Erkenntnisse und Konsequenzen aus den Enthüllungen hinsichtlich des rechtsextremistischen Netzwerkes um Franco A.: Aufklärung in den Geschäftsbereichen Justiz und Inneres
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Skandal um den Oberleutnant Franco A. – mutmaßlich an Politikern geplante rechtsextrem motivierte Morde mit der Zielsetzung, den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken, sowie etwaige rechtsextreme Netzwerke in der Bundeswehr – zieht immer größere Kreise. Mittlerweile sitzen drei Männer in Haft: Oberleutnant Franco A., Oberleutnant Maximilian T. und der Student Mathias F. Ein weiterer Soldat, Oberleutnant Ralph G., sowie zwei Vorgesetzte von Franco A. wurden durch die Bundeswehr vom Dienst suspendiert.
Bei Mathias F. wurden über 1 000 Schuss Munition aus Bundeswehrbeständen gefunden (u. a. Pistolen- und G36-Munition), deren überwiegender Teil laut Presseberichten aus Standorten stammt, an denen Franco A. und Maximilian T. stationiert waren. Auch der mögliche Diebstahl von zwei G36-Gewehren und einer P8-Pistole im Februar 2017 aus einem Panzer des Typs „Fuchs“ am Bundeswehrstandort Munster wird mit der Gruppe um Franco A. in Zusammenhang gebracht.
Der Fall machte erstmals Ende April 2017 Schlagzeilen, als Franco A. durch das Bundeskriminalamt festgenommen wurde und konzertierte Durchsuchungen und Beschlagnahmen an 16 Orten in Deutschland, Frankreich und Österreich stattfanden. Aufgeflogen war Franco A. wohl nur durch die Ermittlungen der österreichischen Sicherheitsbehörden, die ihn nach dem Verstecken einer Schusswaffe in einer Toilette im Wiener Flughafen beobachten konnten. Zuvor hatte Franco A., der als Offizier in der deutsch-französischen Kaserne in Illkirch stationiert war, sich als syrischer Flüchtling in Deutschland ausgegeben und erfolgreich einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen können. Dieses bescheinigte ihm im Dezember 2016 subsidiären Schutzstatus wegen des Bürgerkriegs in Syrien.
Es wird vom Generalbundesanwalt (GBA) wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt. Es wird angenommen, dass die Offiziers-Gruppe Anschläge auf Spitzenpolitiker wie Joachim Gauck, Heiko Maas, Claudia Roth aber auch gegen politische Institutionen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung plante. Das rechtsextremistische Netzwerk innerhalb der Bundeswehr konnte sich offenbar frei entfalten, obwohl schon im Jahr 2014 handfeste Beweise für die rechtsextreme Gesinnung des mutmaßlichen Rädelsführers Franco A. vorlagen, als dieser eine Masterarbeit mit rassistisch/völkischen Inhalten vorlegte. Daraus wurden keinerlei disziplinarische oder anderweitige Konsequenzen für bzw. gegen Franco A. gezogen.
Das Ausmaß dieses umfassenden (im nachfolgenden genannt) „Vorgangs um Franco A.“ und mutmaßliche Mittäter und Mitwisser ist bei weitem noch nicht überschaubar. Es kommen immer weitere Pressemeldungen zu Waffendiebstählen bei der Bundeswehr mit möglichen Verbindungen zu Franco A. und Maximilian T. sowie zur möglichen Vernetzung mit rechtsextremen Organisationen wie der sogenannten Identitären Bewegung hinzu. Schwerwiegende Fragen stellen sich in Öffentlichkeit und Parlament daher nicht nur zum disziplinarrechtlichen Vorgehen innerhalb der Bundeswehr, dem Vorgehen des Militärischen Abschirmdienstes und zur Führung innerhalb der Bundeswehr, sondern auch zum Asylverfahren des Franco A. beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Zuerkennung einer subsidiären Flüchtlingseigenschaft sowie den Erkenntnissen anderer Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst zu einer etwaigen Vernetzung mit rechten Gruppen und Organisationen außerhalb der Bundeswehr in Deutschland und international.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Zu den Erkenntnissen der Bundesregierung, insbesondere des Generalbundesanwalts (GBA) sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
a) Seit wann ist der GBA mit dem Vorgang befasst?
b) Wer (welche Institution genau) hat welchen Sachverhalt dem GBA übermittelt?
c) Prüft der GBA aufgrund eigener Ermittlungen oder aufgrund des ihm vorgetragenen Sachverhalts?
d) Beruht der dem GBA übermittelte Sachverhalt auf internen Ermittlungen der Bundeswehr und konkret welcher dortigen Institution, z. B. des Wehrdisziplinaranwalts oder des Militärischen Abschirmdienstes? Sind Befragungen von Personen bundeswehrintern vorgenommen worden und liegen deren Ergebnisse nun dem GBA vor? Welche eigenen Ermittlungshandlungen nahm und nimmt der GBA vor oder verlässt er sich auf interne Ermittlungen der Bundeswehr oder der mit den Ermittlungen beauftragten Polizei, und wenn ja, aus welchem Grund?
