genehmigungsverfahren für die geplante Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“ eingebunden?

2

Welche Unterstützung gibt die Bundesregierung der Nord Stream AG im laufenden Genehmigungsverfahren?

3

Auf welcher Ebene und auf welchem Wege werden Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Nordstream AG über die Realisierung der Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“ geführt?

4

Wer entscheidet über Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Pipelinebau „Nord Stream II“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)?

5

Welche Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Pipelinebau „Nord Stream II“ hat die Nord Stream AG?

6

Warum werden ganz überwiegend Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen auf der Insel Rügen vorgesehen (vgl. Artikel in der SVZ vom 8. Mai 2017: „Bauern gegen Nord Stream-Pläne“)?

7

Wer hat die jetzt im Planfeststellungsverfahren zur Diskussion stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der Insel Rügen vorgeschlagen?

8

Inwieweit sind die geplanten Renaturierungsmaßnahmen von landwirtschaftlichen Flächen auf Rügen als Ausgleichsmaßnahmen ungeeignet, da es sich um hochwertige Ackerböden handelt, die gemäß §15 Absatz 3 BNatSchG) „nur im notwendigen Umfang“ für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen und damit im Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz stehen?

9

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten im Verfahren, alternative Ausgleichsmaßnahmen über die genannten hinaus zu erreichen, zum Beispiel die Entmunitionierung der Ostsee voranzutreiben, eine Entschlammung des Greifswalder Boddens durchzuführen oder vorhandene Ökokonten einzusetzen?

10

Warum gab es im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens keine Gespräche mit den betroffenen Eigentümern, insbesondere den Bauern?

11

Wie steht die Bundesregierung zum Einsatz eigener Flächen (der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH – BVVG) für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“?

Berlin, den 23. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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