e) Hat der GBA seit Befassung mit dem Vorgang die Personen zur Sache befragen können, die an dem Asylverfahren des Franco A. im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beteiligt waren, insbesondere den Anhörer, die Dolmetscherin sowie den Entscheider?
f) Welche Kriterien müssten nach Einschätzung des GBA die Strukturen um Franco A., Maximilian T. und Mathias F. erfüllen, um eine Anklage nach §129a des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung rechtfertigen zu können?
g) Welche Erkenntnisse gibt es zur Herkunft von der durch Franco A. am Flughafen Wien versteckten Waffe?
h) Wie ist der aktuelle Erkenntnisstand zu den über 1 000 Schuss Munition, Zündern und Teilen von Handgranaten, die bei Franco A.s Freund, dem Studenten Mathias F., gefunden wurden? Stammten alle aus Bundeswehrbeständen? Wenn nicht, woher stammten sie (vermutlich) dann? Gibt es dazu ein eigenes Ermittlungsverfahren, und wenn ja, mit welchem Tatvorwurf, oder wird der Munitionsfund in dem o. g. Verfahren mitbehandelt?
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zugehörigkeit von weiteren Personen zur Gruppe um Franco A. bzw. weiteren möglichen Mittätern bzw. Mitwissern?
j) Welche Erkenntnisse liegen beim GBA zur Rolle des Oberleutnants Ralph G. vor, der nun wegen möglicher Involvierung in den Vorgang vom Dienst suspendiert wurde?
k) Welche Erkenntnisse liegen beim GBA zu Oberleutnant Josef R. vor (DER SPIEGEL 20/2017), der ebenfalls möglicherweise an dem Vorgang beteiligt war?
l) Welche Erkenntnisse liegen beim GBA zur Rolle der zwei Vorgesetzten von Franco A. vor, die jetzt wegen der mangelnden Konsequenzen aus Franco A.s völkischer Masterarbeit vom Dienst suspendiert wurden?
m) Sind andere, und wenn ja, welche Staatsanwaltschaften je seit wann mit dem Vorgang oder ggf. mit ihm zusammenhängenden Vorgängen (z. B. Waffendiebstählen bzw. Waffenverlusten bei der Bundeswehr) befasst?
n) Welchen Verdacht welcher Straftaten außerhalb der Zuständigkeit des GBA haben je welche Staatsanwaltschaften je seit wann geprüft oder/und deswegen förmliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, inklusive ggf. Straftaten nach dem Wehrstrafgesetzbuch (WStG), auch von Vorgesetzten?
o) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass möglicherweise strafbares Verhalten von Streitkräfteangehörigen zur Anzeige kommt und die Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden unverzüglich abgegeben werden, insbesondere angesichts des Umstandes, dass § 33 Absatz 3 Satz 1 der Wehrdisziplinarordnung (WDO), ein Ermessen einräumt?
p) Gibt es Vorschriften, wie dieses Ermessen auszuüben, wie § 33 Absatz 3 WDO anzuwenden ist? Ist dies Gegenstand einer Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr, etwa der ZdV 14/3 zum Disziplinarverfahren? Wie lauten die entsprechenden Weisungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) (Wortlaut)?
q) Wie ist sichergestellt, dass die Doppelfunktion der Wehrdisziplinaranwälte als Rechtsberater einerseits und Ermittler in Disziplinarsachen andererseits nicht dazu führt, dass womöglich Sachverhalte manipuliert oder strafrechtlich relevantes Verhalten unter den Tisch gekehrt werden können? Warum sind diese Aufgaben nicht getrennt?
Zu den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamts (BKA):
a) Welche Erkenntnisse hat das BfV seit wann über Franco A., Maximilian T., Mathias F. sowie andere mögliche Kontaktpersonen der Gruppe?
b) Welche Erkenntnisse hat das BfV über die anderen Mitglieder der WhatsApp-Gruppe, in der sich Franco A., Maximilian T. und Mathias F. offenbar mit einer Gruppe von mindestens vier weiteren Mitstreitern über ihre Anschlagspläne austauschten (DER SPIEGEL 20/2017)? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob es sich dabei um Bundeswehrangehörige oder Zivilisten handelt?
c) Gab es einen Austausch zwischen dem BfV und dem MAD zum Vorgang Franco A.? Wenn ja, welchen Inhalt hatte dieser (bitte je nach Datum, Adressat bzw. Absender und Inhalt der Information aufgliedern)?
d) Inwieweit und inwiefern tauschen sich das BfV und der MAD grundsätzlich über Extremismus-Verdachtsfälle in der Bundeswehr aus? Welche Weisungen, Dienstvorschriften, Abreden o. Ä. welchen Inhalts bestehen darüber (bitte im Wortlaut angeben)?
e) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu Verbindungen A.s oder seiner mutmaßlichen Komplizen zu rechtsextremistischen Gruppen und Organisationen außerhalb der Bundeswehr? Gegebenenfalls welche Erkenntnisse?
f) Wurde der Fall Franco A. je im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) (rechts) erörtert, z. B. indem das MAD diesen als Gefährder-Sachverhalt oder anderweitig aufrief, und wenn ja, wann, auf wessen Initiative, in welchem Zusammenhang, und mit welchem Ergebnis? Aus welchem Grund entschied das BKA laut Chronologie des BMVg zum Vorgang Franco A. am 14. Februar 2017, einen Identitätsabgleich im Fall Franco A./David Benjamin mit Flüchtlingsdaten zu machen?
g) Wann und woher erfuhr das BKA vom Waffenfund am Wiener Flughafen und der vorläufigen Festsetzung Franco A.s durch die österreichischen Behörden?
h) Welche Erkenntnisse haben das BKA und das BfV zu Baujahr, Herkunft, Vorbesitzer, Kaliber, Munition, genauem Auffindungsort und zum eventuellen Verbringungsweg der Waffe nach Österreich, mit der Franco A. auf dem Flughafen Wien angetroffen wurde?
i) Welche Erkenntnisse haben das BKA und das BfV zu Kontakten, Kontaktpersonen und Aufenthaltszeiten des Franco A. in den letzten Jahren nach Österreich, insbesondere zu dortigen Personen oder Organisationen, die als rechtsextrem eingeschätzt werden?
j) Welchen Zwecken dienten die Besuche von Franco A. in Österreich neben dem Besuch des Offiziersballs im Januar und am 2. Februar 2017?
k) Welche Erkenntnisse haben das BKA und das BfV zu Zusammenhängen zwischen der Reise des Franco A. am 2. Februar 2017 und dem am selben Tag stattfindenden Burschenschaftsball in Wien?
l) Welche Erkenntnisse haben das BKA und das BfV zum Diebstahl der Waffen (2xG36, 1xG3, P8 und Signalpistole) aus einem Fuchs-Transportpanzer auf dem Truppenübungsplatz Munster Nord am 13. Februar 2017?
m) Welche Erkenntnisse haben das BKA und das BfV hinsichtlich der P8-Pistole, die im Rahmen eines Schießtrainings im Sommer 2014 auf dem Truppenübungsplatz im bayerischen Grafenwöhr, an der auch Maximilian T. beteiligt gewesen sein soll, als verschwunden gemeldet wurde?
n) Wie ordnen das BKA und das BfV die Gruppe um Franco A. ein im Vergleich zu anderen rechtsextremistischen und -terroristischen Gruppierungen, wie z. B. der sogenannten Old School Society, die sich über ihre Pläne ebenfalls vor allem über soziale Medien, insbesondere Chatgruppen, absprachen?
o) Gibt es laut Erkenntnissen des BfV und des BKA Verbindungen der Gruppe um Franco A. zur sogenannten Identitären Bewegung, und wenn ja, welche?
p) Welche Kenntnisse hat das BfV generell zu rechtsextremen Netzwerken, bei denen mindestens einzelne Beteiligte in der Bundeswehr dienen und mutmaßlich die Zugänge zu Waffen, Munition u. Ä. nutzen?
q) Waren nach aktuellem Kenntnisstand des BKA und des BfV auf den bei Franco A. und seinen mutmaßlichen Komplizen gefundenen Opfer-Listen Personen aufgeführt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, insbesondere z. B. österreichische oder französische Staatsangehörige?
r) Gab es zu der Gruppe um Franco A. einen Informationsaustausch des BfV und des BKA mit französischen oder anderen europäischen Behörden, und wenn ja, welchen Inhalts war dieser Austausch?
s) Welche Erkenntnisse haben das BfV und das BKA zu möglichen Verbindungen der Gruppe um Franco A. in die internationale rechte Szene?
Zu den Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes (BND):
a) Welche Erkenntnisse hatte der BND wann zum Vorgang Franco A.?
b) Hat der BND sich mit Diensten anderer Staaten zum Vorgang Franco A. ausgetauscht, z. B. mit solchen aus Österreich und Frankreich? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat der BND dazu?
c) Erhielt der BND Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten, z. B. aus Österreich und Frankreich, zum Vorgang Franco A.? Wenn ja, welche Hinweise gingen wann beim BND ein?
d) Wie wurden diese Hinweise bewertet und wann an andere Sicherheitsbehörden, insbesondere die Ermittlungsbehörden, das BfV und den MAD, weitergegeben?